4 Grundzüge der Rechts-und Staatsphilosophie ab dem 20. Jahrhundert Flashcards
Generelles zu den Theorieansätze im 20. Jhdt.
zunehmend interdisziplinär
auch empirisch gewonnenes Erkenntnismaterial
3 wichtige Ansätze: Rechtspositivismus, Systemtheorie und Diskurstheorie
Rechtspositivismus- Theorieansätze des 20 Jhdt.
Recht ist das, was positiv gesetzt und mit Zwangscharakter ausgestattet ist
Georg Jelinek: Rechtswissenschaftler und Philosoph
-Hauptwerk Allgemeine Staatslehre: Entwicklung der Drei-Elemente-Lehre, Fragen der Geltung und Wirksamkeit von Recht; „Ein Verfassungsgerichtshof für Österreich“: Modell für Verfassungsgerichtsbarkeit
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Wiener Schule des Rechtspositivismus (Hans Kelsen)
-Experte auf Regierungsebene, zentrale Inhalte des B-VG maßgeblich mitbestimmt
Kelsen: Begründer der Reinen Rechtslehre: neue Grundlage für Rechtspositivismus
-Recht sind positiv gesetzte Zwangsordnungen und das System von Normen ausgehend von der Grundnorm, die nicht Bestandteil der Rechtsordnung ist
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Adolf Julius Merkl: Janusköpfigkeit des Rechts: es kann nicht eindeutig zwischen Gesetzgebung und Vollziehung unterschieden werden
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HLA Hart: The Concept of Law: Geltung des Rechts ist auf eine Grundnorm zurückzuführen, Grundnorm ist faktische Tatsache, Unterscheidung zwischen Recht und Moral
Systemtheorie-Theorieansätze des 20 Jhdt.
von Niklas Luhmann
“Soziale Systeme”, “Recht der gesellschaft” und “ Gesellschaft der Gesellschaft”
Verhältnis von Recht und Gesellschaft im Fokus- Recht als autopoietisches System (regelt Erzeugung und Untergang selbst
= System funktioniert aus sich selbst heraus
Diskurstheorie-Theorieansätze des 20 Jhdt.
Theorie des kommunikativen Handelns
Ausgangspunkt ist ideale Sprechsituation, bei der alle Teilnehmer gleichberechtigt sind und nur sachliche Interessen verfolgen
Öffentlichkeitspartizipation ist dabei essentiell
Rechts und Staatstheoretishce Grundlagen des B-VG
basiert auf Wiener Schule des Rechtspositivismus, besonders Hans Kelsen
kein überpositives Naturrecht und kein Gewohnheitsrecht (außer wenn diese positiv-rechtlich anerkannt werden)
neutral und Schlicht geschrieben ohne Präambel
Spielregelverfassung
Staatsform des B-VG ist die demokratische Republik (Art 1 B-VG)-Volkssouveränität
mittelbare parmalmentarische Demokratie
Gewaltenteilung ist horizontal und vertikal (föderativ) verwirklicht- checks and balances
Österreich ist als Bundesstaat organisiert
Trennung von Staat und Religion-Säkularität-religiöse Neutralität
Trennung von Staat und Gesellschaft
Bündel von Grund- und Freiheitsrechten
Wirtschaftssystem nicht ausdrücklich festgelegt, jedoch lässt sich ableiten, dass soziale Marktwirtschaft festgelegt ist