Durchsuchung Allgemein Flashcards
Defi Personen Durchsuchung
Suche nach körperfremnden Gegenständen
-Getragene Kleidung
-Körperoberfläche
-Ohne weiteres zugängliche Körperöffnungen (Ohren, Nase und strittig Mund wenn er versperrt ist dann nicht! )
Grds. Nur entkleiden bis zu Unterwäsche
-Freilegen des Intimbereichs nur in Ausnahmen
Sonderfall
Körperöffnungen des intimbereichs
Unzulässig nach Polizeirecht.
Auch nur mit Hilfsmitteln und dann ist Untersuchung.
In GA gilt
Wer oder was durchsucht wird.
21-personen
22-Sachen
23-Wohnungen
GR
Personen:
Privatrecht(Art. 2a. 1 + Art. 1 A. 1 GG)
FdP(art. 2 a. 2 + 104 a. 1)- freiheitsbeschränkung (15-30min)
Sachen:
Eigentum(14gg)
ggf. Privatrecht(Art. 2 A. 1 mit art. 1a. 1 GG)
Wohnung:
Wohnung (Art. 13)
Zweck und defi
Aus EL: planmäßige und lückenlose Suche nach Personen, Sachen, Daten, Spuren und Tieren.
Auffinden von etwas verborgenen.
Wenn man es sieht dann nur Sst.
Defi sachdurchsuchung
Suche nach etwas verborgenen in
körperlichen Gegenständen, die Betroffene nicht am Leibe trägt(Koffer, Fahrzeuge)
Egal ob beweglich oder unbeweglich
(Wald. Feld, Wiese, Gewässer.
Defi Wohnungsdurchsuchung
Zielgerichtete eindringen in eine Wohnung in der Absicht Personen oder Gegenstände aufzufinden. Die Betroffene nicht offenbaren will und auch nicht auf Anhieb zu sehen sind.
Reicht weiter als alltägliche Sprachgebrauch.
Deckt sich nicht mit Wohnung im Str.
Ort zur Entfaltung von Privatheit mit Abgrenzung gegenüber Dritten.
(Keller, Speicher, arbeits und Geschäftsräume, alles Befridete auf einem Grundstück: Wohnwagen, Hotelzimmer..
Betreten Wohnung
Eindringen, Verweilen und besichtigen. Um bestimmte Zustände wahrnehmen zu können
Vorstufe zur Durchsuchung
Gilt aber Vorbehalt des Gesetzes.
§ 23 PolG.
Wann darf Person durchsucht werden:
- Zur IDF(12II 4)
- festgehalten werden kann 21
- in Verbindung mit Sst 21
- Hilflosigkeit der Personen 21
- Aufenthalt der Person an bestimmten Orten 21
- Aufenthalt der zu Durchsuchen den person ab bst. Objekt 21
- zur gezielten Kontrolle ausgeschrieben ist 21
- eigensicherung 21
- Strafverfahrens 102
In StPO gilt
Wer oder bei wem wird durchsucht