Grundrechte Flashcards

1
Q

Was ist bei der Kompetenz des BVerfG bzgl. einer Urteils-VB zu beachten?

A

Die Prüfungskompetenz des BVerfG.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ist bei der Prüfungskompetenz des BVerfG zu beachten?

Achtung, wichtig wichtig wichtig

A

Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz.
Es überprüft nicht die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte.
Es rügt lediglich die Verletzung spezifischer Verfassungsrechte in Bezug auf
1. Übersehen des Grundrechts (Anwendungsdefizit)
2. Falsche Anwendung (Fehleinschätzung)

Wichtig wichtig wichtig

Standardbaustein!!!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Woraus ergibt sich der Grundsatz “Keine Strafe ohne Schuld”?

A

Aus Art. 1 I 1 GG und Art. 20 GG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was für Rechte sind Grundrechte grds.?

A

Abwehrrechte für den Bürger gegen staatliche Gewalt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was für einen Charakter können Grundrechte ausnahmsweise haben?

A

Schutzpflichtcharakter

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wie wird der Schutzpflichtcharakter der Grundrechte hergeleitet?

A

Über Art. 2 II 1 GG > Recht auf körperliche Unversertheit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was bedeutet die Schutzpflicht in Art. 2 II 1 GG?

A

Dass die Verletzung umso ernster zu nehmen ist, je höher der Rang des in Frage stehenden Rechtsgutes innerhalb der Werteordnung der Verfassung ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was ist der Umfang der Schutzpflicht?

A
  1. Gesetzgeber und vollziehende Gewalt steht ein weiter Prognose- und Gestaltungsspielraum zu
  2. Nur bei besonderen Umständen kann sich Gestaltungsfreiheit so verengen, dass nur allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpglicht Genüge getan wird.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Wie ist das Prüfungsschema der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde?

A

A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit des BVerfG nach Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90ff BVerfGG
II. Beteiligtenfähigkeit, 90 I BVerfGG
III. Prozessfähigkeit
IV. Tauglicher Beschwerdegegenstand 90 I BVerfGG
V. Beschwerdebefugnis 90 I BVerfGG
1. Möglichkeit der Verletzung
2. Selbst, gegenwärtig, unmittelbar

VI. Rechtwegserschöpfung 90 II BVerfGG
VII. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
VIII. Form 23 I, 92 BVerfGG
IX. Frist 93 BVerfGG
X. Rechtsschutzbedürfnis
XI. Zwischenergebnis

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was ist eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

A

Eine Verfassungsbeschwerde gegen Legislativakte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was ist eine Urteilsverfassungsbeschwerde?

A

Eine Verfassungsbeschwerde gegen Exekutiv- und Judikativakte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Welche Probleme können bei der Beschwerdeberechtigung auftreten?

A

P: Tote (grds. (-))
P: Minderjährige (grds. (+), hier eher Prozessfähigkeit)
P: Nicht-EU-Ausländer berufen sich auf “Deutschenrechte” (Nur Art. 2 I GG)
P: EU-Ausländer berufen sich auf “Deutschenrechte” (möglich wg. Art. 18 AEUV)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Sind juristische Personen beschwerdeberechtigt?

A

Inländische jP des Pivatrechts (+), 19 III GG
Personenvereinigen (+), gleichgestellt mit jP
Ausländische jP (-)
EU-Ausland jP (+), muss aber hinreichender Inlandsbezug vorliegen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Sind jP des öffentlichen Rechts beschwerdeberechtigt?

A

Grds. nein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Was bezeichnet die Prozessfähigkeit?

A

Die Fähigkeit, im eigenen Namen vor Gericht wirksam Willenserklärungen/ Verfahrenshandlungen abgeben/ vornehmen zu können

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Kann die Prozessfähigkeit bei nP problematisch werden?

A

Ja, wenn die “Grundrechtsmündigkeit” fehlt.

17
Q

Wann ist man nicht Grundrechtsmündig?

A

Wenn einem die Fähigkeit, im Bereich der Grundrechte Entscheidungen zu treffen oder Pflichten zu übernehmen.

18
Q

Können Tote im Bezug auf die Wahrnehmung von Grundrechten vertreten werden?

A

Nur ausnahmsweise und zwar wenn die Verfassungsbeschwerde der Fortbildung objektiven Verfassungsrechts dient

19
Q

Sind jP Prozessfähig?

A

Nein, sie müssen stets durch ihre Organe vertreten werden.

20
Q

Wogegen richtet sich eine Urteilsverfassungsbeschwerde?

A

IdR gegen ein Urteil, welches durch die vorgehende Instanz erlassen wurde

21
Q

Wogegen richtet sich eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

A

Gegen einen Verwaltungsakt oder ein Gesetz

22
Q

Wann ist man zur Beschwerde befugt?

A

Wenn die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung besteht und der Beschwerdeführer durch diese mögliche Verletzung selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert ist.

23
Q

Wann ist der Beschwerdeführer selbst betroffen?

A

Wenn er Adressat der angegriffenen Maßnahme ist.

24
Q

Wann ist man gegenwärtig betroffen?

A

Die angegriffene Maßnahme muss den Beschwerdeführer aktuell in seinen Rechten beschränken, d.h. grundsätzlich darf weder eine zukünftige noch eine vergangene Beeinträchtigung vorliegen.

25
Q

Wann ist der Beschwerdeführer unmittelbar betroffen?

Achtung aufpassen! Da gibts zwei Möglichkeiten!

A

Bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde: Meist irrelevant, da das angegriffene Urteil den Beschwerdefüher eh betrifft und über das Urteil hinauß auch keine weiteren Umsetzungsmaßnahmen zu erwarten sind

Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Wenn das Gesetz in seine Grundrechte eingreift, ohne zu seiner Durchführung eines besonderen Vollzugsaktes zu benötigen.

26
Q

Muss der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wird? Gibt es eine Ausnahmne?

A

Ja, 90 III BVerfGG und ja, wenn die Sache von allgemeiner Bedeutung ist oder dem Beschwerdeführer ein “schwerer und unabwendbarer Nachteil” falls er auf den vorgehenden Rechtsweg verwiesen wird

27
Q

Wann ist eine Sache von allgemeiner Bedeutung?

A

Wenn der Fall Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung aufwirft und die erstrebte Entscheidung Klarheit über die Rechtslage für eine Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen wird.

28
Q

Wann ist dem Beschwerdeführer eine vorherige Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar? Was ist dagegen zumutbar?

A

Wenn eine notwendige, staatliche Betreuungsleistung oder die Finanzierung dieer Leistung aktuell nicht mehr gewährt wird oder eine solche Veränderung droht.

Eine bloß zu erwartende lange Verfahrensdauer des Hauptsacherechtsschutzes nach dem vorläufigen Rechtsschutz genügt nicht und ist zumutbar.

29
Q

Wie lautet der Obersatz für die Begründetheit der Urteilsverfassungsbeschwerde?

A

Die Verfassungsbeschwerde ist nach 90 I BVerfGG begründet, soweit der Beschwerdeführer durch den Akt öffentlicher Gewalt in seinen Grundrechten oder in einem seiner aus Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verletzt ist.

30
Q

Wie lautet der Obersatz für die Begründetheit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

A

Die Verfassungsbeschwerde ist nach 90 I BVerfGG begründet, soweit der Beschwerdeführer durch den Akt öffentlicher Gewalt in seinen Grundrechten oder in einem seiner aus Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103 und 104 GG enthaltenen Rechte verletzt ist. Der Beschwerdeführer könnte in seinem Grundrecht aus Art. XY verletzt sein. Dies ist der Fall, wenn ein Eingriff in den Schutzbereich vorliegt, welcher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist.

31
Q

Wie ist die Prüfung eines Freiheitsgrundrechts?

A

I. Schutzbereich eröffent
II. Eingriff in Schutzbereich
III. Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt
1. Grundrecht einschränkbar - “Schranke”
2. Schranke verfassungskonform (also das abstrakte Gesetz)
a) Formelle vfmk
b) materielle vfmk

IV. Ergebnis: Grundrechtsverletzung +/-

32
Q

Wie ist die Prüfung eines Gleichheitsgrundrechts?

A

I. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem oder Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem
II. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
1. Formelle Vfmk des Gesetzes
2. Materielle Vfmk des Gesetzes (insb. Verhältnismäßigkeit je nach Intensität der Ungleich-/ Gleichbehandlung)

III. Ergebnis: Grundrechtsverletzung +/-

33
Q

Was umfasst der sachliche Schutzbereich des Art. 17 GG?

A

Bitten und Beschwerden (Petitionen) an die zuständige Stellen und an die Volksvertretung, ohne dass damit ein Rechtsanspruch geltend zu machen ist.

34
Q

Umfasst Art. 17 GG rechtlich geregelte Anträge oder förmliche Rechtsbehelfe?

A

Nein

35
Q

Kann man sich auf Art. 17 GG stützen, wenn alle Rechtsmittel erschöpft wurden? Kann man Art. 17 GG auch gleichzeitig oder vorher zu einem Rechtsmittel geltend machen?

A

Ja, alle drei sind möglich.

36
Q

Muss man seine Bitte/ Beschwerde/ Petition zwingend an die richtige Stelle wenden?

A

Nein. Es ist egal an welche Stelle man sich wendet, solange sie die Voraussetzungen des Art. 17 GG erfüllen. Wendet man sich an die “falsche” Stelle, so ist diese nach Art. 17 GG dazu verpflichtet, das Gesuch an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

37
Q

Welche Anforderungen sind an die in Art. 17 GG vorgegebene Schriftform zu stellen?

A

Keine hohen. Es genügt zB auch eine Email. Es ist in jedem Fall keine eigenhändige Unterschrift eine Petenten oder Bevollmächtigten notwendig.

38
Q

Gewährt Art. 17 GG einen Anspruch auf Prüfung und Bescheidung des Gesuchs?

A

Ja, da es sich sonst um ein wirkungsloses Instrument handeln würde.

39
Q
A