Ausländerrecht Flashcards

1
Q

EU Staaten

A

27

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2
Q

EWR

A

Europäische wirtschaftsraum ist eine vertiefte freihandelszone zwischen EU Union und dem EFTA Staaten ohne Schweiz (mit der gibt es ein gesondertes handelsabkommen)

EU + EFTA = EWR

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3
Q

EFTA

A

Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz

Europäische freihandelsassoziation

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4
Q

Drittstaatsangehörige

A

Personen die weder der EU, EWR noch der EFTA angehören und auch keine Familienangehörigen dessen.

Richten sich nach dem AufenthG

Unterscheiden sich in:
- Visumspflichtige
-visumsbefreite
- Angehörige von freizügigkeitsberechtigten

Können auch unter das AsylG und Diplomaten unter WÜD fallen.

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5
Q

AufenthG

A

Regelt die Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.

Gilt für Ausländer § 1 I

Gem. 1 II Ausnahmen für EU Bürger, und ausländische Diplomaten.

§ 2 Ausländer ist wer gem Artikel 116 GG der nicht deutscher ist.
(nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche volkszugehörigkeit besitzt(Flüchtling, vertriebener), oder als dessen Ehegatte oder Kind in dem Gebiet des deutschen reiches nach dem stande vom 1937 Aufnahme gefunden hat.
Oder staatenlos ist.)

§ 6 wichtig für uns.

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6
Q

Freizügigkeitsgesetz EU

A

Regelt die Freizügigkeit von Unionsbürgern.
-Einreise
-Aufenthalt

-Unionsbürgern
-und bestimmte Familienangehörige

Steht in § 2
A. 4 steht dass sie kein Visum benötigen.
In § 3 steht wer Familienangehöriger ist.

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7
Q

EU Visa VO

A

Regelt das einheitliche Visa system gegenüber drittstaatsangehörigen

-Für kurzaufenthalt in EU
-von allen nicht schengen Bürgern einzuhalten

Anhang I =visapflichtigen Staaten / art 3 (negwticstaatler)
Anhang II = visfreien Staaten / art 4 (positivstaatler)

Kann man abfragen beim EB

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8
Q

Schengen Grenzkodex

A

Artikel 1 Überschreitung binnen, außengrenzen

Bei Kontrolle dürfen wir gem Anhang I,
Tickets und Belege uns vorzeigen lassen gem Artikel 6 um zu kontrollieren den Zweck die Umstände für beabsichtigten Aufenthalt belegen.

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9
Q

EU Visa Kodex

A

Regelt Verfahren, Erteilungsvoraussetzungen und Aufhebung des für den schengen Raums einheitlichen Visums

Visum A = Flughafentransitvisum

Visum C = schengen Visum für kurz Aufenthalt

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10
Q

Visas im AufenthG

A

§ 6 I Nr. 1 = schengen Visum
Visum für kurzaufenthalt.

§ 6 I Nr. 2 = Flughafentransitvisum

§ 6 III = längerfristiges Aufenthalten

Welche Staatsangehörigen ein Visum benötigen findet man auf der Internetseite des Auswärtigen Amt.

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11
Q

Kurzaufenthalt defi

A

Sind Aufenthalte im Hoheitsgebiet der schengen vollanwemderstaaten von bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen.

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12
Q

Passpflicht

A

Gem. § 3 AufenthG
Kein einlass ohne Pass. Man muss ihn besitzen aber nicht Mitführen.

Wichtige Gesetze:

  • passgesetz
    -personalausweisgesetz
    -bundesmeldegesetz
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13
Q

Ungültigkeit des Passes

A

Gem. § 5 PassG

  • Wenn idf mit seiner Hilfe nicht möglich ist
    -bei fehlen oder falschen Angaben ( 11 PassG) Ausnahmen Größe, Wohnort
    -bei passenrziehung ( 11 I Nr. 4 und 5 PassG)

Ist nicht ungültig wenn Chip nur nicht gelesen werden kann.

Owis nach 24 PassG ff.
Bußgeldbehorden ergeben sich aus 26 PassG

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14
Q

PAuswG

A

§ 1 Pflicht für alle deutschen, ab 16 Jahre, überwiegenden Aufenthalt in Deutschland, unterliegt Meldepflicht den Personalausweis vorzuziehen zur IDF den auf Verlangen.

Verbot mehrere zu besitzen

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15
Q

Ungültigkeit Personalausweis

A

§ 28

  • ablauf Gültigkeit
    -Unmöglichkeit idf
    -Veränderung, fehlen von Angaben
    (Ausnahme Anschrift/Größe)

Einzeiehung § 28 PAuswG “kann” Vorschrift(wenn er uns glaubhaft macht dass er ihn gleich verlängern wird zB)

Sst nach § 29 II PAuswG

Bußgelder nach § 32

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16
Q

Arten von Pässen

A
  • reisepass
  • kinderreisepass
  • vorläufiger reisepass
  • diplomatenpass
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17
Q

eid Dokument

A

Kein hoheitliche dokument.

Kann uns aber reichen als idf. Uns überlassen.
§ 12 BbgPolG auch eine kann Vorschrift.

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18
Q

Zuständigkeiten

A

§ 72 II AufenthG - Deutsche Auslandsvertretung, Visa Fragen.

§ 71 III - Kontrolle, zurückweisung Bupol

75 AufenthG - BAMF Koordination, Zusammenarbeit der Behörden.

71 V für uns wichtig!!! Sind wir subsidär zuständig. Wenn wir was feststellen bei idf. Übergeben dann an BuPo.
Originar ist Ausländerbehörde zuständig.

19
Q

14 AufentG

A

Für uns wichtig!
Steht wer unerlaubt einreist. So wissen wir wer erlaubt einreist.

Sprich er muss:

-pass/passersatz besitzen (für die idf)
-Aufenthaltstitel (für den Aufenthalt)

§ 3 - pass
§ 4 - Aufenthaltstitel

Gilt nur für drittstaatenangehörige, nicht für Asyl, Nato, Diplomaten…

20
Q

§ 4 AufenthG

A

Verschiedene Visums werden erwähnt. Für uns nur nr. 1 wichtig.
§6 die verschiedenen Visums.

Kategorie A - flughafen
Kategorie C - kurzaufenthalt
Kategorie D -nationalesvisum

21
Q

Einreise EU, Ewa, EFTA

A

Nach FreizügigG

Kein Visum und Aufenthaltstitel notwendig.

Nur Pass erforderlich.
Aber genügt auch gem. § 3 AufenthG ein Personalausweis.

22
Q

Einreise drittstaatler

A

Für längerfristige Aufenthalte brauchen alle drittstaatler einen Aufenthaltstitel.

Für kurze brauchen nur negativstaatler ein Visum.

Wieder in Anlage I und II nachgucken.
In der Verordnung.

Wenn 90 Tage überschritten bei drittstaatler und negativstaatler dann eine owi nach 95 AufenthG. Weil vorsatz kann nicht bewiesen werden. Dann owi nach 98 AufenthG

Festhalten uVHS und unzulässig Owi.
Somit ST, Owi Anzeige fertigen.
Sicherheitsleistung 132
Zustajdige Behörde unterrichten

23
Q

Passersatz

A

Nationale pässe
(von Staat ausgestellt, vorsoglicher Reisepass)

Fremde pässe
(von fremden Staaten ausgestellt wo er nicht herkommt, Flüchtling, staatenlos.)

24
Q

Asyl RGL

A

§ 1 AsylG - internationaler Schutz im Sinne der Genfer flüchtlingskonvention

§ 3

Danach genießen asylberechtigte Flüchtlingsschutz.

§ 4 - subsidärer Schutz

25
Q

Asyl zuständige Behörde

A

Aufgaben:

Registrierung, Verteilung, antragstellung, Anhörung, Entscheidung

26
Q

Asyl Zuständigkeit

A

§§ 78 I, 1 IV PolG, 19 AsylG

Formelle RM

Erstkontakt dann ED behandlung und weiterleiten.

27
Q

Asyl unsere befugnisnorm

A

§ 16 ED behandlung

Fotos und 10finger Abdruck

Nicht bei unter 6 jährigen da nur bilder.

Wir machen Meldung, ED behandlung und dann weiterleiten.

Auch keine kann Vorschrift sonder ist. Also kein ermessen.

28
Q

Sichtvermerke im Visum

A

Zeigen uns wann Person ein und aus gereist ist.

Einreise - eckig
Ausreise - rund

29
Q

Asyl suchende Gruppen

A

Die noch nichts Asyl gestellt haben bekommen einen Ankunftsnachweis.(§ 63a) kein passersatz, dient nur der idf.

Nachdem sie Asyl gestellt haben bekommen sie Aufenthaltsgestattung (63I AsylG) ist aber räumlich beschränkt, dient aber als Ausweis.

Verstos führt zu verlassungspflicht § 12 AufenthG. Sogar mit Zwang durchzusetzen. Hat Vorrang vor Platzverweis 16 PolG
Owi bei erstem Verstoß § 86 AsylG
Bei mehrmaligen dann ST 85 AsylG

Abgelehnte Asyl suchende bekommen einen Duldungsbescheid

30
Q

Asylsuchender kann sich nicht ausweisen.

A

Dürfen wir nach § 48aufentG durchsuchen nach idf Papieren.

Ist ja auch Ausländer fällt also in das AufenthG

31
Q

Durch Immunität bevorrechtigt:

A

-staatsoberhäupte, Regierungschefs, Minister
-Diplomaten, konsulare
-familienanghörige
-verwaltungspersonal
-dienstpersonal
-Private angestellte
-ortskräfte

32
Q

Was heisst Immunität

A

Unverletzlichkeit

Diplomatische Immunität: umfassenden Schutz und die Befreiung von der gesamten Gerichtsbarkeit des empfangsstaates

-keine strafrechtliche verfolgung
-keine zivilrechtlichen klagen (egal ob in Freizeit begangen)

Müssen sich aber an die gesetzte im Land halten. Aber bei rechtsverstößen gilt:
Behandlung mit besonderer Höflichkeit!

33
Q

Protokollausweis

A

Ist der Ausweis der den Status eines Diplomaten zeigt.

Steht über dem Diplomatenpass.
Vom Auswärtigen Amt erstellt.

34
Q

Diplomaten Ausweis

A

Dient nur der Reisen.

Dienstpässe sind dann für Reisende im staatlichen Auftrag, die keine Diplomaten sind.

35
Q

Vorrechte von Diplomaten

A

Befreiung von deutscher Gerichtsbarkeit.

  • Keine straf oder OWI Verfolgung.
  • Keine StPO MN(keine Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme)
    -keine VA oder Realakte, keine Vollstreckungen
    -keine pol MN, Gewahrsam, Umsetzung…
  • Müssen nicht als zeuge Aussagen

-IDF nur in Ausnahmefällen, VHS beachten bei sachlicher notwendigkeit

  • Muss aber Protokoll oder Diplomatenpass uns vorzeigen damit vorrechte klar sind.

-festhalten kurzfristig/anhalten nur bei gravierenden rechtsverstößen

36
Q

Diplomaten Straßenverkehr

A

-Keine owi und strafverfolgung
-bei Verletzungen bei VU, transport in Klinik auch ohne seine Einwilligung.

Immer gleich AA bescheid geben.

-anhalten bei Trunkenheitsfahrt zulässig
-IDF zulässig
-weiterfahrr untersagen
-betroffener kann selbst Ort verlassen.

-Festhalten nicht zulässig Ausnahme Schutz vor selbstgefährdung, direkt nach hause oder zur Mission

-Wir parken Auto auto nach voriger Umsetzung.
-keine Durchsuchung

37
Q

Erkennen Diplomaten AKZ

A

Hohe Diplomaten:
CD beginnt mit 0

Botschaftsmitarbeiter:
B oder F für Stadt und dann Ländercode

Mitarbeiter des konsularischen Korps
CC
Stadt buchstabe und dann Nummer beginnt mit 9

38
Q

Diplomaten geregelt

A

Wiener übereinkommen über Diplomatische Beziehungen = WÜD
(1961/63)

Rundschreiben des auswärtigem Amt von 2015. Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der BRD

39
Q

Auto von diplomat

A

-Kfz selbst haben auch Immunität
-Umsetzung nur bei kG l/L oder erhebliche Behinderung.
-sst nur bei Interesse des Betroffenen
-Durchsuchungen, Beschlagnahme, auch nicht gestattet wenn sie von nicht Diplomaten Gefahren werden.

40
Q

Grundsatz Diplomaten

A

Behandlung der bevorrechtigten Personen wie Diplomaten mit besonderer Höflichkeit.

Sind aber verpflichtet die gesetzte des Landes einzuhalten.

41
Q

Führerschein sst

A

Unzulässig nur bei Verlust nach auffinden.

42
Q

Was braucht drittstaatler

A

-gültigen pass oder passersatz
-Aufenthaltstitel (für kurzaufenthalt nur negativstaatler für längerfristig alle auch positiv.
-nachweis aufenthaltszweck
-genug Mittel zur bestreitung Lebensunterhalt
-keine Gefahr für öffentlich Sicherheit
-keine Ausschreibung

43
Q

Asyl - Abschiebung/sicherungshaft

A

62 AufenthG