2 Stellvertretung Flashcards
Allgemeines zu Stellvertretung
jede Geschäftsfähige Person kann sich grundsätzlich selbst berechtigen und verpflichten Rechtsgeschäfte im eigenen Name abzuschließen
im Rahmen der Privatautonomie kann auch andere Person damit betraut werden sowohl aus Gründen als auch weil praktischer
beteiligte personen bei Stellvertetung: Stellvertreter, Vertretener (geschäftsherr) und der Dritte
Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Stellvertretung- je nachdem ob der Vertetene unmittelbar (direkt) oder nicht gebunden wird
Direkte Stv. führt zu direkten Berechtigungen und Verpflichtungen- Stellverteter binden durch seine Willenserklärung den geschäftsherren
für manche Rechtssubjekte ist mangels eigener Handlungsfähigkeit Stv. die einzige Möglichkeit: Minderjährige, geistig beeinträchtigte und juristischer Personen
manche Geschäfte sind Stellvertretungsfeindlich: zb Testamentserrichtung oder Ehe
Vorrausetzungen für direkte Stellvertretung
drei: Vertretungmacht des Stellvertreters für das abgeschlossene Geschäft, Offenlegung, dass für Geschäftsherr gehandelt wird und zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters
ad Stellvertretung: Vertetungsmacht
Befugnis ist notwendig
rechtsgeschäftliche “Können” des Vertreters durch zb:
Gesetzliche bzw Gerichtliche Vollmacht:
-Eltern nach §167 ABGB für ihre Kinder
-Erwachsenenvertreter für pschychisch kranke oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkte Personen
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Organschaftliche Vertretungsmacht:
-Juristische personen handeln durch ihre Organe
-bei AG, Verein oder Privatstiftung: Vorstand
-bei GmBH ist der Geschäftsführer
-Vertretungsmacht umfasst alle Rechtsgeschäfte, die möglich sind für juristische Personen
-nur natürliche Personen-> Organwalter-> diese machen juristische personen handlungsfähig
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Rechtsgeschäftliche Vertretungmacht (Vollmacht):
-jede geschäftfähige Person kann Vertretungsmacht rechtsgeschäftlich begründen
-Bevollmächtigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
-keine Pflicht des Stellverters
-kann Vollmacht gegenüber Stellvertreter erklären (interne Bevollmächtigung) oder gegenüber Dritten externe bevollmächtigung)
ad Stellvertretung: Offenlegung und Geschäftsfähigkeit
Offenlegung:
Stv. muss Drittem offnelgen , dass er für geschäftsherr handlet
sonst ist es ein Eigengeschäft
Geschäftsfähigkeit:
zumindest beschränkt Geschäftsfähig
mindestens sieben und keine geistige beeinträchtigung, die Geschäftsfähigkeit ausschließt
denn, macht ja eigene Willenserklärung
Generelles zu Außen-und Innenverhältnis bei Stellvertretung
Problem ist dass Stellvertreter mehr kann als er darf
besonders plastisch bei externer Bevollmächtigung
Außenverhältnis dabei zwischen Geschäftsherrn und drittem
!!!!!Bevollmächtigung regelt Außenverhältnis, Ermächtigung das Innenverhältnis !!!!!
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Fazit:
Beschränkungen im Innenverhältnis schalgen nicht ins Außenverhältnis über-zum Schutz des Dritten
Vertrag kommt grundsätzlich wirksam zu stande wenn er von der Vertretungsmacht im Außenverhältnis geschützt wird- auch wenn gegen Beschränkungen im Innenverhältnis verstoßen wird
Umfang der Vollmacht geht nach der nach außen tretenden Erklärung
bei internem daher regelmäßiger Gleichlauf zwischen Können (Außenverhältnis) und dürfen (Innenverhältnis)
Außenverhältnis bei Stellvertretung (genau)
Spezialvollmacht: für bestimmtes geschäft
Gattungsvollmacht: für bestimmte Art von geschäften
generalvollmacht: für sämtliches
bei Eltern siehe §167 ABGB
vertretungbefungnis durch gericht zb in §268 in Verbindung mit §269 ABGB
Umfang der Organschaftlichen Vertretungsmacht je nach Gesetz-Beschränkungen des Umfangs sind des drittens gegenüber unwirksam - siehe§74 Abs 2 AktG oder §6 Abs 3 VereinsG
Sonderbestimmungen bei Unternehmensrecht zu:
-Prokura: Formalvollmacht- Außnahme bei Veräußerung und Belastung von Grundtücken
-Handlungsvollmacht- keine Formalvollmacht-Umfang kann beliebig ausgestattet werden
Innenverhältnis bei Stellvertretung (genau)
zwischen Geschäftsherren und Vertreter
kann zb durch Dienstvertrag oder Auftragsvertrag geregelt sein- der dann Stellvertreter dazu verpflichtet für Geschäftsherrn
Rechtshandlungen vorzunehmen (RECHTLICHES MÜSSEN)
gibt aber auch rechtliches DÜRFEN
!!!!!!!!Bevollmächtigung regelt Außenverhältnis, Ermächtigung das Innenverhältnis!!!!!!
“Missbrauch” der Vertretungsmacht
wenn Vertreter gegen Beschränkung des Innenverhältnisses verstößt ist geschäft grundsätzlich wirksam
kann aber zu Schadensersatzansprüchen komme §153 StGB-Delikt der Untreue
Wenn keine Schädigungsabsicht- aber Vertreter wusste/wissen müsste- dass gegen Beschränkung im Innenverhöltnis verstoßt wird differnzeirt ob:
-Formalvormacht:nur kenntnis des Verstoßes gegen das Innnenverhältnis schadet
-gewöhnliche Vollmacht: fahrlässige Unkenntnis reicht bereits aus
Scheinvertretung “Falsa Procuratio”
Handeln als vertreter ohne Vertretungsmacht: Scheinvertreter/falsus procurator
entweder wenn gar keine Vertretungsvollmacht oder wenn Überschritten hat
Scheinvertreter kann Dritten nicht binden- auch kein Vertrag zwischen Drittem und Scheinvertreter
Scheinvertreter dem dritten gegenüber Schadensersatzpflichtig §1019 ABGB- zu ersetzen ist dabei der vertrauensschaden
Erfüllungsinteresse muss jedoch Scheinvertreter nicht erfüllen
auch der der von falsus procurator scheinbar vertreten wurde steht schadenersatz zu für zb Prozesskosten
vermeintlich Vertretern kann nachträglich Genehmigen oder sich den Vorteil aus dem Geschäft mit genehmigungswillen zuzuwenden
dann ist nachträgliche Bevollmächtigung
Anscheinsvollmacht
Vertrauen des Dritten auf bestehen der vertretungsmacht wird nicht geschützt- könnte ja Information einholen
dafür gelten kumulativ 3 Elemente:
1.Rechtsschein, der nur bei gewöhnlichen Geschäften gegeben sein kann
2.Rechtsschein muss Grundlage im verhalten des Vertretenen
Schutz des Dritten demnach nur gerechtfertigt wenn Rechtsschein Grundlage im verhalten des Vertretenen hat- reicht nicht aus wen vermeintlicher Vertreter selbst Rechtsschein geschaffen hat
Vertrauen des dritten auch bei erloschenen Vollmachten geschützt- Dritter wird auf das weiterbestehen der Vollmacht geschützt