Zwang 53 PolG Flashcards
Zwangeinteilung
53 PolG–Zulässigkeit
54 - zwangsmittel
Für uns 55-58
60 PolG - Artund Weise
61-69
Defi Zwang
Die MN der Staatsgewalt, die nötig sind um eine staatliche Verfügung auch gegen den Willen des Betroffenen durchzusetzen.
Ist ein beugemittel keine Strafe!!
Jemand dazu bringen HDU.
Abgrenzung zu Standart MN
Immer prüfen was gestattet die RF
Zwang ist alles was über RF der Standart MN hinausgeht.
Betreten ist erlaubt, noch kein Zwang aber wegdrücken falls er Tür versperrt - > ZWANG
Platzverweis widersetzt sich, hinaus befördern - > ZWANG
Wieder setzt sich gewahrsam noch kein Zwang, dann die fessleung - > ZWANG
Androhung des Zwangs
Warnfunktion
Ankündigungsverfahren 59-64 PolG
3 Stufen:
-Androhung
-Festsetzung
-Vollstreckung
In Praxis fallen die ersten beiden wg. Eilbedürftigkeit zusammen.
Widerspruch des Betroffenen hat keine aufschiebende Wirkung nach 80 II nr. 2 VwGO
Sofortige Vollziehung
Zwang nach vorausgeganger Verfügung
Nur ein Tür Öffner für den späteren Verwaltungszwang
Können bei jedem VA Einspruch einlegen aber es muss bei Notfällen Ausnahmen geben
80 II nr. 2 und 4
Können dann später immer noch Einspruch einlegen aber erstmal müssen sie unseren Anweisungen folge leisten u. RF erfüllen.
Sofortige Vollzug
Zwang ohne vorausgegangen VA
Materielle Eingriffs MN und schärfste MN des zwanges
53 PolG
Zwangsmittel
54 PolG
55 ersatzvornahme
56 zwangsgeld
58 unmittelbarer Zwang
Zwangsmittel StPO
Zulässigkeit:
-Zwang ist zulässig wenn die StPO MN… rechtmäßig ist.
-Und der Betroffene diese nicht duldet.
-Zulässigkeit ergibt sich schon aus den Befugnisse selbst.
Zwangmittel:
-zwangsmittel kommt nur unmittelbarer Zwang in Frage.
Art und Weise:
-richtet sich aber nach 61-69 PolG, - können wir mit transmissions Klausel 10 II 2 PolG rüber ins PolG
53 I TBM
-dass wirksamer VA zugrunde liegt
(bekannt gegeben 41, nicht nichtig 44)
-auf vornahme einer HDU gerichtet ist
-der unanfechtbar ist oder Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat
(entfällt bei 80 II nr. 2 VwGO und nr. 4)
RF: sofortige Vollziehung
53 II PolG TBM
-Gew GA für öffentliche Sicherheit vorliegt
-ohne vorausgegangenen VA, aber um fiktiven VA durchzusetzen. Dieser muss rechtmäßig sein.
-notwendig (erforderlich)
Immer dann wenn MN gegen §§ 5-7…
1. Nicht (keine Person vor Ort)
2. Nicht rechtzeitig (keine Zeit)
3. Keinen Erfolg versprechen
-innerhalb ihrer Befugnisse handeln
(10-49 PolG)
Fiktiver VA-Wenn der VA erlassen worden wäre, müsste er rechtmäßig sein!
Hier formell/materiell RM viktiven VA prüfen
RF:sofort Vollzug
Ersatzvornahme TBM
Ist die vornahme einer vertretbaren Handlung an Stelle und auf Kosten des pflichtigen.
- Verpflichtung zur vornahme einer Handlung
-geforderte Handlung muss vertretbar sein
(uns oder Dritten)
-vertretbare Handlung wird vom pflichtigen nicht erfüllt
(nicht vor Ort, nicht bekannt, nicht erreichbar)
B: Tür öffnen, FZG umsetzen
Nicht vertretbar sind: stehen bleiben, Messer weg, Befragungen, Platzverweis, ED-MN..)
Unmittelbarer Zwang 58 TBM
58 PolG
Die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen.
Kann angewandt werden, wenn andere mittel
- Nicht in Betracht kommt (TB von anderen nicht vorliegen)
- Keinen Erfolg versprechen (untunlich sind)
- Unzweckmäßig sind (Ermessen u. VHS beachten)
Art und Weise Zwang nach 61 A I
A. I
Körperliche Gewalt (blocktechniken, Würfe, Schläge, eintreten Tür, einschlagen Scheibe)
Art und Weise 61 A. II
Hilfsmittel:
Inbesondere fesseln (Kabelbinder, Wäsche Leine, Hunde, RSG, Wasserwerfer)
Fesseln mit unseren handfesseln in 65 speziell geregelt.
RSG erst wenn körperliche Gewalt und andere Hilfsmittel keinen erfolg versprechen.
Art und Weise 61 III Waffen
Pistole, revolver, schlagstock, Gewehr
Bei schusswffen auch 66,67,68 prüfen
EKA nur gegen arme und Beine.