1 Rechtsquellen Flashcards

1
Q

Generelle vs Individuelle Rechtsquellen

A

-> Unterscheidung zwischen generellen und individuellen Rechtsquellen

die generellen sind:
Gesetze: kerninhalte des demokratischen Grundprinzips der Verfassung §2 ABGB

Staatsverträge: öffentlich rechtliche vereinbarungen des Staats mit anderen Völkerrechtssubjekten, also Staaten und Internationel Organisationen, aber auch einsietige Völkerrechtsgeschäfte wie Kündigung

Verordnungen: Hoheitsakte von Verwaltungsbehörde; dürfen auf basis gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden, richten sich an generellen Adressatenkreise

Gewohnheitsrecht: durch lange anhaltende, allgemeine, gleichmäßige Befolgung von Regeln aufgrund von opinio iuris- nicht so wichig weil das meistens schon von Gesetzgeber in Gesetz aufgenommen (in Ö)

Individuelle Rechtsquellen sind: Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten und GH des öffentlichen Rechts und bescheide von Verawaltungsbehörden (in grenzen der Rechtskraft)sowie Gerichtsurteile und Verträge zwischen Vertragsrechtssubjekten

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2
Q

Gerichte getrennt von Rechtssprechung

A

Entfaltung von Gerichtsurteilen zu Gesetzen, also das Case-law System, gibt es in Ö nicht (§12 ABGB)

Gerichte können kein allgemein gültiges Recht schaffen

Gerichte sollen nach Gewaltenteilung nur Gesetze anwenden und dann verbindliches Recht für Einzelne schaffen

sie dürfen nicht contra Legem entscheiden, aber unter Ausschöpfung aller anerkannten Interpretations-methoden ist richterliche Rechtsfortbildung Aufgabe von Gerichten und Verwaltungsbehörden

Auch bei Höchstgerichten keine allgemeine Bindung- ähnlicher Fall kann ganz anderes Ergebnis
trotzdem für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung Orientierung an älteren Entscheidungen

echte Bindung wenn Entscheidung von verstärktem Senat ??? S.6

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3
Q

Österreich als Mitglied der EU

A

europäische Rechtsakte nicht Teil der österreichischen Rechtsordnung
sind aber Anwendbar

Sie besteht aus Primärrecht (entspricht Verfassungsrecht) also Hauptsächlich verträge+Grundrechtecharta
dann auch Sekundärrecht = Rechtsvorschriften aufgrund des Primärrechts

dazu gehören einerseits als Richtlinien (die müssen die einzelnen Staaten in nationales Recht umsetzen) und Verordnungen (diese sind unmittelbar Anwendbar, auch ohne Umsetzung)-> supranationales Europarecht

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4
Q

Veröffentlichung des Rechts

A

Rechtsnormen müssen nach Außen treten

sind zwar je nach Rechtsakt anders, aber generell:
Bundesgesetzblätter (Bundesgesetze & Staatsverträge); BGBI eingeteilt in (I. Gesetze II.Verordnungen III.Staatsverträge)->seit 2004 Kundgabe über Rechtsinformationssstem des Bundes=www.ris.bka.gv.at)

Landesgesetzblätter

Amtsblatt der Eu (aufgeteilt in Legislation=Rechtsvorschriften und Communicatio=Mitteilungen)

> all die gelten in verlautbarter Form-bei Fehlern Druckfehlerberichtigung
dazu noch inoffiziellen Quelle

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