1 Rechtsquellen Flashcards
Generelle vs Individuelle Rechtsquellen
-> Unterscheidung zwischen generellen und individuellen Rechtsquellen
die generellen sind:
Gesetze: kerninhalte des demokratischen Grundprinzips der Verfassung §2 ABGB
Staatsverträge: öffentlich rechtliche vereinbarungen des Staats mit anderen Völkerrechtssubjekten, also Staaten und Internationel Organisationen, aber auch einsietige Völkerrechtsgeschäfte wie Kündigung
Verordnungen: Hoheitsakte von Verwaltungsbehörde; dürfen auf basis gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden, richten sich an generellen Adressatenkreise
Gewohnheitsrecht: durch lange anhaltende, allgemeine, gleichmäßige Befolgung von Regeln aufgrund von opinio iuris- nicht so wichig weil das meistens schon von Gesetzgeber in Gesetz aufgenommen (in Ö)
Individuelle Rechtsquellen sind: Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten und GH des öffentlichen Rechts und bescheide von Verawaltungsbehörden (in grenzen der Rechtskraft)sowie Gerichtsurteile und Verträge zwischen Vertragsrechtssubjekten
Gerichte getrennt von Rechtssprechung
Entfaltung von Gerichtsurteilen zu Gesetzen, also das Case-law System, gibt es in Ö nicht (§12 ABGB)
Gerichte können kein allgemein gültiges Recht schaffen
Gerichte sollen nach Gewaltenteilung nur Gesetze anwenden und dann verbindliches Recht für Einzelne schaffen
sie dürfen nicht contra Legem entscheiden, aber unter Ausschöpfung aller anerkannten Interpretations-methoden ist richterliche Rechtsfortbildung Aufgabe von Gerichten und Verwaltungsbehörden
Auch bei Höchstgerichten keine allgemeine Bindung- ähnlicher Fall kann ganz anderes Ergebnis
trotzdem für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung Orientierung an älteren Entscheidungen
echte Bindung wenn Entscheidung von verstärktem Senat ??? S.6
Österreich als Mitglied der EU
europäische Rechtsakte nicht Teil der österreichischen Rechtsordnung
sind aber Anwendbar
Sie besteht aus Primärrecht (entspricht Verfassungsrecht) also Hauptsächlich verträge+Grundrechtecharta
dann auch Sekundärrecht = Rechtsvorschriften aufgrund des Primärrechts
dazu gehören einerseits als Richtlinien (die müssen die einzelnen Staaten in nationales Recht umsetzen) und Verordnungen (diese sind unmittelbar Anwendbar, auch ohne Umsetzung)-> supranationales Europarecht
Veröffentlichung des Rechts
Rechtsnormen müssen nach Außen treten
sind zwar je nach Rechtsakt anders, aber generell:
Bundesgesetzblätter (Bundesgesetze & Staatsverträge); BGBI eingeteilt in (I. Gesetze II.Verordnungen III.Staatsverträge)->seit 2004 Kundgabe über Rechtsinformationssstem des Bundes=www.ris.bka.gv.at)
Landesgesetzblätter
Amtsblatt der Eu (aufgeteilt in Legislation=Rechtsvorschriften und Communicatio=Mitteilungen)
> all die gelten in verlautbarter Form-bei Fehlern Druckfehlerberichtigung
dazu noch inoffiziellen Quelle