Versammlungsrecht NRW Flashcards
Wo findet man die Legaldefinition von Versammlungen im VersG NRW?
2 III VersG NRW
Auf welche Versammlungen erstreckt sich das VersG grds.?
Auf öffentliche wie auf nicht öffentliche
Was setzt das VersG für eine Versammlung voraus? Was sind die Unterschiede zum Versammlungsbegriff aus Art. 8 GG?
VersG NRW:
- Mindestens drei Personen
- Überwiegend auf die Teilgabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet
Art. 8 GG:
- Mind. zwei nach hM
- Bei gemischten Zwecken ist dennoch eine Versammlung anzunehmen, sofern die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung nicht wesentlich untergeordneten Raum einnimmt
Was ist immer in der VHMK bei VAen im Versammlungsrecht zu prüfen?
Art. 8 GG
Im Versammlungsrecht gilt der Grundsatz der Polizeifestigkeit. Was besagt dieser?
Nach dem Grundsatz darf versammlungsspezifischen Gefahren alleine über das Versammlungsgesetz begegnet werden, ein Rückgriff auf andere Vorschriften wie denen des POR ist grds. gesperrt.
In welchen Stadien ist das POR anwendbar und in welchen nicht?
- Vor der Versammlung
POR: (+)
Ausnahme (-), wenn Teilnahme dadurch faktisch beschränkt würde oder zielgerichtet in die Versammlungsfreiheit eingegriffen wird - Während der Versammlung
POR (-) = Polizeifestigkeit
Ausnahme (+) bei Versammlungsuntypischen Gefahren (Gebäude brennt) oder Vollstreckungsmaßnahmen - Nach der Versammlung
POR (+)
Es könnte auch eine Polizeifestigkeit vor der Versammlung eintreten, wenn 9 III VersG NRW zu beachten ist. Wann kann dieses verdrängt werden?
Das präventive Versammlungsrecht kann aber durch POR verdrängt werden, wenn die Gefahr nicht versammlungstypisch ist
Was für ein Recht ist das Versammlungsrecht genau?
Besonderes Polizeirecht
Die relevanteste Norm des VersG ist wohl?
13 VersG
Wie ist das Prüfungsschema des 13 VersG NRW?
I. EGL: 13 VersG NRW
(Anwendungsbereich eröffnet, 2 III VersG u. Versammlung)
II. Formelle RMK
1. Zuständigkeit: 32 VersG NRW
a) sachlich: Kreispolizeibehörde
b) örtlich: Bezirk der jeweiligen Behörde
2. Verfahren u. Form, 13 IV VersG NRW
III. Materielle RMK
1. TB der EGL
a) Öffentliche Sicherheit
b) Unmittelbare Gefährdung
c) Adressat
2. RF: Ermessen
Was versteht man unter öffentlicher Sicherheit nach dem VersG?
Es müssen gewichtige Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit in nicht nur unerheblicher Weise betroffen sein und ein ausreichendes Gewicht mit Blick auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufweisen
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach 10 VersG NRW durch Nichtanzeigen würde eigentlich als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit zu werten sein, es ist jedoch nicht der Fall. Warum?
Vor dem Hintergrund der Anmeldefreiheit von Versammlungen nach Art. 8 I GG weist ein Verstoß gegen 10 VersG NRW kein ausreichendes Gewicht aus, um die Versammlungsfreiheit nach dem VersG beschränken zu dürfen
Wozu führt ein Verstoß gegen eine bestehende Anzeigepflicht?
Dazu, dass trotz Art. 8 I GG eine konkrete Gefahr besteht bzw. sich ergeben kann
Wann ist eine unmittelbare Gefährdung gegeben?
Wenn der Schadenseintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit (fast Gewissheit) zu erwarten ist.
Manchmal muss eine Gefahrenprognose erbracht werden. Wie ist diese zu erbringen?
Sehr sorgfältig.
Es darf dabei auf vergleichbare Erfahrungen mit Vorgängerversammlungen abgestellt werden.
Wer ist Adressat im VersG NRW?
Nicht geregelt, es wird also auf das allgemeine POR zurückgegriffen
Was versteht man unter Minusmaßnahmen?
Beschränkungen, die unterhalb der Schwelle eines Verbotes sind, welche aber Beschränkungen nach 13 I VersG NRW ähneln und genauso wie Verbote und Auflagen der Gefahrenabwehr dienen. Zumeist handelt es sich dabei um Standardmaßnahmen der Polizei
Standardmaßnahmen der Polizei während einer Versammlung sind trotz der Polizeifestigkeit warum möglich?
Wegen 9 I 1 VersG NRW
Sind kommerzielle Veranstaltungen wie Fußballspiele/ Festivals/ Konzerte/ etc. Versammlungen im Sinne des VersG?
Wenn sie keine außerhalb der Veranstaltung liegenden politischen, sozialen oder kulturellen Ziele verfolgen, dann sind kommerzielle Veranstaltungen nicht als Versammlungen im Sinne des VersG zu sehen
Auch nicht um Sinne aller Versammlungsbegriffe des Art. 8 I GG
Eine Versammlung muss grds. angemeldet werden. Muss sie auch genehmigt werden und können dann zur Erlaubnis Auflagen als Nebenbestimmungen ergehen?
NEIN! Es besteht nach § 8 I GG keine Verpflichtung, für eine Demonstration eine Erlaubnis einzuholen, zu der dann Auflagen als Nebenbestimmung ergehen können
Jemand meldet eine Versammlung an und verbindet diese mit einem Marsch. Sind das zwei getrennte Veranstaltungen oder gehören sie zusammen?
Sie gehören zusammen
Kommt das VersG NRW in Frage, prüfe ich dann, ob es sich um eine Versammlung iSd 2 III VersG NRW handelt in der Materiellen RMK oder bereits in der EGL?
Bereits in der EGL
Zwar hat das Verwaltungsrecht keine Adressatenregelungen wie das PolG oder OBG. Aber nach welcher Norm des VersG kann der Veranstalter in Anspruch genommen werden, wenn ausnahmsweise einzelne Teilnehmer nicht in Anspruch genommen werden dürfen/ können?
Nach § 14 I VersG NRW