3 Stufenbau der Rechtsordnung Flashcards
Generelles zum Stufenbau der RO
begann mir Adolf J. Merkel
man unterscheidet zwischen nach rechlticher Bedingtheit und nach derogatorischer Kraft
Ziel: Beschreibung der unterschiedlichen “Schichten des Rechts” und ihrem Verhältnis zueinander
Stufenbau der RO nach rechtlicher Bedingtheit
Recht regelt eigene Erzeugung-höherrangiges Recht regelt die Voraussetzungen nach der rangniedriges Rech gezeugt werden kann
jede RV muss sich auf Ermächtigungsgrundlage einer höherrangigen RV stützen
Rechtsetzung an die übergeordnete Norm gebunden-innerhalb dieses Rahmens aber Gestaltungsspielraum
dh. Gesetzgeber hat mehr Spielraum als Verfassungbehörde
Wenn Landesrecht dazu eingegliedert wird:
Länder haben Recht auf eigene Verfassung, diese darf aber Bundesverfassung nicht Berühren art 99 Abs 1 B-VG-> Bundesverfassung ist demnach Rahmen für Landesverfassung
auf basis von BV und LV können Länder Gesetze und später auch Verordnungen erlassen
Landesgesetze und Bundesgesetze sind gleichrangig
Stufenbau nach derogatorischer kraft
Rang bestimmt sich Rechtserzeugungszusammenhang, sondern danach ob die erste der zweiten derogieren kann (und andersrum)
derogieren RV scheidet aber nicht automatisch aus Rechtsbestond aus
RO sieht meistens Verfahren vor z.B
-Gesetzes-und Verordnungsprüfungsverfahren von dem Verfassungsgericht- Aufgabe ist Aufhebung verfassungswidriger Gesetze und gesetzeswidriger Verordnungen
-bei Beschieden, solange diese NICHT rechtskräftig sind, können sie im Zuge des Instanzenzuge durch Beschwerde oder Berufung aufgehoben werden
BEISPIEL Seite 124: lex-specialis und lex-posteriori Regleung gilt nur bei RVs auf gleicher Stufe im Stufenbau