Sozialmedizin Flashcards
RV
-Versichert gegen Alter (Altersrente), verm, Erwerbsfähigkeit u, Tod (Hinterbliebenenrente)
-Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung/Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
-Volle Erwerbsminderung:
Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit ≤3 Stunden täglich arbeiten können
Anspruch auf 100% Erwerbsminderungsrente
-Teilweise Erwerbsminderung
Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit 3-6 Stunden täglich arbeiten können
Anspruch auf 50% Erwerbsminderungsrente
Arbeitslosenversicherung
-Arbeitslosen-, Übergangs- und Insolvenzgeld
-Weitere Leistungen:
Förderung Aus- u. Weiterbildung
Entgeltsicherung bei älteren Arbeitnehmern
Kurzarbeitergeld
Mobilitätshilfen
Förderung berufliche Rehabilitation behinderter Menschen
Außerdem Leistungen gegenüber Arbeitgeber (Zuschüsse bei Einstellungen) und dem Träger (Bundesagentur für Arbeit)
Versorgungsamt
-Nicht in allen Bundesländern, alt. Aufgaben durch Sozialhilfe
Soziale Sicherung
Individuelle Entschädigung besonders Betroffener
Angelegenheiten von Schwerbehinderten
-Behinderung = Beeinträchtigung Funktionsfähigkeit, länger als 6 M, (GdB, Sozialgesetzbuch): keine Addierung der Störungen, red. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird in 10er Schritten abgestuft, ab GdB ≥20, Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung u. Gesundheit (ICF) der WHO (sog. Bio-psycho-soziales Modell)
Berufsförderungswerk: bei beruflicher Rehabilitation, Berufsfindung und Umschulung,
Schwerbehinderung: Ab einem GdB ≥50, Ab einem GdB ≥30 bei Nichthaltenkönnen des Arbeitsplatzes (=Gleichstellung)
Gesundheitsamt
-Amtsärztlicher Dienst
-Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
-Sozialpsychiatrischer Dienst
-Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung
-Überprüfung der Zulassung zum Heilpraktiker
-Schwangerenberatung
-Hygieneüberwachung
Pflegebedürftigkeit
Einteilung der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK), v.a. nach zeitlichem Gesamtaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung (Stufe I = 90 min, Stufe II = 180 min, Stufe III = 300 min)
Unfallversicherung
- Für die Anerkennung durch die GUV muss der Verunfallte von einem D-Arzt untersucht werden
- Ausnahmen einer Vorstellungspflicht beim D-Arzt: Arbeitsunfähigkeit nur am Unfallstag und Behandlungsdauer ≤1 Woche, Isolierte Augen- und HNO-Verletzungen oder Hauterkrankungen
- Meldepflicht durch Arbeitgeber: Fällt der Verunfallte für mehr als drei Tage aus, ist dies der Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen zu melden
- Träger: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- Beiträge: Werden nur vom Arbeitgeber entrichtet. Die Bemessung der Beiträge richtet sich unter anderem nach der Unfallgefahr - eine Erhöhung der Beiträge kann dem Arbeitgeber bei Häufung von Arbeitsunfällen auferlegt werden.
Rentenzahlung macht Berufse./Arbeitsunfall
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)/Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
- Gibt die prozentuale Erfassung der Verluste der Unversehrtheit bezüglich der Arbeitsfähigkeit wieder
- Die Höhe der Erwerbsfähigkeit ist eine abstrakte Größe und wird nicht in Abhängigkeit einer bestimmten Tätigkeit festgelegt
- Ab einem GdS ≥20 wird eine Rentenzahlung anerkannt
- Unterschied zu Grad der Behinderung (GdB): MdE/GdS berücksichtigt die Kausalität, GdB hingegen nicht!
Lohnfortzahlung/Krankengeld
Lohnfortzahlung:
- durch Arbeitgeber, erste 6 Wo, normaler Lohn, wenn Beschäftigungsverhältnis länger als 4 Wo
- bei Erkrankung eines Kindes: bezahlte Freistellung zur Pflege eines erkrankten Kindes bis zu 5 Arbeitstagen/Jahr
Krankengeld
- Krankenkasse, 70% des letzten Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Im Anschluss der Lohnfortsatzzahlung o. im Zuge einer ersten stat. Behandlungsmaßnahme (Krankenhausbehandlung oder auch Reha)
- inn. von 3 J für max. 78 Wo wegen derselben Krankheit
Erkrankung eines Kindes:
- KK: Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes: Kind behindert o. unter 12 J, ärztliches Attest, niemand anders kann sich um das Kind kümmern, pro Kalenderjahr für jedes Kind max. 10 Arbeitstage, alleinerziehende Versicherte max. 20 Arbeitstage, bei mehreren Kindern max 25 u. 50 für Alleinerziehende .
- Arbeitgeber: Unbezahlter Urlaub bei Kinder bis zum 12. LJ bis zu 10 T (20 AE) pro J pro Kind, max 25 pro
Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit: “Hamburger Modell”:
-KK Krankengeld, Anspruch auf Übergangsgeld kann bei Maßnahmen zur med. Rehabilitation o. bei Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ggü. Rentenversicherung
Kassenärztliche Vereinigung
-unterstehen den Landesministerien für Gesundheit, Körperschaften des öffentlichen Rechts
-Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung (Organisation der Krankheits- u. Urlaubsvertretung, sowie Notdienst in sprechstundenfreien Zeiten)
-Vertretung Rechte der Vertragsärzte ggü. KK
-Abrechnung von ambulanten und belegärztlichen Leistungen
-zw. Vertragsärzten u. KV: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM):
Dies stellt ein Vergütungssystem in Form eines Verzeichnisses dar, in dem vertragsärztlich erbrachten, ambulanten Leistungen gewisse Punktwerte zugewiesen werden, die später als Abrechnungsgrundlage für die Vergütung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) dienen.
-Vergütung KV durch Krankenkassen: Gesamtvergütung
Die Krankenkasse entrichtet nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige KV, Budgetierter Anteil anhand von Kopfpauschalen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), Nicht-budgetiert sind besonders förderungswürdige Maßnahmen wie z.B. Prävention und Impfungen
Gemeinsamer Bundesausschuss
- Höchstes Selbstverwaltungsorgan im Gesundheitswesen
- Entscheidet über viele Fragen der Gesundheitsversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse
- Zusammenschluss von fünf vorher existenten Organen (u.a. “Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen”, “Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen”, “Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie”)
- Erstellung und Aktualisierung von Richtlinien
- Einschränkung von Leistungen bei unklarem medizinischem oder wirtschaftlichem Nutzen
- Entscheidung über Zulassung von neuen Diagnostiken, Therapien und Medikamenten für die gesetzliche Krankenversicherung
IQWIG
-Unabhängiges wissenschaftliches Institut
-Aufträge dürfen nur vom Bundesministerium für Gesundheit oder vom Gemeinsamen Bundesausschuss angenommen werden
-Finanzierung über die Beiträge der GKV
-Aufgaben
Untersuchung u. Bewertung von Schaden u. Nutzen med. Maßnahmen
Bereitstellung von allgemein verständlichen Gesundheitsinformationen
Selbstbeteiligung KV
-Zuzahlungsbefreiung: Arznei- u. Hilfsmittel, deren Verkaufspreis mind. 30% unter Festbetrag liegt
-Befreiung
Patienten
Geriatrie
-Immobilität, Instabilität, Intellektuelle Defizite, Inkontinenz
-Barthel-Index: Abschätzung der Fähigkeiten zur selbstständigen Bewältigung des täglichen Lebens
-Tinetti-Test: Abschätzung des Sturzrisikos
-Mini-Mental-State-Examination (MMSE): Einschätzung der Orientierung und der kognitiven Fähigkeiten
-Weitere Tests: Geriatrische Depressions-Skala (GDS), Soziale Situation (SoS), Handkraft, Geld zählen, Timed Up an Go , Clock Completion (CC) / Uhren-Test
-Pharmakokinetik: LADME-Prinzip
Liberation und Absorption: Z.B. Schluckstörungen → Erschwerte Applikation von oralen Medikamenten
Distribution im Alter
Erniedrigter Anteil an Körperwasser = Geringerer Verteilungsraum für hydrophile Medikamente
Erniedrigte Plasmaproteine = Erhöhter Anteil freier Wirkstoffe → CAVE: Vergiftungssyndrome (= Toxidromen)
Erhöhter Anteil an Körperfett = Erhöhter Verteilungsraum für lipophile Medikamente
Metabolisierung: Im Alter nehmen renaler und hepatischer Blutfluss, Lebermasse und Leberfunktion ab
Elimination: Das Alter und häufige, geriatrische Erkrankungen reduzieren die Nierenfunktion
-Potenziell inadäquate Medikation (PIM)
Medis o. Kombis, die aufgrund von pharmakokinetischen und -dynamischen Eigenschaften ungeeignet für ältere Menschen sind.
Beers-Liste
Medikament, die Patienten >65 Jahre nicht erhalten sollten
Priscus-Liste
Versuch Beers-Liste auf Deutschland zu übertragen
Palliativm.
-Phasen Jonen
Rehabilitationsphase: Mon- Jahre, Teilnahme am gesellschaftlichen Geschehen
Präterminalphase: Wo- Mon, Symptomprogredienz: Suffiziente Schmerztherapie u. verstärkte Symptomkontrolle notwendig
Terminalphase: Wenige T- Wo
Finalphase: Eintritt Tod in wenigen h
-Übelkeit/Erbrechen: Metoclopramid, Haloperidol, Levomepromazin , Dimenhydrinat
-Appetitlosigkeit: Dexamethason bzw. Prednisolon p.o
-Obstipation: Lactulose, Macrogol, Natriumpicosulfat, Paraffin
-Diarrhö: Abklärung der Ursache (Ausschluss paradoxer Diarrhö oder Laxanziengabe), frühzeitige Flüssigkeits- und Elektrolytsubstitution
-Unruhe/Agitation: Midazolam, Lorazepam
-Delir: Haloperidol , Metoclopramid
-Terminale Rasselatmung: Evtl. Butylscopolamin
Sterbephasen Kübler-Ross
- Verneinung, Leugnung und Isolation
- Aggression, Zorn, Wut, Auflehnung gegen das Schicksal
- Verhandeln mit dem Schicksal
- Depression
- Akzeptanz des nahenden Todes