Grundrechte Flashcards

1
Q

Was ist bei der Kompetenz des BVerfG bzgl. einer Urteils-VB zu beachten?

A

Die Prüfungskompetenz des BVerfG.

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2
Q

Was ist bei der Prüfungskompetenz des BVerfG zu beachten?

Achtung, wichtig wichtig wichtig

A

Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz.
Es überprüft nicht die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte.
Es rügt lediglich die Verletzung spezifischer Verfassungsrechte in Bezug auf
1. Übersehen des Grundrechts (Anwendungsdefizit)
2. Falsche Anwendung (Fehleinschätzung)

Wichtig wichtig wichtig

Standardbaustein!!!

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3
Q

Woraus ergibt sich der Grundsatz “Keine Strafe ohne Schuld”?

A

Aus Art. 1 I 1 GG und Art. 20 GG

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4
Q

Was für Rechte sind Grundrechte grds.?

A

Abwehrrechte für den Bürger gegen staatliche Gewalt.

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5
Q

Was für einen Charakter können Grundrechte ausnahmsweise haben?

A

Schutzpflichtcharakter

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6
Q

Wie wird der Schutzpflichtcharakter der Grundrechte hergeleitet?

A

Über Art. 2 II 1 GG > Recht auf körperliche Unversertheit

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7
Q

Was bedeutet die Schutzpflicht in Art. 2 II 1 GG?
Antwort prüfen!!!!!!!!!

A

Dass die Verletzung umso ernster zu nehmen ist, je höher der Rang des in Frage stehenden Rechtsgutes innerhalb der Werteordnung der Verfassung ist.

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8
Q

Was ist der Umfang der allgemeinen Schutzpflicht des Gesetzgebers?

A
  1. Gesetzgeber und vollziehende Gewalt steht ein weiter Prognose- und Gestaltungsspielraum zu
  2. Nur bei besonderen Umständen kann sich Gestaltungsfreiheit so verengen, dass nur allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpglicht Genüge getan wird.
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9
Q

Wie ist das Prüfungsschema der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde?

A

A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit des BVerfG nach Art. 94 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90ff BVerfGG
II. Beteiligtenfähigkeit, 90 I BVerfGG
III. Prozessfähigkeit
IV. Tauglicher Beschwerdegegenstand 90 I BVerfGG
V. Beschwerdebefugnis 90 I BVerfGG
1. Möglichkeit der Verletzung
2. Selbst, gegenwärtig, unmittelbar

VI. Rechtwegserschöpfung 90 II BVerfGG
VII. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
VIII. Form 23 I, 92 BVerfGG
IX. Frist 94 BVerfGG
X. Rechtsschutzbedürfnis
XI. Zwischenergebnis

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10
Q

Was ist eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

A

Eine Verfassungsbeschwerde gegen Legislativakte

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11
Q

Was ist eine Urteilsverfassungsbeschwerde?

A

Eine Verfassungsbeschwerde gegen Exekutiv- und Judikativakte

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12
Q

Welche Probleme können bei der Beschwerdeberechtigung auftreten?

A

P: Tote (grds. (-))
P: Minderjährige (grds. (+), hier eher Prozessfähigkeit)
P: Nicht-EU-Ausländer berufen sich auf “Deutschenrechte” (Nur Art. 2 I GG)
P: EU-Ausländer berufen sich auf “Deutschenrechte” (möglich wg. Art. 18 AEUV)

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13
Q

Sind juristische Personen beschwerdeberechtigt?

A

Inländische jP des Pivatrechts (+), 19 III GG
Personenvereinigen (+), gleichgestellt mit jP
Ausländische jP (-)
EU-Ausland jP (+), muss aber hinreichender Inlandsbezug vorliegen

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14
Q

Sind jP des öffentlichen Rechts beschwerdeberechtigt?

A

Grds. nein

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15
Q

Was bezeichnet die Prozessfähigkeit?

A

Die Fähigkeit, im eigenen Namen vor Gericht wirksam Willenserklärungen/ Verfahrenshandlungen abgeben/ vornehmen zu können

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16
Q

Kann die Prozessfähigkeit bei nP problematisch werden?

A

Ja, wenn die “Grundrechtsmündigkeit” fehlt.

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17
Q

Wann ist man nicht Grundrechtsmündig?

A

Wenn einem die Fähigkeit, im Bereich der Grundrechte Entscheidungen zu treffen oder Pflichten zu übernehmen.

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18
Q

Können Tote im Bezug auf die Wahrnehmung von Grundrechten vertreten werden?

A

Nur ausnahmsweise und zwar wenn die Verfassungsbeschwerde der Fortbildung objektiven Verfassungsrechts dient

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19
Q

Sind jP Prozessfähig?

A

Nein, sie müssen stets durch ihre Organe vertreten werden.

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20
Q

Wogegen richtet sich eine Urteilsverfassungsbeschwerde?

A

IdR gegen ein Urteil, welches durch die vorgehende Instanz erlassen wurde

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21
Q

Wogegen richtet sich eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

A

Gegen einen Verwaltungsakt oder ein Gesetz

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22
Q

Wann ist man zur Beschwerde befugt?

A

Wenn die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung besteht und der Beschwerdeführer durch diese mögliche Verletzung selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert ist.

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23
Q

Wann ist der Beschwerdeführer selbst betroffen?

A

Wenn er Adressat der angegriffenen Maßnahme ist.

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24
Q

Wann ist man gegenwärtig betroffen?

A

Die angegriffene Maßnahme muss den Beschwerdeführer aktuell in seinen Rechten beschränken, d.h. grundsätzlich darf weder eine zukünftige noch eine vergangene Beeinträchtigung vorliegen.

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25
Q

Wann ist der Beschwerdeführer unmittelbar betroffen?

Achtung aufpassen! Da gibts zwei Möglichkeiten!

A

Bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde: Meist irrelevant, da das angegriffene Urteil den Beschwerdefüher eh betrifft und über das Urteil hinauß auch keine weiteren Umsetzungsmaßnahmen zu erwarten sind

Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Wenn das Gesetz in seine Grundrechte eingreift, ohne zu seiner Durchführung eines besonderen Vollzugsaktes zu benötigen.

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26
Q

Muss der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wird? Gibt es eine Ausnahmne?

A

Ja, 90 III BVerfGG und ja, wenn die Sache von allgemeiner Bedeutung ist oder dem Beschwerdeführer ein “schwerer und unabwendbarer Nachteil” falls er auf den vorgehenden Rechtsweg verwiesen wird

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27
Q

Wann ist eine Sache von allgemeiner Bedeutung?

A

Wenn der Fall Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung aufwirft und die erstrebte Entscheidung Klarheit über die Rechtslage für eine Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen wird.

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28
Q

Wann ist dem Beschwerdeführer eine vorherige Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar? Was ist dagegen zumutbar?

A

Wenn eine notwendige, staatliche Betreuungsleistung oder die Finanzierung dieer Leistung aktuell nicht mehr gewährt wird oder eine solche Veränderung droht.

Eine bloß zu erwartende lange Verfahrensdauer des Hauptsacherechtsschutzes nach dem vorläufigen Rechtsschutz genügt nicht und ist zumutbar.

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29
Q

Wie lautet der Obersatz für die Begründetheit der Urteilsverfassungsbeschwerde?

Nur der Obersatz, noch nicht die Maßstabsetzung

A

Die Verfassungsbeschwerde ist nach 90 I BVerfGG begründet, soweit der Beschwerdeführer durch den Akt öffentlicher Gewalt in seinen Grundrechten oder in einem seiner aus Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verletzt ist.

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30
Q

Wie lautet der Obersatz für die Begründetheit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

A

Die Verfassungsbeschwerde ist nach 90 I BVerfGG begründet, soweit der Beschwerdeführer durch den Akt öffentlicher Gewalt in seinen Grundrechten oder in einem seiner aus Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verletzt ist. Der Beschwerdeführer könnte in seinem Grundrecht aus Art. XY verletzt sein. Dies ist der Fall, wenn ein Eingriff in den Schutzbereich vorliegt, welcher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist.

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31
Q

Wie ist die Prüfung eines Freiheitsgrundrechts?

Rechtssatzverfassungsbeschwerde

A

I. Schutzbereich eröffent
II. Eingriff in Schutzbereich
III. Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt
1. Grundrecht einschränkbar - “Schranke”
2. Schranke verfassungskonform (also das abstrakte Gesetz)
a) Formelle vfmk
b) materielle vfmk

IV. Ergebnis: Grundrechtsverletzung +/-

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32
Q

Wie ist die Prüfung eines Gleichheitsgrundrechts?

Rechtssatzverfassungsbeschwerde

A

I. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem oder Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem
II. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
1. Formelle Vfmk des Gesetzes
2. Materielle Vfmk des Gesetzes (insb. Verhältnismäßigkeit je nach Intensität der Ungleich-/ Gleichbehandlung)

III. Ergebnis: Grundrechtsverletzung +/-

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33
Q

Art. 17 GG

Was umfasst der sachliche Schutzbereich des Art. 17 GG?

A

Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die zuständige Stellen und an die Volksvertretung, ohne dass damit ein Rechtsanspruch geltend zu machen ist.

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34
Q

Art. 17 GG

Umfasst Art. 17 GG rechtlich geregelte Anträge oder förmliche Rechtsbehelfe?

A

Nein

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35
Q

Art. 17 GG

Kann man sich auf Art. 17 GG stützen, wenn alle Rechtsmittel erschöpft wurden? Kann man Art. 17 GG auch gleichzeitig oder vorher zu einem Rechtsmittel geltend machen?

A

Ja, alle drei sind möglich.

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36
Q

Art. 17 GG

Muss man seine Bitte/ Beschwerde/ Petition zwingend an die richtige Stelle wenden?

A

Nein. Es ist egal an welche Stelle man sich wendet, solange sie die Voraussetzungen des Art. 17 GG erfüllen. Wendet man sich an die “falsche” Stelle, so ist diese nach Art. 17 GG dazu verpflichtet, das Gesuch an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

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37
Q

Art. 17 GG

Welche Anforderungen sind an die in Art. 17 GG vorgegebene Schriftform zu stellen?

A

Keine hohen. Es genügt zB auch eine Email. Es ist in jedem Fall keine eigenhändige Unterschrift eine Petenten oder Bevollmächtigten notwendig.

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38
Q

Art. 17 GG

Gewährt Art. 17 GG einen Anspruch auf Prüfung und Bescheidung des Gesuchs?

A

Ja, da es sich sonst um ein wirkungsloses Instrument handeln würde.

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39
Q

Was ist der Sinn und Zweck des Zitiergebots gem. 19 I 2 GG?

A

Dient als Warn-, Klarstellungs- und Besinnungsfunktion für die Gesetzgebung; ist aber nicht restriktiv anzuwenden um eine unnötige Behinderung des Gesetzesgebers zu verhindern.

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40
Q

Wie ist das Verhältnis des Zitiergebots zu 12 GG?

A

Der Sinn und Zweck des Zitiergebots kann angesichts der Vielzahl berufsregelnder Normen bei 12 I GG nicht erfüllt werden.

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41
Q

Art. 4 I GG

Was umfasst der sachliche Schutzbereich des 4 I GG?

A

Selbstbezogenes religiöses Verhalten, missionierende Tätigkeiten

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42
Q

Art. 4 I GG

Aus welcher Normenkette ergibt sich, dass der Staat sich neutral in religiösen Angelegenheiten verhalten muss?

A

Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 S. 1, Art. 33 Abs. 3, Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1, Abs. 4, Art. 137 Abs. 1 WRV

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43
Q

Art. 4 I GG

Berührt die Bezeichnung als “Sekte” die Religionsgemeinschaft im Schutzbereich des 4 I 1 GG?

A

Nein, weil der Begriff sämtliche kleineren Religionsgemeinschaften erfasst.

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44
Q

APR

Was versteht man im Rahmen des APR unter der Sozialsphäre?

A

Sie betrifft den sozialen Geltungsbereich und schützt den Einzelnen vor allen Beeinträchtigungen, die sich auf seine persönlichen Eigenarten und sein öffentliches Wirken auswirken.

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45
Q

APR

Was versteht man unter der Privatsphäre im Rahmen des APR?

A

Die Privatsphäre umfasst und schützt den Bereich der Persönlichkeit, den der Einzelne dem Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen hat. Geschützt ist dabei der Bereich des häuslichen Lebens in der eigenen Wohnung sowie das sonstige private Leben.

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46
Q

APR

Was versteht man unter der Intimsphäre im Rahmen des APR?

A

Die Intimsphäre stellt de Kernbereich der höchstpersönlichen Lebensgestaltung dar und schützt insbesondere die innere Gedankenwelt des Betroffenen.

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47
Q

Welche Grundrechtverletzung zieht ein Verstoß gegen Art. 267 III AEUV mit sich?

A

Eine Grundrechtsverletzung aus Art. 101 I 2 GG

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48
Q
A
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49
Q
A
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50
Q

Art. 8 I GG

Handelt es sich bei einer kommerziellen Großveranstaltung um eine Versammlung im Sinne des Art. 8 I GG?

51
Q

Art. 11 GG

Von Art. 11 GG wird die Möglichkeit geschützt, innerhalb des gesamten Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Was bedeutet die Wohnsitznahme?

A

Das meint die ständige Niederlassung an einem Ort.

52
Q

Art. 11 GG

Muss die Niederlassung/ der Aufenthalt im Sinne des Art. 11 GG von einer gewissen Dauer sein, weil die körperliche Bewegungsfreiheit und das Recht auf Verweilen an einem Ort aus Art. 2 I GG von Art. 11 GG erfasst wird?

A

Ja, es muss eine gewisse Dauer des Aufenthalts gegeben sein

53
Q

Art. 11 GG

Was für eine Dauer muss ein Aufenthalt grds. haben, um unter den Schutz des Art. 11 GG zu fallen?

A

Min. 24h zzgl. einer Übernachtung im Idealfall

54
Q

Art. 11 GG

Wir ein kurzer Besuch in eine andere Stadt ohne Übernachtung durch Art. 11 GG gedeckt?

A

Nein, nicht wenn der Aufenthalt unter 24h war und keine Übernachtung vorlag

55
Q

Was versteht man unter dem klassischen Eingriffsbegriff?

A

Nach diesem liegt ein Eingriff vor, wenn die fragliche Maßnahme final und unmittelbar oder gezielt durch ein vom Staat verfügtes Ge- oder Verbot, also imperativ, zu einer Verkürzung

FURZ - Final, unmittelbares Handeln, Rechtswirkung nach außen, (durchsetzbar mit) Zwang

56
Q

Ist ein reines Gefährderanschreiben ein Eingriff im Sinne des klassischen Eingriffsbegriffs?

A

Nein, es mangelt an der Stelle an einer Regelungswirkung und der Zwangswirkung

57
Q

Was versteht man unter dem modernen Eingriffsbegriff?

A

Jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzberech eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht.

58
Q

Da durch den modernen Eingriffsbegriff jede Verwaltungshandlung, sei sie noch so irrelevant, als Eingriff gewertet werden kann, ist was erforderlich?

A

Eine Einschränkung des modernen Eingriffsbegriffs, indem man fordert, dass der belastende Maßnahme eine gewise Intensität zukommt, die über eine bloße Belästigung hinausreicht und damit der eines klassischen Eingriffes entspricht.

59
Q

Kann ein Gefährderanschreiben die Voraussetzungen des modernen Eingriffsbegriffs erfüllen?

A

Ja, eine konkrete Ansprache kann den Spielraum der Willenentschließungsfreiheit beeinträchtigen, weil Furcht vor Maßnahmen und Nachteilen entsteht, wodurch eine belastende Wirkung entsteht und damit auch dem klassischen Eingriff gleichzusetzen ist.

60
Q

Art. 1 I GG

Wie heißen die vier Definitionsansätze für die Menschenwürde?

A
  1. Mitgifttheorie
  2. Leistungstheorie
  3. Kommunikationstheorie
  4. Objektformel
61
Q

Art. 1 I GG

Wie definiert die Mitgifttheorie die Menschenwürde?

A

Nach der Mitgifttheorie ist die Menschenwürde eine von Gott gegebene Qualität, die dem
menschlichen Dasein mitgegeben wurde und unveräußerlich und unwandelbar ist.

62
Q

Wie definiert die Leistungstheorie die Menschenwürde?

A

Nach der Leistungstheorie ist die Menschenwürde dem Menschen nicht kraft seines Daseins verliehen, sondern wird erst durch persönliche Entfaltung und Identitätsbildung gewonnen.

(-) Damit wäre der Nasciturus nicht durch Art. 1 I GG geschützt, was allerdings der Fall ist

63
Q

Art. 1 I GG

Wie definiert die Kommunikationstheorie die Menschenwürde?

A

Nach der Kommunikationstheorie gewinnt der Mensch seine Würde, durch den Prozess der sozialen Kommunikation mit anderen Menschen

64
Q

Art. 1 I GG

Wie definiert die Objektformel die Menschenwürde?

BVerfG - hM

A

Nach der Objektformel darf der Mensch nicht zum Objekt staatlichen Handelns degradiert werden. Der Mensch als Adressat eines staatlichen Aktes muss als Subjekt behandelt werden und darf nicht zum bloßen Mittel eines Zwecks werden.

65
Q

Art. 1 I GG

Was sind besonders relevante Teile der Menschenwürde?

A

Die Identität, Integrität und soziale Anerkennung des Menschen

66
Q

Art. 1 I GG

Was verbietet die Würde des Menschen?

A

Jede Art von Folter, Erniedrigung und Brandmarkung

67
Q

Art. 1 I GG

Bedeutet Menschenwürde nach dem BVerfG die Anerkennung als sozial gleichwertiges Wesen der Gesellschaft?

68
Q

Art. 1 I GG

Wann ist der sachliche Schutzbereich des Art. 1 I GG eröffnet?

A

Wenn gegen die Objektformel verstoßen wird

69
Q

Art. 1 I GG

Wann ist der persönliche Schutzbereich eröffnet?

A

Wenn es sich um eine natürliche Person handelt

70
Q

Art. 1 I GG

Können sich juristische Personen die Rechte aus Art. 1 I GG durch Art. 19 III GG dem Wesen nach aneignen?

A

Nein, da die Menschenwürde an das Menschsein anknüpft

71
Q

Art. 1 I GG

Wann beginnt der Würdeschutz?

A

Bereits mit Entstehung des Nasciturus (pränataler Würdeschutz)

72
Q

Art. 1 I GG

Wann endet der Würdeschutz?

A

Der Schutz wirkt über den Tod hinaus (postmortaler Würdeschutz), da der Mensch auch nach dem Tod vor Diffamierung seiner Person geschützt werden muss

73
Q

Art. 1 I GG

Ist sich bei einem Eingriff in Art. 1 I GG eher an den klassischen oder modernen Eingriffsbegriff zu orientieren?

A

Grds. eher an dem modernen, da dieser weiter gefasst ist und damit dem Stellenwert der Menschenwürde eher entspricht als der klassische

74
Q

Art. 1 I GG

Ist ein Eingriff in Art. 1 I GG zu rechtfertigen?

A

Nein, es ist das grundlegenste und gewichtigste Grundrecht und kann nicht etwa im Kollisionsfall mit anderen Grundrechten (im Wege der praktischen Konkordanz also) eingeschränkt werden. Jeder Eingriff ist gleichzeitig eine Verletzung

75
Q

Art. 1 I GG

Darf man bei einem Eingriff in Art. 1 I GG eine Abwägung mit anderen Grundrechten machen oder nach einer Schranke suchen?

A

Nein!

Falls man es macht, kommt der Korrektor mit der Kalaschnikow um die Ecke :)

76
Q

Art. 2 GG

Wie viele Grundrecht enthält Art. 2 GG?

A

Drei
1. Art. 2 I GG - Allgmeine Handlungsfreiheit
2. 2 II 1 - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
3. 2 II 2 - Fortbewegungsfreiheit

Man könnte auch vier annehmen, da sich das APR aus Art. 2 I GG iVm 1 I GG ergibt

77
Q

Art. 2 I GG

Bei 2 I GG handelt es sich um was für ein Grundrecht?

A

Ein Auffanggrundrecht

78
Q

Art. 2 I GG

2 I ist ein Auffanggrundrecht. Was bedeutet das für andere Grundrechte im Verhältnis zu 2 I?

A

Das 2 I idR subsidiär zu allen anderen Grundrechten ist

79
Q

Art. 2 I GG

Was schützt 2 I?

A

Jede Tätigkeit - uneingeschränkt

Nach dem BVerfG

80
Q

Art. 2 I GG

Unterfällt das Auswanderungsrecht dem 2 I oder dem 11?

A

11 schütz die Freiheit des Aufenthalts oder Wohnsitz im Bundesgebiet, aber dafür nicht das ius emigrandi (Recht auf Ausreise/ Auswanderung aus der BRD; wird durch 2 I geschützt)

81
Q

Art. 2 I GG

Wann ist ein Eingriff in 2 I anzunehmen?

A

Zumindest immer dann, wenn die allgemeine Handlungsfreiheit mindestens mittelbar durch staatlichen Akt verkürzt wird

82
Q

Art. 2 I GG

2 I unterliegt einem Schrankentrias. Nenne die drei Schranken!

A
  1. Rechte anderer
  2. Sittengesetz
  3. Verfassungsmäßige Ordnung
83
Q

Art. 2 II 1 GG

Was gewährt 2 II 1?

A

Das Recht auf Leben im Sinne körperlicher Existenz und die körperliche Unversehrtheit

84
Q

Art. 2 II 1 GG

2 II 1 entfaltet nicht nur eine Abwehrfunktion vor staatlichen Eingriffen, sondern legt dem Staat auch was auf?

A

Eine objektive Schutzpflicht hinsichtlich des Lebens und der Gesundheit seiner Bürger

85
Q

Art. 2 II 1 GG

Wann wird die objektive Schutzpflicht besonders deutlich?

A

Beim Schutz des werdenden Lebens, da der Staat in das Leben eingreift, sodass die Abwehrfunktion der Grundrechte nicht betroffen ist. Droht ein Abbruch, soll sich der Staat schützend vor das werdende Leben stellen

86
Q

Art. 2 II 1 GG

Wann liegt ein Eingriff in 2 II 1 vor?

A

Vor einer Beeinträchtigung der biologischen Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens durch den Staat. Ein Eingriff ist dann anzunehmen, sobald der Staat ohne die Einwilligung der Betroffenen die geschützen Rechtsgüter antastet

87
Q

Art. 2 II 1 GG

Ist 2 II 1 beschränkbar und falls ja, unter welchem Gesetzesvorbehalt steht es?

A

Ist beschränkbar und unterliegt 2 II 3 einem einfachen Gesetzesvorbehalt

88
Q

Art. 2 II 1 GG

Was für eine formelle Anforderung besteht an die Schranken-Schranke?

A

Das Zitiergebot aus 19 I 2

89
Q

Art. 2 II 2 GG

Was schützt 2 II 2?

A

Die Fortbewegungsfreiheit

90
Q

Art. 2 II 2 GG

Worum geht es bei der Fortbewegungsfreiheit aus 2 II 2?

A

Um die Möglichkeit, sich von einem Ort zum anderen bewegen zu können und nicht seiner positiven Fortbewegungsfreiheit beraubt zu werden

91
Q

Art. 2 II 2 GG

Umfasst der Schutzbereich von 2 II 2 die negative oder die positive Fortbewegungsfreiheit?

A

Umfasst beides

92
Q

Art. 2 II 2 GG

Was versteht man unter der positiven Bewegungsfreiheit?

A

Die Freiheit, sich zu einem bestimmten Ort hinbewegen zu können

93
Q

Art. 2 II 2 GG

Was versteht man unter der negativen Bewegungsfreiheit?

A

Die Freiheit, sich nicht zu einem bestimmten Ort hinbewegen zu müssen

94
Q

Art. 2 II 2 GG

Wann ist ein Eingriff in 2 II 2 zu sehen?

A

Immer dann, wenn die Fortbewegungsfreiheit verkürzt wird, egal ob die Beeinträchtigung mittel- oder unmittelbar, zielgerichtet oder faktisch erfolgt

95
Q

Art. 2 II 2 GG

Ist 2 II 2 beschränkbar und wenn ja, unterliegt welchem Gesetzesvorbehalt

A

Ist ein einschränkbar und unterliegt einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt nach 104

96
Q

Art. 2 II 2 GG

Was ist die Schranke des 2 II 2?

A

104 und Schranken-Schranken

97
Q

Art. 2 II 2 GG

Was setzt 104 voraus?

A
  1. Vorliegen eines förmlichen Gesetzes
  2. Freiheitsentziehung
  3. Freiheitsbeschränkung
98
Q

Art. 2 II 2 GG

Wann ist eine Freiheitsentziehung gegeben?

A

Wenn die Fortwebegungsfreiheit vollständig in jede Richtung hin aufgehoben wird

99
Q

Worauf sind Gleichheitsgrundrechte drauf ausgerichtet?

A

Darauf, eine Ungleichbehandlung durch den Staat abzuwehren

100
Q

Was gewähren Freiheitsgrundrechte?

A

Sie gewähren einen grundrechtlich geschützten Freiheitsraum, in den der Staat nicht ohne Rechtfertigung eingreifen darf

101
Q

Wo finden sich Gleichheitsgrunderechte/ Grundrechtsgleiche Rechte wieder?

A

3 I-III, 6 V, 33

102
Q

Wie ist das Prüfungsschema von Gleichheitsgrundrechten?

A

I. Ungleichbehandlung
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
III. Folgen einer ungerechtfertigten Behandlung

103
Q

Was stellt eine Ungleichbehandlung dar?

A

Die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem oder die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem

104
Q

Nach welchen zwei Formeln kann man die verfassungsrechtliche Rechtfertigung annehmen/ ablehnen?

A
  1. Willkürverbot
  2. Neue Formel
105
Q

Was sind die Folgen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, bzw. was macht das BVerfG mit der Norm, welche zu einer Ungleichbehandlung führt?

A

Es gibt idR eine Unvereinbarkeitserklärung (grds. keine Nichtigkeitserklärungen)

106
Q

Wie stellt meine Ungleichbehandlung fest?

A
  1. Fragen: Was ist wesentlich gleich und was ist wesentlich ungleich
  2. Vergleichsgruppen bilden
  3. Können die betroffenen Adressaten derselben Vergleichsgruppe zugeordnet werden?
  4. Ungleichbehandlung der beiden Normenadressaten durch dieselbe staatliche Stelle
107
Q

Was sind typische Beispiele für Vergleichsgruppen?

A
  1. Dieselbe Berufsgruppe
  2. Wohnungseigentümer im selben Haus
  3. Bewohner desselben Baugebiets
  4. Beteiligte desselben Gerichtsprozesses
108
Q

Wann ist eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt?

A

Soweit ausreichend gewichtige Gründe für diese vorliegen.

109
Q

Wann ist nach dem Willkürverbot eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt?

A

Sie ist gerechtfertigt, soweit sie nicht willwürlich erfolgt. Es reicht grundsätzlich jeder sachliche Grund zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung

110
Q

Wann sollte auf das Willkürverbot zurückgegriffen werden zur Rechtfertigung?

A

Wenn es sich um eine Ungleichbehandlung von geringer Intensität handelt und eine Evidenzkontrolle damit ausreicht

111
Q

Wann sollte auf die Neue Formel und nicht auf das Willkürverbot zurückgegriffen werden?

A

Wenn es sich um eine Ungleichbehandlung mit stärkerer Intensität handelt, sodass eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Neuen Formel erfolgen sollte

112
Q

Was besagt die Neue Formel?

A

Eine Ungleichbehandlung ist durch einen sachlichen GRund erst dann gerechtfertigt, wenn die Ungleichbehandlung einen legitimen Zweck verfolgt, sie zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist sowie in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck steht.

113
Q

Je intensiver die Ungleichbehandlung…

Beende den Satz!

A

…, desto höhere Anforderungen sind an die Rechtfertigung zu stellen

114
Q

Wodurch wird die Neue Formel eingeschränkt?

A

Durch keine Gleichheit im Unrecht. Niemand darf eine Ungleichbehandlung verlangen, die gegen das Gesetz verstößt.

115
Q

Wo ist der allgemeine Gleichheitssatz geregelt?

116
Q

Welche speziellen Gleichheitsgrundrechte gibt es?

A
  1. 3 II
  2. 3 III
  3. 6 V
  4. 33
117
Q

Wann liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor?

A

Wenn die Regelung selbst ausdrücklich oder von ihrem unmittelbaren Zweck her, an eines der in 3 II, III genannten unzulässigen Merkmale anknüpft

118
Q

Wann liegt eine mittelbare Diskriminierung vor?

A

Eine solche ist gegeben, wenn die Regelung zwar nicht direkt an das jeweilige Merkmal anknüpft, allerdings rein tatsächlich überwiegend Betroffene erfasst in Bezug auf eines der unzulässigen Merkmale

119
Q

Was muss man bei der Prüfung des legitimen Zwecks von Eingriffen in Gleichheitsgrundrechte beachten?

A

Ob die unzulässigen Merkmale nicht als Zweck der Maßnahme dienen

120
Q

Was für einen Gleichheitssatz enthält 6 V?

A

Dass eine Ungleichbehandlung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern verboten ist

121
Q

Was für einen Gleichheitsgrundsatz enthält 33 II?

A

Den Ausschluss von Diskriminierung beim Zugang zu öffentlichen Ämtern

122
Q

Was sind die einzig zulässigen Kriterien nach 33 II für die Auswahl zum Zugang des Amtes?

A
  1. Eignung - persönliche Eigenschaften
  2. Befähigung - Erfahrung und Ausbildung
  3. Fachliche Leistung - Arbeitsleistung