IDF § 12 PolG Flashcards
Zweck
Aufhebung aus Anonymität
(abschreckungseffekt/Hemmschwellentheorie)
-festellung unbekannter Personen
-Prüfung, datenabgleich mit gesuchter Person identisch
(Datenerhebung)
pdP= Personalien
Offene Erhebung von Personalien
Welche mittel: Ausweis, schulausweis, monatskarte
Hängt von uns ab.
Bei ST umfangreicher auch Adresse prüfen. (§111 OwiG steht drinn)
Wenn idt nicht festgestellt werden kann. Dann ED-Behandlung.
Voraussetzungen
A. 1 Nr. 1
Sehr praxisrelevant
Konkrete Gefahr
A. 1 Nr. 2-6 abstrakte Gefahr reicht aus.
Ort ist gefährlich.
Ort prüfen.
Abs. 1 nr. 2
An einem gefährlichen Ort.
B: Frau mit Kinderwagen in Görlitzer Park, Razzia Tatsachen begründet!
Verbrechen werden sollen, noch nicht!
Keine Vermutungen, schon vorgekommen sind dafür spricht das wieder was passiert.
Abs. 1 Nr. 3
Nr. 3
- gefährdete Objekte (Rathaus, Synagoge, Botschaft, Atomkraftwerk)
- Gefährdungsanalyse Tatsachen
- Erforderlichkeit IDF(bei jeder Person bezogen auf Objekt)
- alle Personen die sich dort aufhalten (betrachtet aus obj. Sicht)
Abs. 1 Nr. 4
Nr. 4
- kontrollstellen (Demo, Fußballspiele..)
- Verhinderung genannter ST
- im Rahmen vor Kontrollen bei Veranstaltungen
Aneordnet vom Behördenleiter oder GiV.
Nr. 6
- Bekämpfung Grenz überschreitender Kriminalität.
- bis 60km/h
Nr. 7
-private Rechte sicher wenn ohne IDF nicht möglich
B Taxi nicht bezahlt, auf fremden Parkplatz stehen usw.
Rechtsfolge
Wenn vorrausetzungen aus abs. 1 von einer nr. Vorliegen dann
dürfen erforderliche MN - anhalten -befragen -auffordern/Angaben machen oder Ausweis aushändigen lassen
(Für den Fall das kein Ausweis dabei - Abgleich der Daten!)
Bei Schwierigkeiten:
S. 3
-festhalten
Aber!!!! muss zusätzliche voraussetzung vorliegen., das IFD ohne festhalten nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.!!!!!!!
-durchsuchen (auch Sachen)
Aber!!!! muss zusätzliche voraussetzung vorliegen., das IFD ohne festhalten nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.!!!!!!!
Personen Durchsuchung, nur in bst. Bereichen.
- mitnehmen auf Dienststelle
- ED Behandlung
All Form und Verfahrensvorschriften
Ist VA im Sinne von § 35 VwVfG
Insbesonders
28,37,39(evtl nur bei schriftlichen VA)
(41)
Bes. Form und Verfahrensvorschriften
Allgemein:
§ 29 PolG - GS detenerhebung
§ 12 A. 3 PolG - gleicheits GS aus GG beachten
Festhalten:
§ 18 PolG - Richter
§ 19 PolG - Behandlung festgehaltener Personen(Grund, Angehörige benachrichtigen…)
§ 20 PolG - Freilassung fest gehaltener Perso.
Max 12h
Durchsuchung
§21 A. 3 PolG - gleichen Geschlecht o. Arzt
§ 22 A. 2 PolG - anwesenheitsrecht betroffener
Adressat
Nr. 1 §§5-7
Nr. 2-7 - Normimmanent.
§ 11 PolG
Wenn man auf befragte Person nochmal zurückgreifen will, für erneute Befragung.
Keine Gefahr.