Antrag nach § 123 VwGO Flashcards

1
Q

123 VwGO

Wie ist die Zulässigkeit eines Antrags nach § 123 VwGO zu prüfen?

A

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
1. Keine aufdrängende Sonderzuweisung
2. Generalklausel, 40 I 1 VwGO
3. Keine abdrängende Sonderzuweisung

II. Statthaftigkeit
1. Begehren des Antragsstellers, 122 I, 88 VwGO
2. Abgrenzung zwischen Antrag nach 80, 80a oder 123 wegen 123 V
3. Benennung der korrekten Antragsart
a) Regelungsanordnung, 123 I 2 VwGO
b) Sicherungsanordnung, 123 I 1 VwGO

III. Antragsbefugnis, 42 II VwGO analog
IV. Antragsgegner, 78 VwGO analog
V. Beteiligten-/ Prozessfähigkeit, 61, 62 VwGO
VI. Ordnungsgemäße Antragstellung, 55d S.1, 55a VwGO
VII. Rechtsschutzbedürfnis

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2
Q

123 VwGO

Wann ist ein Antrag nach 80, 80a VwGO zu stellen und wann einer nach 123 VwGO?

A
  1. Antrag nach 80, 80a VwGO
    Ein Antrag nach 80 V VwGO ist zu prüfen, wenn in der Hauptsache ein(e) Anfechtungswiderspruch oder -klage statthaft ist.
  2. Antrag nach 123 VwGO
    Ist eine Anfechtungssituation zu verneinen und es liegt eine Verpflichtungs-, Leistungs- oder Feststellungsklage in der Hauptsache vor, so ist ein Antrag nach 123 VwGO zu stellen und zu prüfen.
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3
Q

123 VwGO

Kann auf ein Verfahren nach 80, 0a VwGO oder 123 VwGO abgestellt werden, wenn in der Hauptsache eine Fortsetzungsfeststellungsklage begehrt wird?

A

Nein, da die Entscheidung im Eilverfahren das klägerische Interesse an Fortsetzungsfeststellung der Rechtswidrigkeit nie befriedigen kann, da diese nur vorläufig ergeht.

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4
Q

123 VwGO

Wann handelt es sich um eine Regelungsanordnung gem. 123 I 2 VwGO?

A

Wenn der Antragssteller die Erweiterung seines Rechtskreises begehrt (status ad quem)

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5
Q

123 VwGO

Wann handelt es sich um eine Sicherungsanordnung gem. 123 I 1 VwGO?

A

Wenn der Antragsteller die Sicherung einer vorhandenen Rechtsposition begehrt (status quo)

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6
Q

123 VwGO

Was ist bei der Antragsbefugnis gem. 42 II VwGO analog zu beachten?

A

Der Antragsteller muss die Verletzung eines subjektiven Rechts aus einfachgesetzlichen Vorschriften o. Grundrechten darlegen (wie in der Hauptsache)

&

Vorliegen eines Anordnungsgrundes darf nicht offensichtlich ausgeschlossen sein

&

Es ist auf die Klagebefugnis in der Hauptsache abzustellen.

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7
Q

123 VwGO

Wer ist der rechtmäßige Antragsgegner?

A
  1. Rechtsträger der Behörde, 78 I Nr. 1 VwGO analog
  2. Behörde selbst, 78 I Nr. 2 VwGO analog iVm entsprechender landesrechtlicher Verweisung
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8
Q

123 VwGO

Ist etwas spezifisches in Bezug auf den Antrag nach 123 VwGO bei der Beteiligten- und Prozessfähigkeit nach 61, 62 VwGO zu beachten?

A

Nein, nur die grundsätzlichen Voraussetzungen

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9
Q

123 VwGO

Was muss vorher grundsätzlich bei der Behörde gestellt worden sein?

Rechtsschutzbedürfnis

A

Grds. muss vorher ein Antrag bei der Behörde auf die begehrte Leistung gestellt werden

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10
Q

123 VwGO

Wann ist ein vorheriger Antrag bei der Behörde entbehrlich?

Rechtsschutzbedürfnis

A

Wenn bereits hinreichend feststeht, dass die Behörde eine ablehnende Position innehat, da in diesem Fall der Antrag lediglich eine unnötige Rechtsschutzverzögerung zur Folge hätte

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11
Q

123 VwGO

Ist die Erhebung eines Widerspruchs oder die Beachtung einer Antragsfrist erforderlich?

Rechtsschutzbedürfnis

A

Nein

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12
Q

123 VwGO

Was wird allerdings für die Sache ist der Hauptsache vorausgesetzt?

Rechtsschutzbedürfnis

A

Das sie zulässig und v.a. nicht verfristet ist

Hier kann schnell eine Inzidentprüfung erforderlich sein

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13
Q

123 VwGO

Was ist in den Fällen erforderlich, in welchen der Antragsteller vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz begehrt um künftige staatliche Maßnahmen abzuwehren?

Rechtsschutzbedürfnis

A

Es ist ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis erforderlich

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14
Q

123 VwGO

Warum ist in Fällen des vorbeugend vorläufigen Rechtsschutzes ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis notwendig?

Rechtsschutzbedürfnis

A

Weil das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzsystem grds. von der Gewährung lediglich nachträglichen Rechtsschutzes ausgeht.

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15
Q

123 VwGO

Was muss der Antragsteller in Fällen des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes daher darlegen?

Rechtsschutzbedürfnis

A

Er muss substantiiert darlegen, dass ihm ohne vorbeugende gerichtliche Entscheidung unzumutbare Nachteile entstehen

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16
Q

123 VwGO

Wie lautet der Obersatz der Prüfung der Begründetheit bei einem Antrag nach 123 VwGO?

A

Der Antrag nach 123 III VwGO iVm 920 II, 294 ZPO ist begründet, soweit ein Anordnungsanspruch un ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht worden sind. Zudem darf kein Verstoß gegen die sogenannten Anordnungsgrenzen vorliegen.

17
Q

123 VwGO

Wie ist die Begründetheit eines Antrags nach 123 VwGO zu prüfen?

A

I. Anordnungsanspruch
II. Anordnungsgrund
III. Anordnungsgrenzen
1. Keine Vorwegnahme der Hauptsache
2. Keine Überschreitung der Hauptsache

18
Q

123 VwGO

Was ist beim Anordnungsanspruch zu prüfen?

A

Die Identität mit dem in der Hauptsache geltend zu machende Anspruch

idR Klausurschwerpunkt

19
Q

123 VwGO

Wann liegt ein Anordnungsgrund vor?

A

Wenn Eilbedürftigkeit gegeben ist

20
Q

123 VwGO

Wann ist Eilbedürftigkeit im Falle einer Sicherungsanordnung gegeben?

A

Wenn die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte durch drohende Veränderung des Zustands

21
Q

123 VwGO

Wann ist die Eilbedürftigkeit bei einer Regelungsanordnung gegeben?

A

Wenn die Regelung, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder um eine drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen, als nötig erscheint.

22
Q

123 VwGO

Wie ist die Eilbedürftigkeit, egal bei welcher Form der Anordnung, zu ermitteln?

A

Im Wege einer Güter- und Interessenabwägung.

23
Q

123 VwGO

Was ist besonders bei der Güte- und Interessenabwägung zu beachten?

A
  1. Bedeutung und Dringlichkeit der begehrten Maßnahme
  2. Die Zumutbarkeit, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten
  3. Das Maß einer eventuellen Gefährdung
  4. Die Schwere und ggf. Irreparabilität des drohenden Schadens
24
Q

123 VwGO

Wie lautet der Obersatz für die Prüfung der Anordnungsgrenzen?

A

Außerdem muss das Gericht die Anordnungsgrenzen wahren. Es ist insoweit zu beachten, dass das Gericht grundsätzlich die einstweilige Anordnung erlassen muss und dass das dem Gericht eingeräumte Ermessen sich nur noch auf die inhaltliche Gestaltung der einstweiligen Anordnung bezieht.
Diesbezüglich hat das Gericht jedoch zwei Einschränkungen zu beachten, nämlich die grundsätzlichen Verbote der Vorwegnahme sowie der Überschreitung der Hauptsache.

25
Q

123 VwGO

Warum ist eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht zulässig?

A

Da das Verfahren nach 123 VwGO nur der vorläufigen Sicherung/ Regelung des geltend gemachten Anspruches, aber nicht seiner Befriedigung dient

26
Q

123 VwGO

Wann ist eine Vorwegnahme in der Hauptsache ausnahmsweise zulässig?

A

Unter Berücksichtigung des Art. 19 IV GG kann eine Vorwegnahme AUSNAHMSWEISE geboten sein, wenn das Recht des Antragstellers sonst vereitelt werden würde oder ihm aus anderen Gründen ein Zuwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache nicht zuzumuten ist

27
Q

123 VwGO

Wann kommt es zu einer Überschreitung der Hauptsache?

A

Wenn dem Antragsteller im Verfahren nach 123 VwGO mehr gewährt wird, als in der Hauptsache.

Das ist NICHT zulässig!

28
Q

123 VwGO

Gelten für die Überschreitung in der Hauptsache auch die Ausnahme mit Blick auf Art. 19 IV GG?

A

Ja.

29
Q

Ist ein Annexantrag nach 80 V 3 VwGO auch vorrangig zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. 123 I 2 VwGO?

A

Ja