§ 51 VwVfG - Wiederaufgreifen des Verfahrens Flashcards

1
Q

Wie lautet der Obersatz für einen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens?

A

Liegen Voraussetzungen des § 51 VwVfG vor, ist die Behörde verpflichtet, das Verfahren wieder-aufzugreifen. Hinsichtlich der Entscheidung, ob das Verfahren wieder aufgegriffen wird, steht der Behörde damit kein Ermessen zu. Ermessen besteht nur hinsichtlich der Sachentscheidung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wie ist die formelle Rmk des 51 VwVfG zu prüfen?

A
  1. Antrag an zuständige Behörde, 51 IV
  2. Frist, 51 III
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wann liegt eine Änderung der Sachlage vor?

A

Wenn sich maßgebliche Tatsachen ändern, die einer unanfechtbaren Entscheidung zugrunde liegen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wann liegt eine Änderung der Rechtslage vor?

A

Wenn sich das maßgebliche Recht nach Erlass des VA geändert hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Liegt eine Änderung der Rechtslage vor, wenn eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt?

A

M1: Nein, da es sich bei dieser um eine rechtliche Würdigung eines einzelnen Sachverhalts am Maßstab der Rechtsordnung handelt und daher nicht geeignet ist, die Rechtslage konstitutiv zu verändern

M2: Ja, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung Ausdruck der allgemeinen Rechtsauffassung ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Könnte aber bei der Rechtsprechung des EuGH wegen des effet utile eine Änderung der Rechtslage anzunehmen sein?

A

Nein. Die Rechtssicherheit ist gleichrangiges Prinzip wie der EU-rechtliche Effet Utile. Zudem reicht für effet utile die Rechtsfigur der Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen von 51 V VwVfG aus.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Könnte aber bei der Rechtsprechung des EGMR wegen des effet utile eine Änderung der Rechtslage anzunehmen sein?

A

Nein!
Zwar ist das EMRK anders zu behandeln als “gewöhnliches” EU-Recht (Art. 59 II GG, 1 II GG). Allerdings liegt die andere Behandlung lediglich in der Berücksichtigung der EMRK im Rahmen der Auslegung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche Arten des Wiederaufgreifen gibt es?

A
  1. Wiederaufgreifen im engen Sinne, 51 VwVfG
  2. Wiederaufgreifen im weiten Sinne, 51 V iVm 48 VwVfG
  3. Wiederaufgreifen im weiten Sinne, 51 V iVm 49 VwVfG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was ist die statthafte Klageart bei einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens?

A

Grds. wäre eine Anfechtungsklage die richtige Klageart, jedoch ist diese in der Regel verfristet.

Deswegen wird auf die Verpflichtungsklage abgestellt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Warum ist die Verpflichtungsklage die statthafte Klageart?

A

Weil eine Ablehnung eines Antrags und ein Antrag auf Erlass eines VA vorliegt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Wie ist ein Anspruch auf Wiederaufgreifen im engeren Sinne zu prüfen?

A

I. Anspruch auf Wiederaufgreifen im engeren Sinne, 51 VwVfG
1. AGL > 51 VwVfG
2. Zulässigkeit des Antrags, 51 I - III VwVfG
a) Antrag bei zuständiger Behörde, 51 I
b) Unanfechtbarer VA, 51 I
c) Antragsbefugnis (ungeschrieben, ergibt sich aus 51 I Nr. 1 - 3
d) Kein grobes Verschulden, 51 II
e) 51 III iVm 31 I VwVfG, 187ff. BGB

  1. Begründetheit des Antrags hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen
    a) 51 I Nr. 1
    b) 51 I Nr. 2
    c) 51 I Nr. 3
  2. Begründetheit des Antrags hinsichtlich des Anspruchsinhalts/ Auf Aufhebung der Sachentscheidung
    a) RGL für Sachentscheidung
    b) formelle Rmk der Sachentscheidung
    c) materielle Rmk der Sachentscheidung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Wann liegen neue Beweismittel iSd 51 I Nr. 2 vor?

A

Wenn neue Tatsachen vorliegen, die, wenn sie bereits zur Entscheidung des VA vorgelegen hätten, zu einer günstigen Entscheidung für den Betroffenen geführt hätten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Was ist die Rechtsfolge bei einem Anspruch auf Wiederaufgreifen im engeren Sinne?

A

Die Behörde hat das Verfahren wiederaufzugreifen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Handelt es sich bei der Rechtsfolge von 51 um eine gebundende Entscheidung?

A

Ja, die Behörde “hat” wiederaufzunehmen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Wie ist der Anspruch auf Wiederaufgreifen im weiteren Sinne in der Begründetheit zu prüfen?

A
  1. AGL > 51 V iVm 48 o. 49 VwVfG
  2. Formelle Voraussetzungen wie beim Wiederaufgreifen im engen Sinne
  3. Materielle Voraussetzungen
    Erfüllung des TB des 48 oder 49
  4. Rechtsfolge: Ermessen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Liegt bei einem Anspruch auf Wiederaufgreifen im weiten Sinne eine Ermessenreduzierung auf Null vor?

A

Ja. Neben der allgm. Dogmatik ergibt sich, dass dies beim Wiederaufgreifen anzunehmen ist, wenn der ursprüngliche VA offensichtlich rechtswidrig ist, oder das Nichtaufgreien wegen Treu und Glaubens schlichtweg unerträglich wäre.

17
Q

Kann auch eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegen, wenn EuGH/ EGMR die falsche Auslegung von EU-Recht festgestellt haben?

A

Ja, da das EU-REcht Anwendungsvorrang hat und das “effet utile” Prinzip gilt

18
Q

Wann liegt eine Ablehnung eines Antrags vor?

A

Wenn sich die Behörde nicht nur bloß pauschal auf das rechtskräftige Urteil des VG oder den bestandskräftigen VA beruft, sondern gleichsam auch erkennt, das ausnahmsweise eine Durchbrechung von Rechts- und Bestandskraft möglich ist

19
Q

Wie muss nach dem actus-contrarius Gedanken die wiederholende Verfügung aufgehoben werden?

A

Ebenfalls durch einen Verwaltungsakt