Verwaltungsvollstreckungsrecht (NRW u. Bund) Flashcards
1
Q
Ist das Vollstreckungsrecht repressiver oder präventiver Natur?
A
Präventiver Natur
2
Q
Kann im Rahmen einer Verwaltungsvollstreckung ein Bußgeld angeordnet werden als Vollstreckungsmaßnahme?
A
Nein, da ein Bußgeld repressiver Natur ist und damit nicht dem Gedanken der Vollstreckung entspricht.
3
Q
Können Buß- und Zwangsgelder nebeneinander festgesetzt werden?
A
Ja
4
Q
Kann eine Zwangsgeldandrohung ohne einen wirksamen Grundverwaltungsakt Bestand haben?
A
Nein, nach 55 I VwVG NRW iVm 43 I VwVfG NRW muss der GrundVA rechtmäßig sein.
5
Q
A