Durchsuchung § 21-23 PolG Flashcards
Zuständigkeit
78 I, 1 I S. 1, 2 PolG oder Satz 2
Grundrechte
Durchsuchen :Privatsphäre
Festhalten: Freiheitsbeschränkung
Sachen: Eigentum
Wohnung: Wohnung
21 I Nr.2 TBV D. In Verbindung mit Sst.
-Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Person Sachen führt die Sst werden können.
Tatsachen( Hinweise Dritter, polizeiliche Ermittlungen, Verhalten des Betroffenen.)
Zweck: auffinden von Gegenständen die Sst werden können
21 I Nr. 3 TBM D. Hilflosen Personen
-Zustand der freie Willensbildung ausschließt (Bewusstlosigkeit, Schockzustand, Fiberdelirium)
-sonstige hilflose Lage
(Unfallopfer, Oper einer ST, körperliche Gebrechen)
Zweck Schutz der Person, Medikamente, Unterlagen Angehörige, Grund der Hilflosigkeit …
22 I Nr. 1 TBM D. Sachen von Personen die durchsucht werden darf.
- wenn sie von person mitgeführt wird, die durchsucht werden dürfen.
22 I Nr. 2 TBM D. Sachen zur auf Findung von person
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in Sache Person befindet.
- in gewahrsam genommen werden darf
Widerrechtlich festgehalten wird, hilflos ist.
22 I Nr. 3 TBM D. zu Sst von Sachen
- Tatsachen rechtfertigen Annahme, dass sich in Sache noch eine andere Sache befindet.
21 II D. Eigensicherung POL, Schutz von Dritten gefahren leib/Leben.
Gelten für beide:
- gefahrenverdacht(reicht aus gefahr für Leib/Leben, je desto formel)
- Erforderlich scheinen(nur hier prüfen nicht mehr in VHS, davor geeignetheit)
- Nach den Umständen(verhalten der Person, Erkenntnisse, ST straferwartung Anreiz zum flüchten, Umgebung)
- Schutz RG Leben Gesundheit der Polizei
S. 1
-Durchführung einer Grund MN:
IDF
S. 2
Grund MN:
Vorführen
Verbringung an einen andern Ort
23 I Nr. 1 Betreten und D. Von Wohnungen
- Tatsachen rechtfertigen: Person befindet sich in Wohnung
Zweck:
- Vorführung
- ingewahrsamnahme
Nur Tageszeit
(- Nachtzeitschranke 23 II 21-6h)
23 I Nr. 2 Betreten und D. Von Wohnungen
- Tatsachen rechtfertigen: Sache ist in Wohnung
Die nach 25 sst werden kann (wird ist unerheblich)
Nur Tageszeit
(- Nachtzeitschranke 23 II 21-6h)
23 I Nr. 3 TBM Betreten und D. Von Wohnungen
-Emissionen von Wohnung
Dadurch:
Art, Ausmaß oder Dauer erhebliche Beeinträchtigungen der Nachbarn.
Jederzeit auch nachts!
23 I Nr. 4 TBM Betreten und D. Von Wohnungen
- gegenwärtige Gefahr
- Leib, leben, Freiheit
- Sachen von bedeuteten wert 500€
-erforderlichkeit auch prüfen (mit geeignetheit) schon vor Rechtsfolge.
Jederzeit!
Rechtsfolge 21
Nr 1= Durchsuchung von Person
Nr. 2= - “-
Nr. 3=-“ -
A. II = Durchsuchung von Person
Rechtsfolge 22
Nr. 1= Dursuchen der Sachen (Mitgeführte Taschen, Rucksäcke, Handtaschen, Koffer, Autos, Tiere)
Nr. 2= Durchsuchen der Sachen (container, autos, Grundstücke, die nicht unter wohnungsbegriff fallen. Nicht befriedet)
Nr. 3= Durchsuchen von Sachen die nicht mitgeführt werden.
Rechtsfolge 23
Befugnis zum betreten und durchsuchen der Wohnung