Vorbeugender Rechtsschutz Flashcards
Was versteht man unter vorbeugendem Rechtsschutz und auf was ist er gerichtet?
Er ist gegen ein zukünftiges Verwaltungshandeln gerichtet.
Wann kommt der vorbeugende Rechtsschutz in Betracht?
Wenn das Abwarten bis zum Eintritt einer Belastung nicht zugemutet werden kann und ein nicht widergutzumachender Schaden droht.
Da der Rechtsschutz in der VwGO eigentlich repressiv gestaltet ist, also eigentlich nur Verwaltungshandeln angegriffen werden, das bereits existiert, braucht man was um gegen ein drohendes Verwaltungshandeln vorgehen zu können?
Ein sog. qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis bzw. Feststellungsinteresse, wenn es um den Erlass eines drohenden VA geht.
Mit welcher Rechtsschutzform ist der vorbeugende Rechtsschutz auf gar keine Fälle zu verwechseln?
Mit dem vorläufigen nach 80 V VwGO o. 123 VwGO!
Wie ist die Zulässigkeit für den vorbeugenden Rechtsschutz aufgebaut?
Nicht das Schema runterrattern!
Wie die Zulässigkeit für eine Unterlassungs- oder Fortsetzungsfeststellungsklage.
Was ist beim vorbeugenden Rechtsschutz bei der Statthaften Klageart unbedingt zu beachten?
Das gegen drohendes Verwaltungshandeln nur dann vorgegangen werden kann, wenn das Verwaltungshandeln bereits hinreichend bestimmt ist.
In der Regel geht es bei dem vorbeugenden Rechtsschutz um einen drohenden Erlass eines VA. Was sollte man deswegen genau herausarbeiten und was sollte man vermeiden?
Man sollte genau den anstehenden VA herausarbeiten und es vermeiden, auf die Androhung des VA abzustellen, da die Drohung selbst keinen VA darstellt. Auch sollte es vermieden werden, auf die Geltendmachung des ÖR-Unterlassungsanspruch zu verweisen, da diese auch wertlos ist für sich genommen.
Was ist der Streitgegenstand bei der vorbeugenden Unterlassungsklage?
Der Folgebseitigungsanspruch in Gestalt des ÖR-Unterlassungsanspruchs
Ist der vorbeugende Rechtsschutz automatisch einschlägig, wenn ein ÖR-Unterlassungsanspruch besteht?
Nein.
Warum ist der vorbeugende Rechtsschutz nicht automatisch einschlägig, wenn ein ÖR-Unterlassungsanspruch besteht?
Weil der ÖR-Unterlassungsanspruch bereits von seiner Rechtsnatur her “in die Zukunft wirkt”, aber die abzuwehrende Handlung auch schon existieren kann, was im Fall des vorbeugenden Rechtsschutzes nicht sein darf.
Wann besteht ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis bzw. Feststellungsinteresse im Fall des vorbeugenden Rechtsschutzes?
Wenn belegt werden kann, dass nachträglicher Rechtsschutz unzureichend ist.
Was sind typische Fallgruppen für ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis/ Feststellungsinteresse?
- Wenn durch den VA vollendete Tatsachen geschaffen werden > “Faktischer Vollzug”. Aber die Wirkung muss derart erheblich sein, dass ein Abwarten auf Hauptsacherechtsschutz unzumutbar ist.
- Wenn sich der drohende VA kurzfristig erledigen würde
- Wenn Sanktionen bei Nichtbefolgung des VA drohen
- Wenn die Behörde den Erlass eines VA verkündet, diesen dann aber verzögert, ohne von ihrer ursprünglichen Absicht abzurücken
- Wenn sich der Betroffene ohne die vorbeugende Untrelassungsklage gegen eine Vielzahl von VA wehren müsste, d.h. der drohende VA präjudizielle Wirkung entfalten würde
Was reicht für ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis/ Feststellungsinteresse bei schlichtem Verwaltungshandeln?
Die Wiederholungsgefahr, welche vermutet wird, oder die Erstgefahr, welche allerdings substantiiert darzulegen ist.
Wo sollte das qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis im Fall des vorbeugenden Rechtsschutzes bereits angesprochen/ geprüft werden?
In der statthaften Klageart