1 Recht und Rechtswissenschaft Flashcards
Was leistet Rechtswissenschaft?
Rechtsnormen: Anordnungen von Staaten, wie man sich Verhalten soll
Zentrale Aufgabe der REWI: geltenden Normenbestand erfassen & analysieren, dann zu systematisieren und neue Erkenntnisse zu gewinnen= Rechtsdogmatik
Methodenlehre um wissenschaftlich zu arbeiten
REWI meistens, aber nicht immer mit geltendem Recht
Einteilung:
1. Legistik (Gesetzgebungslehre): Ziel ist bessere formale und verständliche Gestaltung zb systematisches/Sprachliches/einheitlichkeit
2. Rechtspolitik: inhaltliches, auch Abschätzung von wirkung und Folgen zb Kosten (=Rechtsfolgenanalyse)
3.Rechtsgeschichte: Beschäftigung mit früheren Rechtsordnungen-> oft für bessere Verständnis
4 Rechtsvergleichung: Rechtsordnung verschiedener Länder-> kann als Vorbild wirken
Rechtsnormen
Rechtsnormen=Rechtsvorschriften
Regeln das menschliche Zusammenleben verbindlich und sind mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar
Verletzung der Ge-/Verbote vom Staat sanktioniert und tlw. sogar Strafen
Durchsetzung durch Rechtsordnung- Gewaltmonopol beim Staat
Selbsthilfe ist meistens Verboten zb. man darf seine Schulden nicht durch Erpressung zurückholen
Ordnungsfunktion: Rechtsordnung sorgt für Ordnung in Gesellschaft für Zusammenleben
positives Recht: vom Staat erlassen (in Demokratie bestimmt Gemeinschaft)
präpositives Recht/Naturrrecht als Konzept in pluralistischer Gesellschaft nicht möglich
->aber trotzdem in manchen gesetzen naturrechtliche Anklänge-ABGB sagt notfall nach naturrechtlichen Rechtsgrundsätzen entschieden werden soll §7ABGB-> Rechts-philosophie beschäftigt sich damit
Andere Normen (Moral, Sitten usw)
diese können nicht durch staatliche Gewalt druchgesetzt werden
Sitten: allgemein geübt, aber rechtlich unbeachtlich, ohne opinio iuris-> Verstoß kann gesellschaftliche Folgen haben
Moral: innere Einstellung-gibt Übereinstimmung mit Recht zb §§ 879 und 1295 Abs 2 ABGB- im Rahmen der “guten Sitten”
Recht im Subjektiven Sinn
im objektiven Sinn: Verhaltens Anordnungen, die aber auch Befugnisse einräumen
subjektive Rechte (engl Right)-gewähren durchsetzbare Ansprüche
nicht jedes objektive Rech begründet ein subjektives
für annahme eines subjektiven Rechs ist entscheidend dass eine Vorschrift des objektiven Rechts mind. dem individuellen Interesse Einzelner zu dienen bestimmt ist
zb StVO ist nicht subjektiv, weil nur Staat recht auf Geltendmachung hat
Abgrenzung im öffentlichen Recht sehr schwer, weil man kann nur Rechtsmittelergreilfen wenn etwas seinen eigene Rechte verletzt
daher Schutznormtthoerie entwickelt: Nach der Schutznormtheorie verleiht eine Norm subjektive Rechte, wenn sie neben dem Schutz öffentlicher Interessen zumindest auch dazu bestimmt ist, dem Interesse einzelner Personen oder Personengruppen zu dienen.
Im Privatrecht hat man laut ABGB Anspruch Schädiger nach Schadensersatz (privatrechtliches subjektives Recht)