Antrag nach §§ 80, 80a VwGO Flashcards
80, 80a VwGO
Wie lautet das Zulässigkeitsschema bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO?
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- Statthaft Antragsart
a) 122 I, 88 VwGO
b) 123 V VwGO
c) 80 I 1 iVm 42 I Fall 1 VwGO
d) 80 II 1 Nr. 1-4 VwGO
e) 80 V 1 Fall 1 oder 2 VwGO
f) Sonderkonstellationen - Antragsbefugnis, 42 II VwGO analog
- Richtiger Antragsgegner: 78 I Nr. 1 o. 2 VwGO analog
- Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit 61, 62 VwGO
- Zuständiges Gericht 80 V 1 VwGO
- Ordnungsgemäße Antragstellung 81 f. VwGO analog
- Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
a) Hauptsache nicht offensichtlich unzulässig (Keine Verfristung der Hauptsache)
b) Vorherige oder zeitgleiche Einlegung Widerspruch erforderlich?
c) einfacherer und rechtschutzintensiverer Weg?
d) Vorherige Erhebung der Anfechtungsklage erforderlich?
80, 80a VwGO
Wonach richtet sich die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg?
Danach, ob für den Streitgegenstand in der Hauptsache der Verwaltungsrechtsweg nach 40 I 1 VwGO eröffnet ist
80, 80a VwGO
Was ist gem. 122, 88 VwGO auf Basis des Begehrens des ASt zu ermitteln?
Die statthafte Klageart
80, 80a VwGO
In welchem Verhältnis stehen der Antrag nach 123 VwGO und die Anträge nach 80, 80a zueinander?
Der Antrag nach 123 VwGO ist subsidiär zu den Anträgen aus 80, 80a.
80, 80a VwGO
Wann ist vorläufiger Rechtsschutz nach 80, 80a VwGO statthaft und wonach beurteilt sich diese?
Wenn in der Hauptsache ein Anfechtungwiderspruch oder eine Anfechtungsklage statthaft ist. Das richtet sich nach 42 I Fall 1 VwGO analog.
80, 80a VwGO
Ist auf 80 VwGO oder 123 VwGO abzustellen, wenn in der Hauptsache eine FFK begehrt wird?
Auf beide nicht. Denn die Entscheidung im Eilverfahren kann das klägerische Interesse an Fortsetzungsfeststellung der Rechtswidrigkeit nie befriedigen, da dieses nur vorläufig erginge.
80, 80a VwGO
Was passiert durch den 80 II 1 VwGO?
Die aufschiebende Wirkung, die sich durch 80 I 1 VwGO entfaltet, entfällt
80, 80a VwGO
Nenne 5 Folgen und Elemente des Begriffs der “aufschiebenden Wirkung”
- Vorläufige Hemmung der Wirksamkeit eines VA
- Behördliche SEA, Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Verzugszinsen sind grds. ausgeschlossen
- Hemmung von Ausschluss- und Verjährungsfristen
- Aufschiebende Wirkung hat nur Auswirkung auf formelle, nicht hingegen materielle Legalität einer Genehmigung ohne Erlaubnis
- Aufschiebende Wirkung bewirkt die Suspendierung der Regelungen eines Widerspruchsbescheids
80, 80a VwGO
Nach welchen Rechtsbegriffen entfällt die Aufschiebende Wirkung gem. 80 II VwGO?
Gibt vier Nummern:
1. Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
2. bei unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten
3. in anderen durch Bundesgesetz oder für Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschriebenen Fällen, insbesondere für Widersprüche und Klagen Dritter gegen Verwaltungsakte, die Investitionen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen betreffen
4. für Widersprüche und Klagen Dritter gegen Verwaltungsakte, die die Zulassung von Vorhaben betreffend Bundesverkehrswege und Mobilfunknetze zum Gegenstand haben und die nicht unter Nummer 3 fallen
5. in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird
80, 80a VwGO
Wie lauten die Definitionen von “öffentlichen Abgaben” und “kosten”?
80 II Nr. 1
Öffentliche Abgaben: Nur hoheitlich geltend gemachte Geldforderungen, die eine Finanzierungsfunktion im Hinblick auf öffentliche Aufgaben bzw. Gemeinwesen haben
Kosten: Gebühren bzw. Auslagen für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, aber nicht Kosten für Zwangsmittel
80, 80a VwGO
Was wird in 80 II 1 Nr. 2 VwGO mit unaufschiebbaren Maßahmen durch Polizeibeamte gemeint und sind davon auch Ordnungsbehörden umfasst?
Nein, nur Maßnahmen polizeilicher Vollzugsbeamter
80, 80a VwGO
Nenne zwei relevante Normen für den 80 II 1 Nr. 3 VwGO
- 212a BauGB
- 112 JustG NRW
80, 80a VwGO
Was ist das besondere an 80 II 1 Nr. 4 VwGO?
Die aufschiebende Wirkung entfällt nicht kraft Gesetz, wie es bei den anderen Nummern der Fall ist, sondern erst durch Anordnung der Behörde
80, 80a VwGO
Nach was ist der richtige Antrag (also entweder 80 V 1 Fall 1 oder eben Fall 2) zu wählen?
Nach den vorliegenden Konstellation aus 80 II Nr. 1-4
80, 80a VwGO
Wann ist ein Antrag nach 80 V 1 Fall 1 zu stellen?
In den Fällen des 80 II Nr. 1-3
80, 80a VwGO
Wie heist der Antrag nach 80 V 1 Fall 1?
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs/ der Klage
80, 80a VwGO
Wann ist ein Antrag nach 80 V 1 Fall 2 zu stellen?
Im Fall des 80 II Nr. 4
80, 80a VwGO
Wie heist der Antrag nach 80 V 1 Fall 2?
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs/ der Klage
80, 80a VwGO
Welche drei Sonderkonstellationen gibt es?
- Tripolige Verhältnisse
- Verwaltungsakt schon vollzogen
- Fall der faktischen Vollziehung
80, 80a VwGO
Was versteht man unter einem tripoligen Verhältnis?
Wenn in einem Verwaltungsverfahren nicht nur der Adressat eines VA und die Behörde, sondern auch ein Dritter beteiligt ist
80, 80a VwGO
Gelten die 80, 80a auch für belastende VA mit Doppelwirkung?
Grds. ja.
80, 80a VwGO
Was ist unter der Konstellation “VA schon vollzogen” zu verstehen und was muss man beachten?
Unter der Konstellation ist zu verstehen, dass der VA zum Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen wurde.
Dann erschöpft sich das Begehren des ASt eben nicht mehr nur auf die bloße Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung, da der ASt neben diesem Begehren häufig auch ein Rückgängigmachen der Vollzugsfolgen will
80, 80a VwGO
Wenn der ASt nicht mehr nur eine bloße Wiederherstellung der aW will, sondern auch ein Rückgängigmachen der Vollzugsfolgen will wäre das ja eigentlich ein neuer Streitgegenstand und damit ein zweiter Antrag nach 123 VwGO. Wie umgeht der Gesetzgeber diese Verkomplizierung?
Indem er eine Vereinfachung in Form des 80 V 3 VwGO eingebracht hat.
80, 80a VwGO
Was ist die Vereinfachung, die durch 80 V 3 VwGO entsteht?
Das Begehren der Rückgängigmachung kann als unselbstständiger Annexantrag zum Hauptantrag gestellt werden.
80, 80a VwGO
Was ist unter der Konstellation “Fall der faktischen Vollziehung” zu verstehen?
Wenn eigentlich kraft Gesetz aufschiebende Wirkung besteht (80 I 1 VwGO), die Behörde diese aber ignoriert und den VA vollzieht oder zumindest mit dessen Vollzug droht.
80, 80a VwGO
Wenn kraft Gesetzes aW besteht und keine Fälle des 80 II VwGO vorliegen, dann kann es doch eigentlich nicht zu einer Anwendung des 80 V VwGO kommen. Warum wird er dennoch in Fällen des faktischen Vollzugs analog angewandt?
Um durch den Antrag festzustellen, das der eigelegte Widerspruch bzw. die Klage aufschiebende Wirkung hat und die Behörde sich daran zu halten hat.
80, 80a VwGO
Welche Anforderungen bestehen an die Antragsbefugnis bei einem Antrag nach 80, 80a und warum?
Die selben wie an die Befugnis für das Hauptverfahren.
Deswegen ist 42 II VwGO analog anzuwenden. Die Anforderungen bestehem aufrund der Akzessorietät zwischen Eilrechtschutz und Hauptverfahren
80, 80a VwGO
Was ist bzgl. der Antragsbefugnis bei tripoligen Verhältnissen zu beachten?
Da nicht auf die Adressatentheorie abgestellt werden kann, ist sich auf eine Drittschützende Norm zu berufen.
Dafür geht man zunächst über die Schutznormtheorie und dann ggf. noch über die Sonderregelen für den Drittschutz.
80, 80a VwGO
Was ist beim Antragsgegener zu beachten?
Bestimmt sich aufgrund des Grundsatzes der Akzessorietät zwischen Eil- und Hauptverfahren aus einer entsprechenden Anwendung des 78 VwGO
80, 80a VwGO
Wonach richtet sich die Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit?
61, 62 VwGO
Achtung, nicht von Prozess- sondern Verfahrensfähigkeit sprechen!
80, 80a VwGO
Welches Gericht ist zuständig für den Eilantrag?
Das Gericht in der Hauptsache, 80 V 1 VwGO
80, 80a VwGO
Welche Normen sind bei der Ordnungsgemäßen Antragstellung gerade durch Anwälte zu beachten?
55d 1, 55a, 81 f. VwGO
80, 80a VwGO
Was ist beim Rechtsschutzbedürfnis zu beachten?
Man muss dieses stets ansprechen und hat drei Gruppen, die man immer erwähnen/ ausschließen sollte.
80, 80a VwGO
Welche drei Punkte muss man im RSB immer ansprechen?
- Hauptsache nicht offensichtlich unzulässig
- Vorherige oder zeitgleiche Einlegung eines Widerspruchs erforderlich?
- Vorheriger Antrag bei der Behörde notwendig, 80 IV, VI VwGO?
80, 80a VwGO
Woraus folgt es, dass die Hauptsache nicht offensichtlich unzulässig sein darf und was muss man trotzdem nicht prüfen?
Das folgt aus der Akzessorietät zwischen Eil- und Hauptverfahren.
Man muss aber nicht inzident die komplette Zulässigkeit der Hauptsache prüfen, sondern nur die Besonderheiten (70 u. 74 VwGO)
80, 80a VwGO
Ist eine vorherige oder zumindest gleichzeitge Erhebung eines Widerspruchs notwendig, um ein RSB zu haben?
Strittig. Ein Teil vertritt ja, ein Teil vertritt nein.
Klausurtaktisch sinnvoll ist es, sich der verneinenden Meinung anzuschließen. Punkt aber definitiv erwähnen!
80, 80a VwGO
Ist ein vorheriger Antrag bei der Behörde notwendig um RSB zu haben und was wird unter einem vorherigen Antrag überaupt verstanden?
Als vorheriger Antrag ist ein separater Antrag an die Behörde auf aW zu verstehen. Bsp.: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. 361 AO
Ein vorheriger Antrag ist allerdings nicht zwingend notwendig
80, 80a VwGO
Warum ist ein vorheriger Antrag bei der Behörde nicht zwingend notwenig?
Einmal der Umkehrschluss aus 80 VI VwGO, der nur für die Fälle in 80 II 1 Nr. 1 VwGO einen erfolglosen vorherigen Antrag fordert.
Und dann i.Ü. der Verlust der Eilbedürftigkeit, wenn man zuerst alles direkt mit der Behörde klären soll
80, 80a VwGO
Ist im Rahmen der Zulässigkeit eines Antrags nach 80, 80a VwGO wie bei einem Antrag nach 123 VwGO die besondere Eilbedürftigkeit zu prüfen?
Nein
80, 80a VwGO
Wie ist die Begründetheit bei einem Antrag nach 80, 80a VwGO zu prüfen?
Gibt kein einheitliches Schema, da es auf die Antragart ankommt > Unterschiedliche Prüfungspunkte bei einem Antrag auf Anordnung oder einem Antrag auf Wiederherstellung der aW.
80, 80a VwGO
Wie ist die Begründetheit bei einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gem. 80 V I Fall 2 VwGO zu prüfen?
I. Formelle RMk der Vollziehungsanordnung
1. Zuständigkeit, 80 II 1 Nr. 4 VwGO
2. Verfahren, 80 VwGO, 28 VwVfG
3. Form, 80 III VwGO
4. Zwerg
II. Interessenabwägung
1. Erfolgsaussichten in der Hauptsache/ RMK des VA
a) EGL
b) Formelle RMK der EGL
c) Materielle RMK der EGL
2. Besondere öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung
III. Zwerg
80, 80a VwGO
Was ist bei der Zuständigkeit zu beachten?
Das es zu einer inzidenten Prüfung der Zuständigkeit in der Hauptsache kommt
80, 80a VwGO
Muss es bei einem Antrag auf wiederherstellung der aW zu einer Anhörung nach 28 VwVfG gekommen sein?
Grds. sieht 80 V VwGO keine Anhörung der Betroffenen vor, bevor die sofortige Vollziehung angeordnet wird.
Eine Meinung sieht es allerdings anders und sagt, dass es doch sein muss und verweist auf 28 VwVfG.
Dieser sieht jedoch nur eine Anhörung vor Erlass des VA vor, sodass eine direkte Anwendung ausscheidet.
80, 80a VwGO
Könnte 28 VwVfG analog bzgl. der Anhörung angewandt werden?
Nein, da die Interessenlagen bezüglich einer vorherigen Anhörung bei Erlass eines belastenden VA und bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht miteinander vergleichbar sind, da die Anordnung der sofortigen Vollziehung hinsichtlich der Eingriffsintensität nicht mit einem VA verglichen werden kann.
Es mangelt somit schon an einer planwidrigen Regelungslücke, sodass keine analoge Anwendung des 28 VwVfG in Frage kommt.
80, 80a VwGO
Welche Anforderungen sind an die Form zu stellen?
Es muss sich an die Begründungspflicht gehalten werden
Extrem wichtig! > Vorschrift ist extensiv auszulegen!
80, 80a VwGO
Wie ist die Begründungspflicht zu begründen/ definieren?
Achtung, sau lang und deswegen in Stichpunkte zusammengefasst.
- Verfolgt Warnfunktion für Behörde > soll zu einer sorgfältigen Prüfung des Interesses an der sofortigen Vollziehung führen
- Muss erkennbar sein, dass sich die Behörde tatsächlich mit der konkreten Sache beschäftigt hat und nicht nur Standardphrasen/ Formelhaftes genutzt hat
- In der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung müssen andere Gründe angeführt werden als in der Rechtfertigung des VA, da das Interesse an der sofortigen Vollziehung über das Interesse des Erlasses des VA hinausgehen muss
80, 80a VwGO
Kann ein Fehlen/ Mangel der Begründung geheilt werden?
M1: Nein (-) da sonst Schutzzweck der Norm verloren gehen könnte und die Norm dementsprechend unterlaufen werden könnte
M2: Ja (+) um die Prozessökonomie zu gewährleisten
Außerdem sonst Verfahrensdopplung möglich
80, 80a VwGO
Wann besteht ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung und wann nicht?
Es besteht ein Interesse, wenn der VA rechtmäßig ist und zusätzlich ein öffentliches Interesse besteht, welches es rechtfertigt, vom gesetzlichen Regelfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs abzuweichen.
Es besteht kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung im Fall eines offensichtlich rechtswidrien VA
80, 80a VwGO
Was sind maßgebliche Beurteilungskriterien, ob ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht?
- Unmöglichkeit einer etwaigen Rückgängigmachung der getroffenen Regelung und ihrer Folgen
- Betroffene Grundrechte
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Schwere und Tragweite des Eingriffs
- Schwere und Dringlichkeit des Interesses an der Vollziehung
80, 80a VwGO
Nenne vier Beispiele bei denen es häufig auf eine Abwägung ankommt, ob ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht oder nicht
- Gefahrenabwehrmaßnahmen wie zB untersagung Gewerbebetrieb, Versammlungsverbote o. Entzug der Fahrerlaubnis
- Fälle in denen die Behörde ein Exempel statuieren will
- Wahlergebnisberichtigungsbescheide
- von fiskalischen Interessen getragene VA
80, 80a VwGO
Wie ist die Begründetheit bei einem Antrag auf Anordnung der auschiebenden Wirkung zu prüfen?
I. Interessenabwägung
1. Erfolgsaussichten in der Hauptsache/ RMK des VA
a) EGL
b) Formelle RMK der EGL
c) Materielle RMK der EGL
2. Besondere öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung
II. Zwerg
80, 80a VwGO
Warum ist bei einem Antrag auf Anordnung der aW nicht die formelle RMK der Anordnung zu prüfen?
Was ist es und was ist man selbst, wenn man es dennoch macht?
Da die aW schon kraft Gesetz entfallen ist
Todsünde und Dumm
80, 80a VwGO
Was ist im Rahmen der Interessenabwägung bei einem Antrag auf Anordnung der aW zu beachten?
Wenn der VA in der Inzidentprüfung sich als rmk erweist, erfolgt keine weitere Interessenabwägung mehr. Das Besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung wird dementsprechend nicht mehr geprüft.
Nach welcher Norm richtet sich ein Annexantrag zu einem Antrag nach 80 V 1?
Nach 80 V 3
Was ist für die Zulässigkeit eines Annex-Antrages erforderlich?
- Zulässigkeit des Hauptantrags
- Antragsgrund: Beseitigung oder Rückgängigmachung von Folgen, die sich unmittelbar aus der Vollziehung des VA ergeben
Kommt 80 V 3 VwGO aus eigene AGL in Betracht? Erläutere den Meinungsstreit!
M1: Ja
(+) Enge Zusammenhang zw. 80 V 1 und 80 V 3
(+) Vorschriften zielen auf die Schaffung einer “Interimslösung” bus zur Entscheidung der Hauptsache ab
(+) Aufgrund des funktionalen Zusammenhangs zwischen V1 und V 3 folt die Befugnis zur Anordnung der Rückgängigmachung der Vollziehung bereits aus 80 V 3 VwGO selbst, ohne dass es einer materiellen Rechtsgrundlage bedürfe
M2 (hM): nein
(+) 80 V 3 ist eine Vorschrift des Prozessrechts
(+) Kommt deswegen, ebenso wie 113 I 2 VwGO lediglich eine verfahrensrechtliche Bedeutung zu
Durch welche Norm wird der Anwendungsbereich des 88 VwGO auch auf den Eilrechtsschutz erweitert?
122 VwGO
Reicht es aus, wenn die Begründung der sofortigen Vollziehung anders als die Begründung des VA ist, oder muss sie auch ausführlich und auf den Einzelfall bezogen sein?
Es müssen definitiv andere Gründe als im eigentlichen VA aufgeführt werden und die Gründe dürfen nicht formelhaft sein, allerdings nicht so konkret wie beim VA selbst.
Wie unterscheiden sich der Antrag auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung vom Antrag auf Anordnung der aufschiebenden
Wirkung – auch mit Blick auf die Begründetheit?
- Anordnung: § 80 V 1 Alt. 1 VwGO > für Fälle des § 80 II 1 Nr. 1-3a VwGO;
Begründetheit: nur Interessenabwägung vorzunehmen - Wiederherstellung: § 80 V 1 Alt. 2 VwGO > für Fälle des § 80 II 1 Nr. 4
VwGO;
Begründetheit: formelle RMK der VzA + Interessenabwägung