Prüfung Allgemein Wichtige Punkte Flashcards

1
Q

Begründung SV Anfangsverdacht

A
  • Zeugenaussage
  • eigene Wahrnehmung
  • Verletzungen
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Q

Durchsung TV

A
  • personenbeschreibung
  • örtliche zeitliche nähe
  • verhalten des Täters
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3
Q

Durchsuchung Ermittlungsdurchsuchung

A
  • Auffinden von…
  • tat waffee - Nachweis Begehung
  • Beute - Nachweis täterschaft
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4
Q

Durchsuchung Erfolgsvermutung

A
  • gefühl reicht nicht
  • örtliche zeitlich nähe
  • nach Krim. Erfahrung haben TV Diebesgut und Werkzeug bei sich.
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5
Q

Durchsuchung RF

A

-ebenso die Aufforderung sich so hinzustellen dass er durchsucht werden kann.
Und das vorübergehende festhalten am Ort der Durchsuchung.

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6
Q

Durchsuchung AO

A
  • Beamten stoppten Mann in zeitlich/örtlicher nahe und entschieden sich für D.
  • vorl. Festnahme kam noch zu früh noch nicht dringend tat verdächtig.
  • Zeiten Richter, StA kontaktieren nur bis 12:00
  • so kein Grund mehr ihn festhalten
  • hätten wir ihn laufen gelassen bestand Sorge beweismittel verloren.
  • besteht Sorge zur Beweismittelverlust aufgrund anrufung des Richters, liegt GiV vor.
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7
Q

Durchsuchung durchführung

A

-81d war auch Beamter des Polizeidiensts befugt es durchzuführen

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8
Q

Durchsuchung Angemessenheit

A
  • ST ist Verbrechen
  • art und weise
  • opfer?
  • Beunruhigung der Gesellschaft
  • Eingriff nur wenige Minuten, für kurze Dauer
  • erhebliche öffentliche Verfolgungsinteresse
  • präventiv, potentielle Täter abschrecken
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9
Q

Vorl Festnahme pol Ziel

A
  • erfolgt zur erwirkung einer richterlichen AO für die U-haft
  • Sicherstellung der Anwesenheit des Beschuldigten im späteren Hauptverfahren.
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10
Q

Vorl Festnahme anfangsverdacht

A
  • Zeugenaussage
  • eigene Wahrnehmung
  • Verletzungen
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11
Q

Vorl Festnahme beschuldigter

A
  • personenbeschreibung
  • verhalten
  • aufgefundene Gegenstände
  • fertigung Strafanzeige
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12
Q

Vorl Festnahme fluchtgefahr

A
  • keinen festen Wohnsitz
  • ohne Arbeit
  • keine familiäre Bindung
  • konsumiert btm
  • Vergangenheit bereits beschuldigter
  • Verbrechen, hohe straferwartung
  • keine Einsicht, unkooperativ
  • durch Herkunft, Kontakte Ausland

Tatsachen die gegen fluchtgefahr sprechen

Würdigung der Umstände
-entlastende Umstände?

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13
Q

Vorl Festnahme Angemessenheit

A

-Verbrechen
-RO schwer beeinträchtigt
-art und weise
-Wiederholungstäter
-

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14
Q

Vorl Festnahme AO

A
  • Festnahme war vorher nicht geplant
  • Zeiten…..
  • kein Grund ihn länger festzuhalten
  • folglich mussten Beamten auf freien Fuß setzen
  • Flucht wäre auch wahrscheinlich
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15
Q

IDF Benennung POL MN

A
  • Weißt sich ungenügend aus, kein fester Wohnsitz..
  • weitere Qual. MN zur zweifelsfreien… erforderlich.
  • die Androhung sich nicht zu entfernen und die Mitnahme dient diesen Zweck
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16
Q

IDF verdächtiger

A

kann man auf Beschuldigten verweisen aber nicht umgekehrt!

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17
Q

IDF RF

A

-Durchsuchung war keine erforderliche MN, wurde nur dazu genutzt beweismittel zu finden
-nach 163b I 2 setzt festhalten voraus nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten IDF.
-Ausweis führe nicht zur IDF
-49 AufenthG, 16 AsylG-Ausländerbehorde anfordern
-dauert
-muss postalisch erreichbar sein
-milder Mittel wäre Befragung, sagt nicht Wahrheit.
-oder Durchsuchung beides nicht geeignet.
-

18
Q

IDF Angemessenheit

A
  • Eingriffe schwer, aber kurz und durch mitmachen können Sie verkürzt werden
  • Verbrechen
  • Begehung, hinterhältig
  • gerechte Strafe
  • Abschreckung
  • rechtsfrieden wiederherstellen
  • Vertrauen in Gesellschaft wieder herstellen.
19
Q

§ 10 Zuständigkeit

A
  • originär zuständig
  • ST verhüten
  • Satz 2
20
Q

§ 10 Mat Rm

A

-notwendige MN komplette VHS prüfen.

21
Q

Zwang SWG Benennung POL Zwangshandlung

A
  • Einwirkung auf person mit zugelassene waffe

- unmittelbarer Zwang in Form SWG

22
Q

Zwang SWG § Kette

A
53 I
58 I
64
66
67 I
23
Q

Zwang SWG Zuständigkeit

A

Rechtsgedanke des 26 VwVGBbG somit wie Grundverfügung.

Die für VA veranlassende Behörde ist auch für Vollstreckung zuständig.

24
Q

Zwang SWG, Zulässigkeit 53 I

A

Grund VA:

  • nicht nur wirksam auch rechtmäßig, bereits geprüft
  • gerichtet auf vornahme einer Handlung

Vollsteeckbarkeit des VA:

  • Keine aufschiebende Wirkung gem. 80 II NR. 2 VwGO
  • mündlich oder durch Zeichen bekanntgegeben werden
  • zeitlich dringende MN
  • geht um Leben der Beamten
25
Q

Zwang SWG, TBM 58

A
  • darf kein anderes zwangsmittel aus 54 in Frage kommen zwangsgeld nicht in Betracht muss schriftlich angedroht werden
  • unvertretbare MN also keine ersatzvornahne
26
Q

Zwang SWG, 66, 67

A

66 I Nr. 1- dürfen keine andere MN des zwanges keinen Erfolg versprechen

  • körperliche Gewalt…
  • EKA, RSG??
66 I 2 - auf Sachen abgewendet werden
66 II 1 - Angriffsunfähig
66 III - kind
66 III 2 - einzige Mittel erforderlich!
66 IV - unbeteiligte nicht gefährdet

67 - Gew Gefahr

27
Q

Zwang SWG Angemessenheit

A

Körperliche Unversehrtheit Beamten und körperliche Unversehrtheit des Täters. Dieser aber Gefahr selbst verursacht hat.

28
Q

Zwang Körperliche Gewalt, niederringen § Kette

A

53 II
58 I
64
65

29
Q

Blutprobe 81a Form & Verfahrens..

A

-§ 2 II nr. 2 VwVfG

30
Q

Blutprobe 81a kein Nachteil Gesundheit

A
  • approbierter Arzt

- in Regel ungefährliche Eingriff

31
Q

Blutprobe 81a Ermessen

A

-zudem muss nach der RVfg zur Feststellung von Alkohol, in diesem Fall eine Blutentnahme angeordnet werden

32
Q

Blutprobe 81a erforderlichkeit

A

Milderes Mittel, Befragung, AAK aber nicht Gerichtsfest

33
Q

Blutprobe Zwang § Kette

A
81a I
10 II 2
60
63
64
34
Q

Blutprobe Zwang Zulässigkeit

A
  • unmittelbar aus den normen der StPO selbst
  • keine mitwirkungspflicht, nur dulden
  • nur unmittelbarer Zwang
  • Zwang ist rechtmäßig wenn Grund MN hier Blutprobe rechtmäßig ist
35
Q

Blutprobe Zwang art u Weise 63,64

A

-mit rechtmäßigkeit der StPO MN ist die Polizei zur Anwendung unmittelbaren zwanges befugt.
-für Art und Weise gelten 61-69
-
-

36
Q

Blutprobe Angemessenheit

A

-körperliche Unversehrtheit des x Täters gegen Rechts des Staates strafverfolgung

Strafverfolgungsanspruch überwiegt.

37
Q

Vorl. Festnahme erforderlichkeit

A

§ 113 beachten ob was zutrifft.

Ob erforderlichkeits GS beachtet wurde.

38
Q

Komische §§

A

Allg form Verfahrens Durchsuchung - 23 EGGVG

Allg form Ver. Blut - 2 II Nr. 2 VwVfG

Zuständigkeit Zwang - 26 VwVGBbg

Zulässigkeit Zwang 53 I - 80 VwGO

39
Q

Durchsuchung geeignet

A
  • Auffinden Beute-> Beweise sichern
  • dadurch kann festgestellt werden ob er Sachen Mit führt
  • dadurch können Sie sichergestellt werden.
39
Q

Blutprobe Zwang Androhung

A

-Gew Gefahr: wehrt sich somit Erfolg der Blutprobe gefährdet

-notwendig: drohen Betroffene nicht an dass sie MN nicht dulden.
Beamten können Eskalation vermdien mit Überraschungseffekt.

Somit Androhung möglicherweise keinen Erfolg zur Abwehr Gew. Gefahr.