§§ 48, 49 VwVfG - Widerruf von VAe Flashcards
Wenn ein rechtswidriger Verwaltungsakt zurückgenommen wird, welche EGL gilt dann für diesen Fall?
§ 48 VwVfG (NRW)
Wenn ein rechtmäßger Verwaltungsakt widerrufen wird, welche EGL gilt dann für diesen Fall?
§ 49 VwVfG (NRW)
Was sind die Voraussetzungen des 48 I 2 VwVfG?
- Rechtswidriger VA
- Begünstigender VA
- Voraussetzungen des 48 II VwVfG
a) Einmalige oder laufende Geldleitstung/ Teilbare Sachleistung
b) Vertrauen
aa) 48 II 3 VwVfG
bb) 48 II 2 VwVfG
cc) 48 II 1 VwVfG - 48 IV VwVfG: Jahresfrist
- Rechtsfolge “kann” (Ermessen)
Was sind die Voraussetzungen des 49 II VwVfG?
- Rechtmäßiger Verwaltungsakt
- Begünstigender Verwaltungsakt
- Voraussetzungen § 49 III VwVfG
a) Einmalige oder laufende Geldleistung/
Teilbare Sachleistung
b) Erfüllung eines bestimmten Zwecks
c) §49 III Nr.1-3 VwVfG - § 49 III S.2, § § 48 IV VwVfG: Jahresfrist
- Rechtsfolge „kann“ (Ermessen)
Wann kann ein zwar rechtswidriger, jedoch begünstigender
Verwaltungsakt gem. 48 II 2 VwVfG nicht zurückgenommen werden?
Soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist.
Was ist der wesentliche Maßstab für den Bestand des Vertrauens?
Ob der Begünstigte sein Vertrauen durch Dispositionen über die Leistungen manifestiert hat.
Entscheidend ist somit, ob neben dem Verbrauch der gewährten Leistung, der Empfänger die Begünstigung Vermögensdispositionen getroffen hat, er Verpflichtungen eingegangen ist, oder seine Lebensverhältnisse in anderer Weise auf den Bestand des VA eingestellt hat.
Kann als EGL für die Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids auch 49 VwVfG in Betracht kommen?
Eigentlich nein, da die Norm angesichts ihrer TBM nur für den Widerruf von rechtmäßigen VAe konzipiert ist und der Widerruf, anders als die Rücknahme, nocht darauf abzielt, Rechtsverletzungen zu beseitigen, sondern primär der Anpassung der durch den VA geregelten Lage an veränderte Umstände.
Kann 49 VwVfG, obwohl er eigentlich nicht dafür konzipiert ist, dennoch auf rechtswidrige VAe angewendet werden?
Ja, da sich die Formulierung des 49 VwVfG als Klarstellung des gegenüber der Rücknahme weiteren Anwendungsbereich versteht.
48 VwVfG steht nicht entgegen, da er keinen Zwang gerade zur Rücknahme begründet (Ermessensnorm).
Ein Grund, der Behörde den Weg des Widerrufs statt der Rücknahme zu versperren, besteht nicht, da wenn ein rechtmäßiger VA widerrufen werden kann, verdient der rechtswidrige VA keine Schutz vor Aufhebung.
Wann liegt eine zweckwidrige Verwendung iSd 49 III Nr. 1 VwVfG vor?
Dann schon, wenn ein Teil der Mittel nicht zweckmäßig verwendet wird
Ist die Rechtmäßigkeit der Auflage für den Widerruf nach 49 III Nr. 2 relevant?
Welche Meinung ist zu vertreten?
M1 - Nein, auch die Nichterfüllung einer rechtswidrigen Auflage könne zum Widerruf nach 49 VwVfG führen. Die Bestandskraft der Auflage hindere in der Regel eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Auflage im Widerrufsverfahren.
M2 - Ja. Die Bestandskraft macht VAe und somit auch Nebenbestimmungen nach 36 VwVfG nicht rechtmäßig. Zudem sind beim Widerruf hohe Anforderungen in Bezug auf die Erfordernisse des Rechtsstaatsprinzips zu stellen, denn der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebietet die Aufhebung rechtmäßiger VAe prinzipiell nicht.
M2