1 Rechtsvorschriften Flashcards
Generelles zu Rechtsvorschriften
Das Recht im objektiven inn tritt in Form von Rechtsätzen in Erscheinung-> Sllensanordungen
bestehen aus Tatbestand (abstrakt vertypt) und Rechtsfolge
Sachverhalt: konkrerte Lebenssituation wo Rechtssatz angewendet werden kann
Tatbestand: allgemein gehalten, abstrakte Tatbestandsmerkmale-muss für viele Fälle passen
Subsumtion: Ob Sachverhalt rechtlich erheblich ist, hängt davon ab Sachverhalt in Regelungsbereich des gesetz. Tatbestandes fällt-> Prüfung davon heisst Subsumtion
Syllogismus: Obersatz stellt Tatbestand dar, Untersatz den Sachverhalt- Schlusssatz stellt fest dass es Tatbestandsmerkmale erfüllt (gute Beispiele S.9)
Erst wenn subsumiert wurde kann die anzuwendende Rechtsfolge bestimmt werden
Rechtsfolge: von Rechtserwerb zu Rechtsverlust zu Verpflichtung, usw.-> je nachdem was Gesetz als rechtmäßige Konsequenz für Tatbestand sieht
Geltung von RVs
sobald RV beschlossen und vom vorgesehen Kundmachungsorgan veröffentlicht rechtlich Existent
unabhängig der Effektivität gilt sie bis zu Aufhebung oder Abämderung
werden aber inhaltlich in Anwendungsbereichen unterschieden:
persönliche Geltungsbereiche: nach Gattungsmerkmalen (generell) (=gesetye, Verordnungen) oder individuell (=Bescheide, Entscheidungen, Urteile
örtliche Geltungsbereiche: Bundesgesetze (nach Art 49 Abs B-VG), Landesgesetze
sachliche Geltungsbereiche: welche Sachverhalte und Verhaltensweisen ein Tatbestand umfasst- Gesetze und Verordnungne sind meist abstrakt-typisierend und Urteile/Bescheide/Entscheidungen sind konkret umschrieben
Zeitlicher Geltungsbereich: gemäß Art 49 Ab1 B-VG treten (wenn keine weiteren Bestimmungen mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung ein und werden verbindlich-> Verbindlichkeit und Geltungsbeginn meistens zeitgleich
-> bei Legisvakanz: Verbindlichkeit kann auch erst später eintreten
Gesetz kann mit Begründung des Gleichheitssatzes auch Rückwirkung anordnen-> dabei gibt aber verfassungsrechtliche Grenzen in Gestalt des Vertrauensschutzprinzips-> im Strafrecht aber Rückwirkungsverbot
Geltung einer RV kann enden durch: Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung, Derogation (Aufhebung durch andere Rechtsvorschrift) oder durch aufhebungsbefugtes Organ
erlassende Rechtsautoritäten dürfen
Gesetze Novellieren: die tritt dann auch in Kraft und gilt in geänderter Fassung
Materielles vs Formelles Recht
materielles: befasst sich mit inhaltlicher Ordnung menschlichen Zusammenlebens zb. auf welche Leistungen jemand unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat, unter welchen Umständen Arbeitnehmer gekündigt werden kann,..
regelt spiegelbildlich die inhaltlichen Determinanten für das Handeln der Staatsorgane zb wann die Errichtung einer Betriebsanlage zu bewilligen ist
Beispiele sind als Zivil-Arbeits-,Straf- oder Unternehmensrecht oder auch besonderes Verwaltungsrecht
formelles Recht regelt welche Behörden wie vorzugehen haben-> Verwirklichung des Materiellen Rechts zb wie man sich gegen Organisationsstrafmandate wehren kann
das formelle recht wird weiter unterteilt in:
Organisationsrecht: regelt Einrichtung unf allg. Aufgabenstellung der einzelen Staatsorgane zb BundesministerienG bestimmt die Wirkungsbereiche und innere orga der Bundesministerien
Verfahrensrecht: bestimmt förmlichen Ablauf des Entscheidungsverfahrens; dazu gehören Verfahrenspartein, Entscheidungsformen (Urteile, Erkenntnisse, Beschiede) sowie Rechtsmittel (zb Beschwerde vor Verwaltungsgerichten, zb StPO regelt gerichtliche Strafverfahren
Zwingendes vs Dispositives Recht
Dispositives (nachgiebiges Recht) weicht der gegenteiligen Parteivereinbarung und lässt somit privatautonome Rechtsgestaltung zu
Erfüllt verschiedene Funktionen:
Ergänzungsfunktion: Wenn Vertragsparteine nicht all Details vereinbaren und vertrag unvollständig ist dann greift dispositives Recht
Auslegungsfunktion: wenn undeutliche Äußerung durch beide Vertragspartei bestimmt das Gesetz die maßgebende Auslegung
dispositives Recht sagt auch wie gesetgebere ausgewogen Berücksichtigung der Interessen vorstell bei groben ABweichungen kann die Vereinbarung der Generalklauseln des §879 abs 1 ABGB sittenwidrig sein (Richtigkeitsgewähr)
Zwingendes Recht kann durch parteinvereinbarungen nicht abgeändert werden -> schränkt Privatautonomie ein (sonst ist sie nichtig/rechtsunwirksam)
Absolut zwigendes Recht: ist zweiseitig zwingend, auch zu Gunsten des Betroffenen
Relativ zwingendes Recht: Nur zugunsten der schutzwürdigen Partei abänderbar (einseitig zwingend)-> soll nur Verschlechterungen unzulässig machen
viel im Privatrecht zum Schutz der schwächeren (Arbeitnehmer, Verbraucher, Mieter) ist einseitig zwingend-> soll Mindestschutz bieten-> wenn aber für Geschützte besser Bedingung gibt dann erlaubt/erwünscht
Im öffentlichen Recht jedoch für Allgemeininteressen und demnach absolut zwingend
Derogation
Problem ist: Wenn Sachverhalt mehrere Tatbestände mit miteinander in WIderspruch stehenden Rechtsvorschriften erfüllt, muss das zuerst geprüft werden und dann gibt es Rechtsfolgen von positivem Recht:
Derogation: “stärkere Rechtsvorschrift beseitig schwächer
Lex specialis derogat legi generali: wenn die Rechtsvorschriften verschiede Kreise/Regelungsbestände betreffer, derogiert die spezieller Regelung die allgemeine
Lex posteriori derogat legi priori: wenn gleicher persönlicher/sachlicher Geltungsbereich beseitigt die jüngere die älter RV
man unterscheidet bei Derogation auch zwischen formeller und materieller D.
Formelle Derogation: Rechtsvorschrift bestimmt explizit, dass eine namentlich gennante RV außer Kraft treten soll
materielle Derogation: Rechtsanwender muss ermitteln ob unvereinbare frühere RV außer Kraft treten soll
Im Zweifel: neu erlassene allgemeinere Regelung derogierenbestehnede spezielle Regelungen nicht!!=lex posterioi generalis non derogat legi priori speciali-> nur dann materiell derogiert wenn Neuregelung Kodifikation dartellt und das beabischtig (dadurch ist deutlich was gesetzgeber derogieren wollte)
Keine Derogation erfolgt zwischen Bundes und Landesgesetz, sowie zwischen Unionsrecht und nationalem recht-> weil andere Rechtssetzungsautoritäten
Konsequenzen der Normenkonkurenz ohne Derogation
Anwendungsvorrang: wenn sie statt einer angewendet wird, aber Geltung belässt (zb Unionsrecht vor nationalem recht)-> das nationale Gesetz kann aber in anderen Kontext zb Anwendung finden
Kumulative Anwendung:
alle Rechtsfolgen kommen ohne wechselseitig Einschränkung zur Anwendung (=Anspruchshäufung)
dabei ist wichtig dass null Normwiderspruch (denn dieser würde Derogationsregeln hervorrufen
das passiert auch wenn Bundes-& Landesgesetzgeber unterschiedlich regeln-> man muss dann halt beides machen
Alternative Anwendung: wenn in Betracht kommende Ansprüche die gleichen wirtschaftlichen Ziele verfolgen und inhaltsgleiche Ansprüche haben, kann Berechtigter wählen-> das andere verfällt dann aber (=Anspruchskonkurrenz)-> darf aber auch kein Normwiderspruch
Invalidation: bei Widerspruch zwischen RV mit verschiedenem Rang, kommt es zur Invalidation des niedrigeren-> bleibt aber anwendbar und verbindlich während Anfechtung-> erst wenn VfGH Aufhebt (oder anderes befugtes Organ)