Schutzbereiche Grundrechte Flashcards
Menschenrecht
Art 1 GG
SS
Personaler eigenwert
“eigenwert und Eigenständigkeit des Menschens”
Der Mensch darf nicht zum bloßen Objekt staatlichen handelns gemacht werden.
PS
Menschenrecht, jede natürliche Person
Allgemeine Handlungsfreiheit
Art 2 Abs. 1 GG
SS
Alle Betätigungen und Lebensbereiche, die nicht in den Schutzbereich eines speziellen Grundrechts fallen.
Die Freiheit” zu tun und zu lassen, was man will”
PS
Jede natürliche Person und jede juristische Personen.
Leben
Art 2 Abs. 2 GG
SS
Körperliches dasein in Form der biologisch physischen Existenz
PS
Jede natürliche Person
Freiheit der Person
Art 2 Abs 2 Satz 2 GG
Ss
Körperliche Fortbewegungsfreiheit
Jeden beliebigen Ort aufsuchen, zu verlassen(positive Bewegungsfreiheit) jeden Ort zu meiden(negative Bewegungsfreiheit)
Eingriff:
Kann angenommen werden, wenn jemand durch staatliche Organe gehindert wird einen Ort aufzusuchen, aufzuhalten oder ihn zu verlassen also die tatsächliche rechtliche Fortbewegungsfreiheit in alle Richtungen aufgehoben wird.
Erhebliche Dauer? Intensität?
Freiheitsbeschränkung bis 30 min lt. BVerfG darüber freiheitsentziehung Art 2 II S. 2 + art 104 II GG
Allseitige Freiheitsbeschränkung
Allgemeine Persönlichkeitrecht
Art 2 Abs. 1 GG
Ss
Enge persönliche lebenssphäre
Sich zurückzuziehen, abzuschirmen und für sich alleine zu beiben.
Recht auf Selbstbestimmung
(informationelle Selbstbestimmung)
Jeder soll selbst entscheiden wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebensachverhalte offenbart.
Öffentlichkeit darstellen
Recht am eigenen Wort und am eigenen Bild
PS
Jede natürlicher Person
Wohnung
Ss
Räumliche Privatsphäre: elementarer Lebensraum. Zurückziehen und sich abschirmen können
Gehören alle Räume dazu auch arbeits, Betriebs, Geschäftsräume. Sind die während der Öffnungszeit für jedermann frei zugänglich fallen sie raus aus dem Schutzbereich
PS
Jede natürliche Person und juristische Person
Eigentum
Art. 14 Abs. 1 GG
Ss
Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne= Vermögenswerte Rechte die dem berechtigten von der Rechtsordnung zugeordnet sind, dass er die Befugnisse nach eigener Entscheidung zu seinen privaten Nutzen ausüben darf.
Ps
Jede natürliche Person und juristische Person
Freizügigkeit
Art. 11 GG
Ss
Freie Wahl des wohnsitzes sowie Einreise in das Hoheitsgebiet
Nicht die Ausreise aus dem Hoheitsgebiet
Ps
Bürgerrecht: alle deutsche (Art. 116 GG)
EU. Bürger : Art 11
Körperliche Unversehrtheit
Ss
Körperliche Integrität im biologischen physiologischen Sinne(freisein von Schmerzen)
Physisch seelische Wohlbefinden
Ps
Alle natürlichen Personen
Freiheitsentziehung/freiheitsbeschränkung
Entziehung: ab 30min
Tatsächlich, rechtliche Bewegungsfreiheit einer Person in alle Richtungen aufgehoben wird. (Gewahrsam, Festnahme ohne richterlichen Beschluss nur bis zum Ende des Tages dauern, bei Festnahme muss innerhalb eines Tages einem Richter zugeführt werden)
Beschränkung kurze Dauer 3-15min, Platzverweis zB.
Ein Eingriff darf nur aufgrund eines förmlichen gesetztes erfolgen.
Eingriff körp. Unversertheit
Schmerzverusachende, intensive Maßnahme nach Folge einer staatlichen MN
APR
eindringen in die privatsphäre
RIS
Jedes staatliche erheben, speichern, verändern, übermitteln und nutzen von personenbezogenen Daten