Gefahr Begriff Flashcards
Gefahr definieren
Eine Sachlage liegt vor in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein möglicher Schaden(schutzgüter) für die öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung Eintritt.
Sachlage
Objekt erkennbare geschehen dar
- Tatbestand
- wirklicher SV
- nüchtern vorstellbares geschehen
Absehbare Zeit
Überschaubare Zukunft
Hinreichende Wahrscheinlichkeit
Gefahrenprognose
- fakten
- tatsächliche Anhaltspunkte
- Allgemeine Lebenserfahrungen
Mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit Sehr hohe Wahrscheinlichkeit Höhe wahrscheinlichlichkeit Wahrscheinlich Geringe Wahrscheinlichkeit
Abstrakte Gefahr
Theoretisch denkbar
Def: wenn bei einer gedachten Sachlage bei ungehindert Ablauf des obj. zu erwartenden Geschehens infolge eines Zustandes oder geschehens nach allgemeiner Lebenserfahrungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein möglicher Schaden für schutzgüter der öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten könnten.
Konkrete Gefahr
Bestimme Sachlage (konkreter Einzelfall) bei ungehindert en Verlauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen wird.
Öffentliche Sicherheit
Unverketzlichkeit der objektiven Rechtsordnung
Koklektivrechtgut und individual rechtsgut
Bestand u. Funktionsfähigkeit des Staates und der hoheitsträger, seiner Einrichtungen und Veranstaltungen
Öffentliche Ordnung
Ungeschriebene Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, sind für ein geordnetes zusammenleben notwendig, mit Beachtung der herrschenden Anschauungen einzuhalten.
Gegenwärtige Gefahr
kG + zeitliche Nähe (temporaler aspekt)
… die Einwirkung des schädigenden Ereignisses mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit, in aller nächste Zeit eintrifft. (bereits begonnen/noch andauernd
Gegenwärtige erhebliche Gefahr
Ist eine gegenwärtige Gefahr für ein bedeutendes rechtsgut.
kG + temporaler aspekt + Wichtigkeit des rechtsgut.
(leben, Freiheit, Eigentum 750-1000 Euro, Gesundheit)
Gefahr für Leib und Leben
Droht der Eintritt einer nicht nur leichten KV o. Der Tod.
Gemeine Gefahr
(Gemeinschaft) gefahren für eine Vielzahl von Personen für Leib und Leben, Gesundheit o. Bedeutete Sachwerte. (Katastrophen, Epidemien, Überschwemmungen)
Dringende Gefahr
Wenn eine Sachlage oder Verhalten bei ungehinderten Verlauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hin. Wahrscheinlichkeit ein wichtiges rechtsgut schädigen wird.
kG + Möglichkeit Schaden wichtiges rechtsgut
Anscheingefahr
Liegt vor wenn bei pflichtgemäßer und besonnener lagebeurteilung von einer tatsächlichen gefahren Situation auszugehen ist.
MN grundsätzlich rechtmäßig.
Putativgefahr
Scheingefahr Das müsste man erkennen Handelnde beamte geht von Gefahr aus. Objektiv erkennt man, dass keine Gefahr vorliegt. MN rechtswidrig