Waffenrecht Flashcards
Schusswaffe defi
Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur signalgebung, zur Jagd, zur distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch die Lauf getrieben wird.
SW Beispiel/Gleichgestellte Gegenstände
-Feuerwaffe
-unbrauchbar gemacht Waffen
-salutwaffe
-Anscheinwaffen (Theater)
-paintball
-softair
Gleichgestellte Gegenstand defi
Nur tragbare Gegenstände zum abschießen von Munition zu einem der oben benannten Zwecke gedacht sind oder mit denen man feste Körper gezielt verschiest und sie dazu bestimmt sind.
Die antriebskraft wird mit der Muskelkraft des schützen erzeugt.
Beispiele gleichgestellte Gegenstände
Munition für o.g. Zwecken : schreckschuss, signalwaffen, reizstoffwaffen
Feste Körper gezielt mit Muskelkraft verschossen:
Armbrust
Besitzen
Wer tatsächliche Gewalt ausübt
Man kann auch geerbt bekommen, geschenkt, oder wenn man es klaut dann besitzt man auch die Waffe
Führen
Ausüben der tatsächliche Gewalt außerhalb des umfriedeten Besitzes, Wohnung, Geschäftsräume oder schießstätte ausübt
-Braucht man Erlaubnis dafür
-bezieht sich nur auf Waffe nicht Munition
Transport
Eine Waffe/Munition verbringen über die Grenzen zum dortigen verbleib oder mit dem Ziel des besitzerwechels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des gesetztes.
Am besten verschlossene Behältnis, hinten Kofferraum, mit Vorhängeschloss gesichert.
Kann auch woanders sein wichtig ist nicht Zugriffsbereit!!
-sonderform des führend
-erlaubnisfreie Form des führen muss aber nicht Schussbereit und nicht Zugriffsbereit sein
Prüfungsschema
Handelt es sich um eine Waffe?
A. II Erster Prüfungspunkt.
Nr. 1 mit Anlage I zusammen.
Waffe? Defi substumtion
Gleichgestellte Gegenstand? Defi subsumtion.
Wenn nicht dann A. II
a tragbarer Gegenstand? (Hieb und stoßwaffen) defi subsumtion.
b defi subsumtion.
Beispiele keine Waffen nach WaffG
-Machete
-Pfeil und Bogen
-Baseballschläger(nicht gelistet in Anlage I, Wirkungsweise wäre schon geeignet)
Ausnahme § 42a WaffG
Verbot zum führen verschiedener Gegenstände die nicht nach dem WaffG Waffen sind. B: Machete.
In § 42a Nr. 3 steht drinn dass mit Klinge von 12cm man nicht führen darf.
Umgang A III
Für uns wichtig. Zentrales element um WaffG
-besitzen - - - > Erlaubnis?
-führen - - - - - > Erlaubnis?
-schießen - - - - > Erlaubnis?
Alles einzeln durchgehen ob man für diese Punkte eine Erlaubnis braucht.
Tragbare Gegenstände 2a
Sind bestimmt Angriff und Abwehr….
-wurtstern
-speer
-Messer (Klinge mehr als 8,5cm, zweitschneidig)
-Säbel
-Dolche
-Schwerter
Tragbare Gegenstände nach 2b
Nicht bestimmt, aber geeignet
-Müssen in Anlage 1 explizit genannt sein
Erwerb
Erlangen der tatsächlichen Gewalt
Schussbereit
Geladen. Munition und Geschoss in Trommel, patronenlager. Auch wenn sie nicht gespannt ist.