IDF StPO § 163b Flashcards
Grundlagen
- Strafverfolgung - 163b
- OWi Verfahren - Subsidär : 163b StPO I. V. M. 53 I OWiG (Zuständigkeit)= Mat recht. : § 53 I s. 2 OwiG(Ermächtigungsgrundlage)
Originär : 163b StPO I. V. M. 35 OWiG (Zuständigkeit)= Mat recht. : § 46 II OwiG(Ermächtigungsgrundlage) (VVVW)
Bei Weigerung: § 111 OwiG
GR
Datenerhebung-R. I. S
ANHALTEN- aHF
Festhalten- FdP
Durchsuchen- Privatsphäre
Eigentum - mitgeführt Sachen durchsuchen
Jacke am Körper (Körper Durchsuchung) Jacke ausgezogen (Sachen Durchsuchung)
Vorrausetzungen A. 1
-AV ST
(beides definieren und subs)
-Tatverdächtiger
Erschwernisfall A. 1 S. 2, S. 3 Voraussetzungen
- AV einer ST
- Tatverdächtiger
- Idt. Mit erforderlichen MN des grundfalls nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten feststellbar.
Rechtsfolge
S. 1
Notwendigen MN ergreifen:
Anhalten
Befragen
Auffordern
S. 2 und s. 3
Festhalten
Durchsuchen selbst oder Sachen
ED Behandlung. (aber nur nach Ausweis oder Führerschein suchen. EC Karte reicht nicht aus)
Bes Form und Verfahrensvorschrift/verdächtiger
§ 163b I S. 1 HS 2 +§ 163a IV S. 1 StPO - Belehrungspflicht
Festhalten:
§ 163c I S. 2 StPO - Richter vorführen
§§ 114-114c StPO - Belehrung der fest gehaltenen Person
(Grund, Familie benachrichtigen, nicht länger als 12h)
Durchsuchung
§ 81d StPO gleichen Geschlecht oder Arzt
Vorrausetzungen Nicht verdächtigen IDF A. 2
- AV einer ST
- gebotenheit der IDF zur Aufklärung der ST
- Adressat ist nichtverdächtiger(zeuge oder strafunmunmündig)
S. 2
- IDF ist nicht oder nur mit Schwierigkeiten möglich
Rechtsfolge nicht verdächtiger
Anhalten
Befragen
Auffordern
S. 2
Festhalten (wenn dies nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der aufzuklärenden Strafsache steht)
S. 3
Durchsuchen (wenn betroffener damit einverstanden ist “nicht gegen Willen”)
Bes Form und Verfahrensvorschriften/Nicht verdächtigen IDF
§ 69 I S. 2 + 163b II S. 1 HS 2 - Belehrungpflicht
Festhalten
§ 163c I S. 2- Richter vorführen
§§ 114a-114c - Belehrung fest gehaltener Pers., Grund mitteilen, rechte aufklären, Angehörigen kontaktieren.
Durchsuchung
§ 163c III - Vernichtung der Unterlagen wenn IDF erfolgreich
Belehrung freiwilligkeit ED Behandlung
§ 81d - gleichen Geschlecht oder Arzt
GR
FdP= festhalten bei IDF ist immer Freiheitsentziehung!!(sonst eigentlich Durchsuchung freiheitsbeschräbkung)
Hat Gesetzgeber entschieden!!
§§ 163c/18IPolG
Durchsuchung geht immer mit festhalten einher.
Sonst GR genauso wie bei 12 PolG
Zuständigkeit
§§ 78 I + 1 IV PolG + 163 I StPO