Polizeiliche Aufgabe Flashcards

1
Q

Gefahrenabwehr

A

§§ 78 1 I. V..m. § 1 Abs. 1 S. 1 PolG I. V. M. § 2 PolG

§ 1 Abs. 1 S. 1 PolG
Polizei nur subsidär zuständig. Also NUR wenn Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig von anderer Behörde abgewehrt kann.
§ 1 Abs. 1 S. 1 PolG
Originär zuständig, ohne Einschränkungen :

§§ 78 1 I. V. M. § 1 Abs. 1 S. 2 PolG(spezielle gefahrenabwehr)

Verhütung von Straftaten
Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten
Erf. Vorbereitung für die hilfeleistung u. Das Handeln in gefahrenfälle.

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2
Q

Schutz privater Recht

A

§ 1 Abs. 2 PolG

Nur wenn Gerichtlicher Schutz nicht zu erlangen ist.
Wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts erschwert wird.

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3
Q

Vollzugshilfe

A
§ 1 Abs. 3 PolG
 Leistet anderen Behörden vollzugshilfe(Amtshilfe) 
Ergibt sich aus art 35 1 1 GG
§§ 4-8 VwVfG sind weitere Regelungen 
§§ 50-52 PolG wird geregelt was es ist.
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4
Q

Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere rechtsvorschriften übertragen sind.

A

Zuständigkeit Erforschung von Straftaten:
§§ 78 1 I. V. M. 1 4 BbgPolG I. V. M. § 163 1 1 StPO
Erforschung von. OWiG
§§ 781 I. V. M. 1 4 PolG0 i. V. M. § 53 11 OWiG

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5
Q

Strafanzeige

A

Ist die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten SV,
Mitteilung des Verdachts eines solchen
Beschuldigungen einer bst. Person

An die in der StPO genannten strafverfolgungbehörden

  • StA
  • Polizei
  • Amtsgericht

SIND IMMER AUFZUNEHMEN(auch wenn offensichtlich haltlos, keine Strafrecht. Relevanz haben usw.)

Jedermann hat das Recht

Nicht Form gebunden, mündlich oder schriftlich möglich

Anzeigen gegen Kinder sind unzulässig, aber trotzdem aufnehmen weil weil sich an der tat Erwachsene auch beteiligt haben können.

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6
Q

Absolute antragsdelikte

A

Absolute: IMMER antragsbedurftig, Ehre beleidigung, hausfriedensbruch, Familie Diebstahl, veleumnung usw.
Justizbehörde wird nur auf Antrag des geschädigten tätig

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7
Q

Legalitätsprinzip

A

Nach § 160 StPO (Pflicht zur Aufklärung StA)
Und § 163 StPO (Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren) sind StA und POL verpflichtet zu handeln.
Wenn §152 2 StPO wenn anfangsverdacht vorliegt.
Tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, keine Vermutungen!

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8
Q

Ermittlungspersonen

A

Ob und wer ermittlungsperson ist steht in § 152 2 s. 1 GVG und in der Verordnung über ermittlungspersonen der StA @ §1 2

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9
Q

Strafantrag

A

Erklärung, Wille eines geschädigten, dass er strafverfolgung wünscht.

Frist 3 Monate, fällt es auf einen Sonntag dann der nächste Werktag.
§ 77b StGB.

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10
Q

Relative antragsdelikte

A

können auch bei fehlenden Antrag und bei öffentlichen Interesse von verfolgt werden(kV, fahrlässig kV, nachstellung, Sachbeschädigung, exhibitionistische Handlung…)

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11
Q

Offizialsdelikte

A

StA muss tätig werden, Legalitätprinzip

Verfolgbar ohne Strafantrag

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12
Q

Verdächtiger

A

Ob eine Person überhaupt aufgrund Tatsächliche Anhaltspunkte als Täter in Frage kommt. (Auf Person beziehen.)

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13
Q

Unverdächtigt

A

Ist jeder, der nicht verdächtigt ist.
Und die zwar TBM gehandelt haben aber nicht rechtswidrig (Notwehr)
Und gegen die ein Strafverfahren nicht betrieben werden kann. (Personen mit Vormund, Kinder usw.)

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14
Q

Einfache Tatverdacht

A

Wenn aufgrund zureichende Tatsächliche Anhaltspunkte u. Nicht von bloßen Vermutungen, erscheint das beschuldigte tatverdachtigte einer Straftat ist.

Reicht aus für Ermittlungen und MN: Beschlagnahme, Durchsuchung, telekommunikationsüberwachung

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15
Q

Hinreichender Tatverdacht

A

Dass nach Ergebnis d. Ermittlungen davon auszugehen ist, dass mit Wahrscheinlichkeit dem Beschuldigten in einer Hauptverhandlung die Tat nachzuweisen ist.

Ist notwendig für Erhebung einer Anklage.

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16
Q

Dringender Tatverdacht

A

Wenn nach ermittlungsstand eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass beschuldigte die Tat als Täter schuldhaft begangen hat.

Muss vorliegen bei Haftbefehl (u-haft)

17
Q

Anfangsverdacht

A

Ist das vorliegen von Zureichend tatsächlichen Anhaltspunkte für die Begehung einer ST.
Es genügt dass auf Grund von Indizien nach Krim. Erfahrung die Möglichkeit eines strafbaren Verhaltens, einschließlich eines strafbaren versuchs besteht.
Bloße Vermutungen genügen nicht.

18
Q

Tatverdächrig defi

A

Wenn jemand auf Grund von Zureichende tatsächlich Anhaltspunkte als straftäter in Betracht kommt.

19
Q

Ermächrigungsdelikte

A

zB § 90 verunglimpfung des Bundespräsidenten
Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
(97,104)

§ 77e

Strafverlangen. Also ST von politischer Bedeutung muss die StA für die strafverfolgung eine Ermächtigung (nicht an Frist gebunden) einer Behörde einholen.

Grund ist die rucksichtsnahme auf politische Interessen bzw. Auf die Staatsintegrität.