Generalklauseln Flashcards
Zweck
Nicht für alles gibt es eine spezielle Regelung.
Daher sind sie gewollt, allgemein gehaltene Formulierungen.
Haben eine auffang Funktion
§ 10 PolG
Ist eine selbständige Verfügung.
Spezialbefugnise: Unselbstständige Verfügungen
GR 10PolG
Allg Handlungsfreiheit
TBM 10 PolG
- kG
- fehlen von besonderen rechtsvorschriften.
-notwendig (kann auch in RF geprüft werden)
10 ist nur subsidär
Rechtsfolge 10 PolG
Polizei kann notwendige MN treffen=wir können selbst Inhalt und RF festlegen
Notwendig heisst auch das die MN geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Also schon in TBM prüfen.
B:
- verlangen was auszumachen
- untersagen was zu betreten
- fordern auseinander zu gehen
- aber auch gefährdenansprache und drohen mit Konsequenzen bei häuslicher Gewalt
….
Adressat 10
§§ 5-7
AO 10
Die Polizei
Brückenfunktion 10
A. II erlaubt zu einer besonderen Vorschrift überzuleiten.
Gemeint sind aber nur Vorschriften des PolG
163 I S. 2 StPO Zweck
Für ermittlungshandlungen die weniger in GR eingreifen und die nicht von speziellen normen erfasst werden.
163 I S. 2 StPO TBM
- AV einer ST
- dass keine andere Vorschrift die Befugnis regelt.
163 I S. 2 StPO RF
- Offene heimliche Ermittlungen
- Fotos
- Befragung um Überblick zu verschaffen
- erkundigungen einholen
- Fotos anderen zeigen
- kurzfristige Überwachung
- heimliche mithören aber ohne techn. Ausrüstung!
163 I S. 2 StPO Ermessen
Nur wie überall in der StPO nur auswahlermessen wegen legalitätsprinzip!