Verfahren Bei Aufgabenerfüllung d. Pol. Flashcards
Verwaltungsakt
Jede Verfügung, Entscheidung und andere hoheitlichen MN, die eine behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
§35 S. 1 VwVfg
Beschuldigter
Beschuldigter ist der verdächtige, gegen den erkennbar und willentlich ermittelt wird(gegen den also mind. eine strafprozessuale MN gerichtet ist)
(verdächtiger nach Anzeige und Ermittlungen=beschuldigter)
Ist nicht Objekt im Strafverfahren=hat rechte!
Angeschuldigter
Beginn der öffentlichen Klage
Betroffener
Bei Ordnungswidrigkeiten
Beschuldigter bei Vernehmung
Pflicht des Beschuldigten ist Erscheinungspflicht bei StA und Gericht aber nicht bei der Polizei.
Hoheitlichen Maßnahmen
Zweckgerichtete verwaltungshandeln mit Erklärungsgehalt
Behörde
Staatliche Organisationseinheit, die nach außen in Erscheinung tritt und Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Verwaltungsakt unterschied realakt
VA: Mit rechtsfolgen angekündigt, man kann es noch abwenden, man hat austauschmittel, Regelungen. Man zieht eh den kürzeren, da hoheitlichen MN.
Realakt: keine Regelungen, keine rechtsfolgen, kann nicht abwenden.
Beispiele: Streifenfahrten, obdachlosen besoffenen durchsuchen, durch Tür gehen falls Gefahr im Verzug oder Tatsächliche Anhaltspunkte einer ST…
Strafverfahren
Erkenntnisverfahren:
Vorverfahren: StA prüft mit hilfe von Polizei ob hin. Tatverdacht, wenn ja öffentliche Anklage erheben
Zwischenverfahren: Gericht prüft ob Hauptverhandlung zu eröffnen ist, prüfen ob angeschuldige hinreichende verdächtigt ist und Anklageschrift zustellen ist.
Hauptverhandlung : tatvorwurf öffentlich verhandelt(wichtigster Abschnitt)
Endet meist mit Urteil
Vollstreckungsverfahren:
Staatliche strafanspruch vollstreckt.
Grundsätze Strafverfahren
- Grundsätze zur Einleitung Strafverfahren
Offizialsprinzip
Legalitätsprinzip - Durchführung des Strafverfahrens
Ermittlungsgrundsatz
Rechtliches Gehör - GS zur Beweisführung
Ermittlungsgrundsatz
GS in dubio pro reo - GS der Form
Mündlichkeit
Öffentlichkeit
Prozessmaxime
Sind allgemeine prozessgrundsätze, die Regeln auf welche Art und Weise das Strafverfahren durchgeführt wird.
Offizialsprinzip
Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat bzw. den staatlichen Behörden, also der Staatsanwaltschaft, obliegt, und nicht dem Verletzten.
Akkusationsprinzip
Bedeutet ds Anklage und urteilsfindung durch verschieden Organe (StA und Gericht) wahrgenommen werden müssen.
Ermittlungsgrundsatz
Der StA hat nicht nur die zur Belastung sondern auch die zur Entlastung, dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise zu sorgen.
Rechtliches Gehör
Dem Beschuldigten muss Gelegenheit gegeben werden, vor Gericht zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen oder auch durch Schweigen darauf verzichten.
Art 103 1 GG
§258 2 StPO