Rechtsmedizin Flashcards
Berufsverbot
- Strafgericht
- Grober Missbrauch des Berufes und/oder eine Verletzung der mit dem Beruf verbundenen Pflichten liegen vor
- Eine weitere Ausübung des Berufes würde mit einem erheblichen Risiko für weitere erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art einhergehen
Ärztliche Rechtskunde
- Standesrecht: Standesrechtliches Verfahren, Verweise, Disziplinarmaßnahmen, Geringe Geldstrafen
- Zivilrecht (v.a. BGB): Zivilrechtlicher Prozess nach Zivilprozessordnung, Entschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Strafrecht (v.a. StGB): Strafrechtliches Verfahren nach Strafprozessordnung, Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Berufsverbot
- Öffentliches Recht (BÄO): Zuständige Verwaltungsbehörde, Approbationsentzug
Unterlassene Hilfeleistung
-StGB § 323c: “Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.”
-StGB § 13: Garantenstellung
Bei Übernahme der Behandlung wird der Arzt zum Garanten und ist dazu verpflichtet, alles Sachgemäße für den Patienten zu tun, dass die Behandlung nicht misslingt. Im Prinzip sichert der Arzt seinem Patienten eine sachgemäße Behandlung zu. Tut er dies nicht (Beispiel: Ein diensthabender Arzt schaltet sein Telefon aus, um beim Schlafen nicht gestört zu werden), so macht er sich nach § 13 StGB “Begehen durch Unterlassen” strafbar.
Schweigepflicht
-Antragsdelikt (Verletzungen der Schweigepflicht werden erst nach Antragstellung strafrechtlich verfolgt)
-Keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit, Es muss mind. ein bedingter Vorsatz vorliegen, Bei grober Fahrlässigkeit ist aber von einem bedingten Vorsatz auszugehen
-Rechtfertigender Notstand: Jedoch besteht nach § 34 StGB eine Offenbarungsbefugnis, wenn die Offenbarung dem Schutz von rechtlich geschützten Interessen dient und dieses höher zu bewerten ist, als der Straftatbestand einer Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht
-Offenbarungspflicht: Obligate Durchbrechung der Schweigepflicht
Unmittelbare Gefährdung der Allgemeinheit: Gemäß § 138 StGB ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten (z.B. Mord, Totschlag, Völkermord) strafbar.
Gesetzliche Auskunftspflicht: Meldepflicht, Geburt, Todesfall, Berufskrankheiten
Verdacht auf nichtnatürliche Todesursache (→ siehe auch Behandlungsfehler)
-Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat
Sorgfältige und detaillierte Dokumentation der Befunde
Ermöglichung des Rückgriffs auf die Befunddokumentation auf Wunsch des Patienten
Durchbrechung der Schweigepflicht: siehe Offenbarungsbefugnis und Offenbarungspflicht
Todeszeichen
-sicher früh: Livores (20-30min), Rigor mortis, Nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen
-sicher spät: Verwesung, Fäulnis
Fäulniszeichen: Durchschlagen Venennetz, Grünfärbung, Anstieg Leichentemperatur durch Bakterienbesiedlung, Casper-Regel: gleiche Fäulnisausprägung nach 1 Wo Luft, 2 Wo Wasser o. 8 Wo Erdgrab
Autolyse, Leichenfraß, Mumifizierung, Fettwachsbildung (Adipocire)
-Scheintod: AEIOU nach Bahrmann
A = Anämie, Anoxämie, Alkohol
E = Epilepsie, Elektrizität
I = Injury (Schädel-Hirn-Trauma)
O = Opium (Betäubungsmittel, Barbiturate)
U = Urämie, Unterkühlung
Vitalreaktionen
- Kreislauf: Verblutungszeichen, Zeichen Einflussstauung: Stauungsblutung, Perthes-Druckstauung, Fettembolien bei Verletzung Knochen u. subkutanes Fettgewebe (Mikroembolien im Kapillarsystem, die sich geweihartig aufzweigen, Sudanfärbung zur Darstellung der Triglyzeride), Luftembolien bei Gefäßverletzungen, offene Traumen und Gewebsembolien
- Stoffwechsel: Giftmetabolismus
- Atmung: Aspiration Ruß, Blut, Wasser, Mageninhalt, Giftige Gase wie Kohlenmonoxid Lunge, Hautemphysem bei tiefen Thoraxverletzungen, Kollabierte Lunge bei Pneu durch äußere Gewalteinwirkung
- ZNS: Krähenfüße, Hinweise auf das Funktionieren des vegetativen Nervensystems: Verschlucken und Aushusten von Blut
Supravitale Reaktionen
-intermediäres Leben-biolog. Tod
-Bis 8 h nach Todeszeitpunkt
Skelettmuskulatur:
Bis 1,5 - 2,5 h p.m.: Zsako-Muskelphänomen
3 - 5h p.m.: Nach mech. Reiz rev. ausgeprägter idiomuskulärer Wulst
Bis 8h p.m.: Nach mech. Reiz leichter Wulst, Persistenz bis 24 h
-Bis 17 h: Pupillenreaktion
-Bis 80 h: Bewegliche Spermien
Totenflecken
-Beurteilung der Nagelbetten
-20-30 min p.m.
-Wegdrückbarkeit: -4h p.m. mit leichtem Druck, -20-30h mit starkem
-Umlagerbarkeit: -6 h vollständig verlagerbar, -12 h partiell
-Farbe:
Blau-Violett: Normal, Hellrot: Intox. CO o. Blausäure (Cyanid)
Kälte: zonale Gliederung, Stärker ausgekühlte Stellen (unbedeckte Körperteile) zeigen blassere Totenflecken als weniger ausgekühlte (durch Kleidung bedeckte Körperteile)
Blassrosa (kaum ausgeprägt): Blutverluste, starke Anämie, Verblutungstod
Braunrot: Intox. Methb (Nitrit o. Anilin)
Grünrot: Fäulnis
-Vibex/Vibices: Reiskorngroße Blutungen Bereich Totenflecken, bei sehr ausgeprägten Totenflecken, intrakutane Berstungsblutungen
Totenstarre
-Todeseintritt: Erschlaffung aller Muskeln
2 - 4 h Beginn, pass. Bewegungen erschwert, aber noch möglich
6 - 12 h Vollst., pass.Bewegungen nur unter starker Krafteinwirkung
-8 h: Totenstarre tritt nach passiver Bewegung (Brechung) wieder auf
48 -72 h: Autolyse
-Temperaturabhängigkeit: Wärme beschleunigt, Kälte bremst
-Totenlaut: Seufzendes Geräusch, das nur vor oder nach der Totenstarre beim Bewegen der Leiche ausgelöst werden kann
-Nystensche Regel: Zeitl. Eintritt Totenstarre, letzte Benutzung:
Kiefer
Nacken
Obere Extremität
Untere Extremität
Kopfverletzungen
-Hutkrempen-Regel: oberhalb der Hutkrempenlinie eher Schläge eines Dritten, Verletzungen unterhalb eher Stürze
-Puppe-Regel: zeitl. Abfolge, später entstandene Frakturlinien enden an bereits bestehenden Frakturlinien, Frakturlinien kreuzen nicht
-Längsbrüche: Längsdruck, Sturz auf Hinterkopf
-Querbrüche: Querdruck, Tritt gegen einen am Boden fixierten Kopf
-Biegungsbrüche: Ort der direkten Gewalteinwirkung
-Globusfraktur: radiäre u. konzentrische Bruchlinien vom Zentrum ausgehend (stumpfe Gewalt mit Baseballschläger)
-Lochfraktur: kl. Angriffsfläche u. konz. Gewalteinwirkung (Hammer)
-Terrassenfraktur: Stufe Bruchlinie bei schräger Gewalteinwirkung
-Berstungsbrüche: nicht am Ort Gewalteinwirkung, sondern durch Verformung Schädels, Sturz
-Coup-Contrecoup-Mechanismus:
Coup: Ort direkte Gewalteinwirkung Schädel
Contrecoup: stärker betroffener Bereich auf ggü. Seite
Vitalitätszeichen Erhängen
- Simonsche Blutungen: Einblutungen Lig. longitudinale a. u. Bandscheiben LWS
- Speichelabrinnspur Mundwinkel
- Verletzung RM durch frakturbedingte Abscherung Dens axis
- Kehlkopffraktur mit Blutungen Halsmuskulatur
- Zerrungsblutungen klavikuläre Befestigungsstellen Mm. sternocleidomastoidei
Ersticken
-Äußere Erstickung: Verm. O2 in Lunge durch Verlegung Atemwege, Strangulation, O2arme Umgebung
-Innere Erstickung: Verm. O2 im Blut durch verm. Bindung an Hb bei CO Vergiftung o. Blockade Atmungskette bei Zyanidvergiftung
-Asphyktisch: Kreislaufschwäche, verm. O2-Aufnahme, verm. CO2-Abgabe
-Hypoxisch: Verm. Oxygenierung mit vermehrter CO2-Abgabe
-Histotoxisch: Behinderung Gewebeatmung o. O2-Transports z.B. bei Zyanid- o. CO Verg., O2-A. u. CO2-Abgabe normal
-Stadien:
Dyspnoe (60s): CO2-Anstieg, Tachykardie
Konvulsiv (90s): O2-Abfall, RR Anstieg, Bewusstseinsverlust, Bradykardie, Urinabgang
Präterminale Atempause (120s): Apnoe, Vaguslähmung mit Tachykardie
Terminale Schnappatmung (150s): Terminale Schnappatmung, HRS
-O2 Mangel im Gehirn: nach 2 - 3 Min irreversible Schäden u. nach 8 - 10 Min zum Hirntod!
Gewaltsames Ersticken
-Erdrosseln: Schlinge, Horizontale Drosselmarke, Ggf. Kehlkopffraktur
-Erwürgen: Hände, Ggf. Fingernagelspuren, Oronasale Okklusion
-Burking: Behinderung Thoraxexkursion mit gleichzeitigem Zuhalten Mund und Nase
-Befunde:
Deutliche Stauungsblutungen
Diverse Einblutungen (Augenlider, Mundschleimhaut) u. Petechien
Dunsung Gesicht
Tardieu-Flecken: Punktförmige Blutaustritte in Pleura u. Herzbeutel, Blutdrucksteigerungen im Rahmen des Erstickungsvorgangs entstehen (auch beim nicht-gewaltsamen Ersticken)
Perthes-Druckstauung: Deutliche Stauungsblutungen an Brust, am Hals u. Gesicht, die durch ein Ersticken bei Behinderung der Thoraxexkursion bei freien Atemwegen entstehen
Bolustod
- kein Tod durch Ersticken!
- Durch das Verschlucken und Hängenbleiben eines großvolumigen Fremdkörpers im Larynx kommt es zu einer starken Vagusreizung, die über eine Bradykardie zu einem plötzlichen reflektorischen Herz-Kreislauf-Stillstand führen kann
Ertrinken
Typisches:
-bei vollem Bewusstsein, Schutzreflexe
-Atem wird angehalten → Dyspnoe Hyperkapnie → Atemzwang → Aspiration Flüssigkeit → Erstickungskonvulsionen → Atempause u. terminale Schnappatmung
-Schaumpilz, Paltauf-Flecken (Pl. visceralis), Sehrtsche Magenschleimhautrisse, Wydler-Zeichen (Magen: Oben schaumig, Mitte flüssig, Boden fest), Wasser Magen-Darmtrakt
-Lungenbefund: Massive Überblähung mit Abrundung der Lungenränder und nahezu vollst. Überdeckung Mediastinalraums, Verm. Elastizität Lungengewebe
Süßwasser: Überblähte trockene Lunge (Emphysema aquosum)
Salzwasser: Lungenödem (Oedema aquosum)
Klinischer Hinweis “Beinahe-Ertrinken”: Immer stat. Überwachung für 24 h, Gefahr Lungenödem
atypisches:
- Bewusstseinstrübung mit eingeschränkten Schutzreflexen schon vor dem Ertrinkungsvorgang
- Schädel-Hirn-Trauma (Kopfsprung), Herzinfarkt, Synkopen, Intoxikation
- Kein Schaumpilz, kaum Flüssigkeit in Lungen u. Magen-Darm-Trakt nachweisbar