Europarecht Flashcards

1
Q

Was bedeutet der “effet utile” gem. Art. 4 III EUV?

A

Ist der Grundsatz, dass eine Norm so auszulegen und anzuwenden ist, dass das Vertragsziel am besten und einfachsten erreicht werden kann.

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2
Q

Wie wird die Verletzung der EU-Grundrechte geprüft?

A

I. Anwendbarkeit der Grundrechtecharta
1. Art. 51 I
2. Art. 51 II

II. Schutzbereich
1. Persönlicher
a) jede natürliche Person
b) juristische Person

  1. sachlicher

III. Eingriff
IV. Rechtfertigung
1. Gesetzliche Grundlage
2. Beachtung des Wesensgehalts des Grundrechts
3. Verhältnismäßigkeit, Art. 52 I 2 GRCh
a) Zweck
b) Eignung
c) Erforderlichkeit
aa) kein milderes, gleich geeignetes Mittel
bb) Vornahme einer Gesamtabwägung

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3
Q

Da es keinen Art. 19 III GG gibt, wie wird die Anwendbarkeit der Charta-Rechte auf juristische Personen gerechtfertigt?

A

Das Charta-Recht muss dem Wesen nach auch auf juristische Personen anwendbar sein.

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4
Q

Was ist die Schranke für alle Charta-Rechte?

A

Art. 52 I 1 GRCh

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5
Q

Was wird unter einem Eingriff in die GRCh verstanden?

A

Jede Verkürzung des Schutzbereichs

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6
Q

Was kennt der EuGH nicht und worauf sollte man deswegen in der Prüfung verzichten?

A

Den Punkt Angemessenheit unter der Rechtfertigung > Verhältnismäßigkeit > Erforderlichkeit

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7
Q

Was ist die Idee des Medienprivilegs gem. Art. 85 II DSGVO?

A

Die Erleichterung der Arbeitsweise der Medien, damit es zu keiner Zensur oder ähnlichem kommt.

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8
Q

Ist die Listung durch Google Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken?

A

Nein, es handelt sich bei der Listung durch Google nicht um Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken.

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9
Q

Was sind personenbezogene Daten iSd DSGVO?

A

Alle Informationen, die eine bestimmte Person betreffen.

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10
Q

Was schützen Art. 7, 8 GRCh?

A

Die selbstbestimmte Persönlichkeitsentfaltung gegenüber der Datenverarbeitung durch Dritte.

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11
Q

Was schützt Art. 16 GRCh?

A

Die unternehmerische Freiheit.

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12
Q

Kann sich ein Unternehmen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland auf die GRCh berufen?

A

Ja. Die unternehmerische Freiheit ist auf “Unternehmen” anwendbar (Wortlaut).
Zudem greifen EU-Grundrechte grds. für In- und Ausländer.

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13
Q

Wann muss ein Gericht vor dem EuGH vorlegen?

A

Wenn die Notwendigkeit gem. 267 AEUV vorliegt.

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14
Q

Wann besteht keine Vorlagepflicht?

A
  1. Wenn das nationale Gericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts der Überzeugung ist, dass die Rechtslage von vorneherein eindeutig ist. = acte clair
  2. Wenn das nationale Gericht feststellt, dass die betreffende Bestimmung des Unionsrechts bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshif war oder die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt. = acte éclairé
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15
Q

Was sind Fallgruppen des acte éclairé?

A
  1. Keine Abweichung des BVerfG von der Rspr. des EuGH
  2. Keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich
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16
Q

Kann man bei europäischen Haftbefehlen das deutsche Grundrecht anwenden?

A

Nein. Absolut nicht. Nur die Grundrechtecharta und EMRK! Kapitalverbrechen falls man es doch macht!

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17
Q

Kann das Unionsrecht in manchen Fällen des EU-Haftungsbefehls doch gegen das Grundgesetz zurücktreten?

A

Ja, wenn es zu einer Verletzung des Art. 79 II o. III GG kommt.

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18
Q

Was ist das Einfallstor für das GG in Fällen des EU-Haftbefehls?

A

Der Art. 23 I 3 GG.

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19
Q

Die EU ist gem. 47 EUV eine eigene Rechtspersönlichkeit. Aber welche Rechtsnatur hat die EU inne?

A

Es gibt dazu keine positive Regelung.
1. Nach der Drei-Elementen-Lehre ist sie kein Staat, da es am Staatsvolk und an der Staatsgewalt mangelt.
2. Es handelt sich bei ihr auch nicht um einen Staatenbung, da es keine Verbindung souveräner Staaten ist, sondern eine lockere Organisation
3. Sie ist auch kein Bundesstaat, da es an der Staatsqualität des Gesamtstaates mangelt
4. Wird als Staatenbund sui generis eingeordnet.

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20
Q

Welche Organe hat die EU?

A
  1. EZB
  2. Rechnungshof
  3. EuGH
  4. Ministerrat
  5. EU-Kommission
  6. EU-Rat (Achtung nicht mit dem Europarat verwechseln!)
  7. EU-Parlament
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21
Q

Wie werden europäische Primärrechte durch die Mitgliedstaaten vereinbart?

A

Durch völkerrechtliche Verträge

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22
Q

Welche vier Kategorien fallen unter das europäische Primärrecht?

A
  1. Gründungsverträge (EUV/ AEUV)
  2. Gewohnheitsrecht
  3. Allgm. Rechtsgrundsätze
  4. EU-GRCh
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23
Q

Was ist unter der unmittelbaren Geltung des europäischen Primärrechts zu verstehen?

A

Das Primärrecht gehört allen Mitgliedsstaaten zur verbindlichen und zu vollziehenden Rechtsordnung.

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24
Q

Was ist unter der unmittelbaren Anwendbarkeit des europäischen Primärrechts zu verstehen?

A

Die Ableitung von Rechten und Pflichten des Einzelnen, wenn Normen des Primärrechts hinreichend genaue und unbedingte Verpflichtungen oder Berechtigungen enthalten.

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25
Q

Bestehendes Primärrecht ermächtigt die Verbandskompetenz und die Organkompetenz zu was, gem. Art. 288 AEUV?

A

Zum Erlass von Sekundärrechten.

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26
Q

Woraus ergeben sich Verbandskompetenzen?

A

Aus dem Prinzip der Einzelermächtigung in Art. 5 II EUV

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27
Q

Was ist bei der Organkompetenz zu beachten?

A

Bei Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen sind die Gesetzgebungsverfaren zu beachten.

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28
Q

Wo ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU geregelt und wie ist der grobe Aufbau?

A

Ist in Art. 289 I 1 AEUV geregelt.
1. Initiative kommt von der Kommission
2. Beschluss erfolgt durch das Europäische Parlament und den Rat

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29
Q

Welche Formen zählen zu den Sekundärrechten der Union?

A
  1. Verordnung
  2. Richtlinie
  3. Beschluss
  4. Empfehlung/ Stellungnahme
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30
Q

Was ist bei einer Verordnung zu beachten?

A

Sie gilt unmittelbar für die Mitgliedstaaten und ist abstrakt-generell, mithin mit einem nationalen Gesetz vergleichbar

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31
Q

Was ist bei einer Richtlinie zu beachten?

A

Eine Richtlinie ist abstrakt-genrell und gibt den Mitgliedstaaten Zielvorgaben vor. Sie dient als Mittel zur Rechtsangleichung in den Mitgliedstaaten und wirkt damit, im Gegensatz zu einer Verordnung nicht direkt.

Sie muss von den Mitgliedstaaten in Nationales Recht umgesetzt werden.

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32
Q

Was ist beim Beschluss zu beachten?

A

Ein Beschluss ist konkret-Individuell und kann adressatspezifisch oder adressatenlos sein.

Ist er adressatspezifisch, so ist er mit einem VA vergleichbar.
Adressatenlose Beschlüsse erfolgen dafür nur unionsintern.

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33
Q

Was ist bei Empfehlungen zu beachten?

A

Sie bringen keine unmittelbare rechtliche Verpflichtungen mit sich.

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34
Q

Von wem ist die EU-Grundrechtecharta zu beachten?

A

Nach Art. 53 I GRCh zu beachten von:
1. Organen der EU
2. Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der Union durchführen
3. Gerichtshöfe
4. BVerfG

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35
Q

Welche Schutzbereiche umfasst die Grundrechtecharta?

A
  1. Menschenwürde
  2. Freiheit
  3. Gleichheit
  4. Solidarität
  5. Bürgerrechte
  6. Justizrechte
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36
Q

Wann liegt ein Eingriff in die Freiheits-, Solidaritäts-, Bürger- und Justizrechte vor?

A

Wenn eine Maßnahme von Organen der Union/ den Mitgliedstaaten zu einer Verkürzung des grundrechtlich gewährleisteten Schutzbereichs führt.

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37
Q

Was sind Beispielsfälle für eine Verkürzung des Schutzbereiches im EU-Recht?

A
  1. Verkürzung durch Ge- oder Verbote
  2. Durch die mittelbare Auswirkung eines Aktes, wenn er hinreichend und direkt ist.
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38
Q

Wann liegt ein Eingriff in die Gleichheitsrechte vor?

A

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Regelung auf bestimmte Eigenschaften/ Aktivitäten des Grundrechtsträgers abstellt und es dabei zu einer Ungleichbehandlung kommt.

Achtung, die Prüfung von Schutzbereich und Eingriff wird zusammengelegt.

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39
Q

Welcher Schranke obliegen die EU-Grundrechte?

A

Dem einfachen Gesetzesvorbehalt, Art. 52 I 1 GRCh. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Einschränkungsmöglichkeit für alle Grundrechte.

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40
Q

Was für ein Gesetz ist eine taugliche Schranke iSd Art. 52 I 1 GRCh?

A

Jede abstrakt-generelle Regelung, die für den Bürger hinreichend zugänglich, bestimmt und verhersehbar ist.
Damit gilt: Bei EU-Organen > Primär- und Sekundärrecht
Bei Mitgliedstaaten > nationale Gesetze

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41
Q

Welche Stellung hat die EMRK innerhalb Deutschlands?

A

Den Rang eines einfachen Bundesgesetzes, sodass sie Vorrang vor landesgesetzlichen Bestimmungen hat.

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42
Q

Die Grundrechtsgewährleistung der EMRK enstpricht aber weitesgehend der des Grundgesetzes. Was hat der BVerfG deswegen bzgl. der Auslegung der EMRK betont?

A

Dass nationale Bestimmungen im Lichte der EMRK im Rahmen methodisch vertretbarer Weise auszulegen sind. Dadurch hat die EMRK eine Ausstrahlungswirkung auf das gesamte, auch später erlassene Recht.

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43
Q

Welche zwei Beschwerdeformen, welche die EMRK miteinbauen, können im Examen abgeprüft werden?

A
  1. Rechtssatzverfassungsbeschwerde
  2. Urteilsverfassungsbeschwerde
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44
Q

Was könnte bei Rechtssatzverfassungsbeschwerden nötig sein?

A

DEn Schutzbereich des deutschen Grundrechtes zu erweitern oder die entsprechende Schrankenregelung zu verengen.

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45
Q

Was könnte bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde nötig sein?

A

Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht, der zB die Verletzung eines spezifischen EU-Verfassungsrechtes nach sich zieht.
Es kann dann unter Bezugsnahme auf das einschlägige Grundrecht gerügt werden, das staatliche Organe die EGMR missachtet oder nicht berücksichtigt haben.

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46
Q

Wie prüft man die Verletzung von Unionsrecht durch Organe und Bedienstete, Art. 340 II AEUV?

A
  1. Handeln eines Organes oder eines Bedienstenten der Union
  2. Rechtswidriges Verhalten
  3. Verschulden
  4. Adäquat kausal verursachter Schaden
  5. Rechtsfolge
    a) Amtshaftunsgklage
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47
Q

Was bedeutet “Handeln eines Organs oder eines Bediensteten der Union”?

A

Das Handeln in Ausübung unionsrechtlicher Aufgaben, nicht nur bei Gelegenheit dienstlicher Verrichtungen, alsi bei
1. administrativem Handeln
2. normativem Handeln
3. pflichtwidrigem Unterlassen bei Bestehen einer Handlungspflicht

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48
Q

Was versteht man unter dem rechtswidrigen Verhalten eines Organs oder eines Bediensteten der Union?

A

Die Verletzung einer Norm, die zumindest auch dem Schutz des Einzelnen dient.

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49
Q

Ist ein Verschulden beim handeln eines Organs oder eines Bediensteten erforderlich?

A

Nein.

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50
Q

Wo ist die Amtshaftungsklage geregelt und was sind die wissenswerten Eckdaten?

A

Ist in Art. 268 AEUV geregelt.

Wichtiges:
1. Klagebefugnis: SEA aus eigenem Recht geltend gemacht
2. Klagegegner: EU
3. Klagefrist: 5 Jahre nach Eintritt des schädigenden Ereignisses

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51
Q

Wie prüft man eine Verletzung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten?

A
  1. Herleiten des Anspruchs
  2. Anspruchssvoraussetzungen
    a) Verletzung von individualschützendem Unionsrecht
    b) hinreichend qualifizierter Verstoß
    c) Verschulden
    d) Unmittelbarer Kausalzusammenhang zw. PfV u. Schaden
  3. Anspruchsausschluss
  4. Anspruchsfolgen
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52
Q

Wie wird ein Anspruch gegen Mitgliedstaaten hergeleitet?

A

Es handelt sich dabei um ein eigenständiges Haftungsintitut zur Erreichung der vollen Wirksamkeit des Unionsrecht (ähnlich wie der öR-Abwehranspruch?)

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53
Q

Wie kann es zu einem Verletzen von Unionsrecht kommen und durch wen?

A

Durch Tun oder Unterlassen von der
1. Exekutive
2. Legislative
3. Judikative

54
Q

Wann ist ein hinreichend qualifizierter Verstoß eines Mitgliedstaates gegen Unionsrecht gegeben?

A

Wenn der Mitgliedstaat Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten hat.

55
Q

Ist ein Verschulden beim Verstoß eines Mitgliedstaates gegen Unionsrecht notwendig?

A

Nein.

56
Q

Welche Anforderungen sind an den unmittelbaren Kausalzusammen bei einem Verstoß eines Mitgliedstaates gegen Unionsrecht zu stellen?

A

Die Handlung/ das Unterlassen muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung typischerweise dafür geeignet sein, den eingetretenen Schaden zu verursachen.

57
Q

Wann kann der Anspruch gegen Mitgliedstaaten, die gegen Unionsrecht verstoßen haben, ausgeschlossen sein?

A

Wenn eine Subsidiarität iSd des 839 I 2 BGB vorliegt
P: Verweisung widerspricht effet utile (-)

Wenn ein Richterprivileg iSd 839 II BGB vorliegt
P: Widerspricht auch effet utile (-)

Rechtsgedanke aus 839 III BGB (+), wenn der Rechtsmittelgebrauch zumutbar war.

58
Q

Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer positiv festgestellten Verletzung von Unionsrecht durch einen Mitgliedstaaten?

A

SEA nach 249 ff. BGB
Rechtsgedanke des 839 III BGB
254 BGB analog anwendbar (Minderung)

59
Q

Was ist das zulässige Rechtsmittel gegen einen Mitgliedstaat, welcher Unionsrecht verletzt hat und was ist dabei zu beachten?

A

Die Leistungsklage vor einem nationalen Gericht.
Zu beachten ist dabei:
1. Zuständigkeit: streitwertunabhängig die LG (Rechtsgedanke aus Art. 34 3 GG, § 40 II 1 VwGO, § 71 II Nr. 2 GVG)
2. Klagegegner/ Anspruchsgegener: nach nationalen Grundsätzen derjenige, der für die Rechtsverletzung einzustehen hat.
a) Exekutive: Auch Haftung vor Gemeinden möglich
b) Legislative: Bund oder Land, je nach Gesetzgebungskompetenz

60
Q

Welche Verfahrensarten gibt es vor dem EuGH?

A
  1. Vorabentscheidungsverfahren
  2. Vertragsverletzungsverfahren
  3. Nichtigkeitsklage
61
Q

Wie ist das Vorabentscheidungsverfahren zu prüfen?

A

A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit
II. Vorlageberechtigung
III. Zulässige Vorlagefrage (Verfahrensgegenstand)
IV. Entscheidungserheblichkeit

62
Q

Was ist bei der Zuständigkeit im Vorlageverfahren zu beachten?

A

Das Gericht ist zuständig, sofern EuGH-Satzung Zuständigkeit übertragt, Art. 256 III, I AEUV; Da es bislang aber an einer Satzungsregelung mangelt, ist der EuGH zuständig.

63
Q

Was ist bei der Verlageberechtigung im Vorlageverfahren zu beachten?

A

Jeder auf gesetzlicher Grundlage eingerichte Sprichkörper, der eine ständige und obligatorische Gerichtsbarkeit ausübt und dazu berufen ist, auf der Grundlage eines rechtsstaatlichen geordneten Verfahrens in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden. = jedes nationales Gericht.

64
Q

Was ist bei der zulässigen Vorlagefrage im Vorlageverfahren zu beachten?

A

Es darf sich dabei nur um Unionsrecht und kein nationales Recht handeln.

65
Q

Was ist bei der Entscheidungserheblichkeit im Vorlageverfahren zu beachten?

A

Die Entscheidungserheblichkeit wird grds. vermutet und an die Einschätzung des mitgliedstaatlichen Gerichts gebunden.

66
Q

Welche Ausnahmen von der Entscheidungserheblichkeit im Vorlageverfahren gibt es?

A
  1. Die Vorlagefrage steht offensichtlich nicht im Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens
  2. Vorlagefrage ist nur rein hypothetischer Natur
  3. Die zur Beantwortung der Vorlagefrage erforderlichen tatsächlichen oder rechtlichen Angaben sind unzureichend
  4. Nichtigkeitsklage soll mit dem Vorabentscheid umgangen werden.
67
Q

Kennt das Vorabentscheidungsverfahren eine Begründetheit?

A

Nein. Nur eine Antwort auf die Vorlagefrage.

68
Q

Welche zwei Arten von Vorlagefragen gibt es und wie werden sie beantwortet?

A
  1. Auslegungsfrage: Auslegung des verfahrensgegenständlichen Primär-, Sekundär oder sonsitgem Unionsrecht wird bestimmt und es wird eine konkrete Antwort auf die gestellte Frage formuliert.
  2. Gültigkeitsfrage: Es wird ein Akt infrage gestellt. Dieser wird als Antwort entweder als gültig oder ungültig erklärt. Der Akt ist ungültig, wenn er formell und/oder materiell unionsrechtswidrig ist.
69
Q

Wie ist ein Vertragsverletzungsverfahren zu prüfen?

A

A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit
II. Parteifähigkeit
III. Vorverfahren
IV. Klagegegenstand
V. Rechtsschutzbedürfnis
B. Begründetheit

70
Q

Welches Gericht ist für das Vertragsverletzungsverfahren zuständig?

A

Mangels entsprechender Regelung alleinige Zuständigkeit des EuGH

71
Q

Wer ist bei einem Vertragsverletzungsverfahren parteifähig?

A

Passiv: Mitgliedstaat, dem die Verletzung des Unionsrechts zur Last gelegt wird
Aktiv: Entweder Kommission gem Art. 258 I AEUV oder Mitgliedstaat gem. Art. 259 AEUV

72
Q

Um was für eine Klage handelt es sich im Vertragsverletzungsverfahren, wenn die Kommission dieses aktiv anstrengt?

A

Um eine Kommissionsklage.

73
Q

Was ist bei einer Kommissionsklage bei einem Vertragsverletzungsverfahren beim Vorverfahren zu beachten?

A

Es muss eine Mahnung ausgesprochen worden sein. Sollte auf diese nicht reagiert worden sein, so muss eine begründete Stellungnahme erfolgen.

74
Q

Was muss die Mahnung beim Vorverfahren für eine Kommissionsklage enthalten?

A

Die Eröffnung des Vorwurfes, die Gelegenheit zur Stellungnahme und eine Fristsetzung zur Beseitigung.

75
Q

Was muss die begründete Stellungnahme für eine Kommissionsklage enthalten?

A

Die Begründung des Vorwurfes und eine erneute Fristsetzung zur Beseitigung.

76
Q

Wann erfolgt der Abschluss des Vorverfahrens einer Kommissionsklage?

A

Bei fruchtlosem Ablauf der Frist.

77
Q

Wie verhält es sich mit dem Vorverfahren bei einer Staatenklage?

A

Zuerst muss die Kommission eingeschaltet werden, dann muss im weiteren Schirtt eine Stellungnahme erfolgen. Zuletzt muss es zu einer begründeten Stellungnahme kommen.

78
Q

Wie wird die Kommission bei einer Staatenklage eingeschaltet?

A

Es kommt zur Darlegung der Auffassung, dass der andere Mitgliedstaat das Unionsrecht verletzt. m

79
Q

Was beinhaltet die erste Stellungnahme bei einer Staatenklage?

A

Die Aufforderung an beide Mitgliedstaaten, Stellung zu beziehen.

80
Q

Was beinhaltet die zweite Stellungnahme bei einer Staatenklage?

A

Eine abschließende Stellungname der Kommission nach Anhörung beider Mitgliedstaaten.

81
Q

Wann kommt es zum Abschluss des Vorverfahrens bei einer Staatenklage?

A

Mit begründeter Stellungnahme oder mit Ablauf von drei Monaten ab Befassung der Kommission.

82
Q

Was ist der taugliche Klagegegenstand bei einer Kommissions- und Staatenklage?

A

Eine Maßnahme (Tun/Unterlassen) eines Mitgliedstaats, durch welche dieser die Verträge verletzt haben soll.

83
Q

Welche Anforderungen sind an das Rechtsschutzbedürfnis bei einer Kommissionsklage zu stellen?

A
  1. Überzeugung der Kommission vom Vorliegen einer Uniosnrechtsverletzung
  2. Mitgliedstaat hat Verhalten nach Vorverfahren nicht geändert
  3. Keine Verwirkung durch Herauszögern der Klageerhebung
84
Q

Welche Anforderungen sind an das Rechtsschutzbedürfnis bei einer Staatenklage zu stellen?

A
  1. Überzeugung des Mitgliedstaates vom Vorliegen einer Unionsrechtsverletzung
  2. Mitgliedstaat hat Verhalten nach Vorverfahren nicht geändert
  3. Keine Verwirkung durch Herauszögern der Klageerhebung
85
Q

Was ist bei der Begründetheit bei einem Vertragsverletzungsverfahren zu beachten?

A

Die Klage ist begründet, wenn die von der Kommission/ dem Mitgliedstaat behauptete Verletzung des Unionsrechts tatsächlich festgestellt werden kann.

Ein Verschulden ist nicht erforderlich

Der Prüfungsumfang beläuft sich auf Primär- und Sekundärrechte

Sollte festgestellt werden, dass das Handeln des Mitgliedstaates Unionsrechtswidrig war, so ist der Verstoß dann zu beseitigen. Es kann zur Verhängung eines Zwangsgeldes kommen.

86
Q

Wie ist eine Nichtigkeitsklage zu prüfen?

A

A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit
II. Aktive Parteifähigkeit
III. Klagegegenstand
IV. Passive Parteifähigkeit
V. Klagebefugnis
VI. Frist und Form
B. Begründetheit

87
Q

Nach welchen Normen ist der EuGH zuständig für die Nichtigkeitsklage?

A

Grds. gem. Art. 256 AEUV
Wenn der Kläger Mitgliedstaat oder Unionsorgan war, so ergibt sich die Zuständogkeit aus Art. 256 I, I 1 AEUV iVm Art. 51 EuGH-Satzung

88
Q

Was ist bei der aktiven Parteifähigkeit in Bezug auf die Nichtigkeitsklage zu beachten?

A

Aktiv Parteifähig sind:
1. Mitgliedstaaten, EU-Parlament, Rat, Kommission nach 263 II AEUV
2. Rechnungshiof, EZB und Ausschuss der Regionen nach 263 III AEUV
3. Natürliche und juristische Personen nach 263 IV AEUV

89
Q

Was ist tauglicher Klagegegenstand bei einer Nichtigkeitsklage?

A
  1. Alle Gesetzgebungsakte
  2. Handlugnen des Ministerrates/ der Kommission/ Parlament/ EU-Rat, die Rechtswirkungen ggü. Dritten entfalten
90
Q

Wer ist passiv parteifähig?

Nichtigkeitsklage

A

Die Einrichtung, deren Maßnahme/ Rechtsakt angegriffen wird

91
Q

Was ist bei der Klagebefugnis zu beachten?

Nichtigkeitsklage

A

Es wird zwischen drei Hauptgruppen unterschieden:
1. Privilegierte Klageberechtigte iSd 263 II AEUV = keine Klagebefugnis notwendig
2. Teilprivilegierze Klageberechtigte iSd 263 III AEUV = Wahrung ihrer eigenen Rechte
3. Bei nat./ jur. Personen iSd 263 IV AEUV
a) Angefochtene Maßnahme muss an den Kläger gerichtet sein
b) Kläger muss unmittelbar und individuell betroffen sein
c) Rechtsakt mit Verordnungscharakter, Kläger unmittelbar betroffen, keine Durchführungsmaßnahme

92
Q

Was ist bei der Frist zu beachten?

Nichtigkeitsklage

A

Sie bträgt zwei Monate ab Bekanntgabe/ Mitteilung/ Kenntniserlangung, 263 VI AEUV

Ausnahme: Klage gegen einen Rechtsakt. Dort gelten zwei Monate ab Veröffentlichung zzgl. 14Tage, 40 EuGH-VO.

93
Q

Was ist bei der Form zu beachten?

Nichtigkeitsklage

A

Muss in Schriftform mitsamt der Tatsachen, welche einen Nichtigkeitsgrund begründen iSd 263 II AEUV, eingereicht werden

94
Q

Wann ist die Klage begründet?

Nichtigkeitsklage

A

Die Klage ist begründet, wenn und soweit der angefochtene Rechtsankt/ die angefochtene Maßnahme mit einem oder mehreren der in 263 II AEUV genannten Rechtsmängel behaftet ist und der Mangel entweder vom Kläger geltend gemacht wurde oder von Amts wegen zu beachten ist.

95
Q

Wie ist die Begründetheit somit grob aufzubauen?

Nichtigkeitsklage

A

I. Vorliegen eines Rechtsmangels (Klagegrund)
1. Unzuständigkeit
2. Verletzung wesentlicher Formvorschriften
3. Verletzung der Verträge oder einer bei deren Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm
4. Ermessensmissbrauch

II. Rechtsmangel geltend gemacht/ von Amts wegen zu beachten.

96
Q

Wann liegt eine Unzuständigkeit vor?

Nichtigkeitsklage

A

Es liegt eine absolute Unzuständigkeit beim Fehlen der Verbandkompetenzen vor = Verletzung von 5 II EUV.

Es liegt eine relative Unzuständigkeit beim Fehlen von Organkompetenzen vor.

97
Q

Wann liegt eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften vor?

Nichtigkeitsklage

A

Bei der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, insbesondere im Gesetzgebungsverfahren

98
Q

Wann liegt eine Verletzung der Verträge oder einer Durchführung anzuwendender Rechtsnormen vor?

Nichtigkeitsklage

A

Wenn Primär- und/ oder Sekundärrechte, aber vor allem Grundfreiheiten verletzt sind.

99
Q

Wann spricht man von einem Ermessensmissbrauch?

Nichtigkeitsklage

A

Bei der absichtlichen Verfolgung rechtswidriger Ziele durch den Beklagten

100
Q

Wie lautet das allgemeine Aufbauschema für Grundfreiheiten?

A

I. Anwendbarkeit
1. Keine Sondervorschriften
2. Keine vorrangige Harmonisierungsmaßnahme

II. Schutzbereich
1. Sachlicher Schutzbereich
2. Persönlicher Schutzbereich
3. Räumlicher Schutzbereich
4. Ggf. Bereichsausnahmen

III. Eingriff
IV. Rechtfertigung

101
Q

Wer fällt unter den persönlichen Schutzbereich?

Grundfreiheiten

A

Unionsbürger, ggf. zusätzliche Voraussetzungen je nach Grundfreiheit

102
Q

Was versteht man unter dem räumlichen Schutzbereich?

Grundfreiheiten

A

Den grenzüberschreitenden Bezug

103
Q

Was ist beim Eingriff zu beachten?

Grundfreiheiten

A

Es liegt ggf. ein besonderer Eingriffsbegriff vor.
Grds. wird zwischen einer
1. Diskriminierung
a) offen
b) verdeckt
2. Beschränkung

unterschieden

104
Q

Was ist eine offene Diskriminierung?

Grundfreiheiten

A

Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit

105
Q

Was ist eine verdeckte Diskriminierung?

Grundfreiheiten

A

Eine Differenzierung ohne Staatsangehörigkeit, aber mit der Folge der Schlechterstellung von Ausländern

106
Q

Was ist eine Beschränkung?

Grundfreiheiten

A

Jede Maßnahmen, die weder offen noch versteckt an das Kriterium der Staatsangehörigkeit anknüpfen, aber die Ausübung der Grundfreiheit weniger attraktiv machen

107
Q

Welche Rechtfertigungsvoraussetzungen bestehen bei einer offenen Diskriminierung?

Grundfreiheiten

A
  1. Geschriebener Rechtsfertigungsgrund
  2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  3. Ggf. zusätzliche Anforderungen
108
Q

Welche Rechtfertigungsvoraussetzungen bestehen bei einer verdeckten Diskriminierung und einer Beschränkung?

Grundfreiheiten

A
  1. Geschriebener Rechtfertigungsgrund - Erst-Recht-Schluss
    a) Vorliegen des Rechtfertigungsgrundes
    b) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  2. Ungeschriebener Rechtfertigungsgrund
    a) Unterschiedlos geltende Maßnahme; keine offene Diskriminierung
    b) Zwingender Grund des Gemeinwohls
109
Q

Wie lautet der sachliche Schutzbereich der Warenverkehrsfreiheit?

A
  1. Es muss sich um eine Ware iSd Art. 28 II AEUV handeln.
    a) Körperliche Gegenstände, Geldwert, Gegenstand rm. Handelsgeschäfte
    b) Herstellung im Unionsgebiet oder Herstellung in Drittstaar mit Einfuhr/ Handel im Unionsgebiet, Art. 29 AEUV
    c) Grenzüberschreitender Bezug
110
Q

Wann liegt ein Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit vor?

A

Entweder durch eine
1. Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
oder durch eine
2. Maßnahme gleicher Wirkung

111
Q

Wie kann sich ein Eingriff durch mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstellen?

A

Durch Verbringungsverbot oder Kontingentverbot zB.

112
Q

Wann liegt eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung vor? (ohne eine zu sein?)

A

a) Dassonville-Formel = jede unmittelbare, mittelbare, tatsächliche, potentielle Behinderung
b) Einschränkung nach Keck-Formel = Maßnahme gleicher Wirkung (-) bei diskriminierungsfreien allgemeinen Verkaufsmodalitäten; Maßnahme gleicher Wirkung (+) bei produktbezognenen Regelungen
c) Drei-Stufen-Test

113
Q

Wie lautet der Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 56 AEUV?

A
  1. Sachlicher Schutzbereich: Dienstleistung
    a) Dienstleistung
    b) Grenzüberschreitender Bezug
  2. Persönlicher Schutzbereich (unionsbürger o. jP)
  3. Keine Bereichsausnahme
114
Q

Was ist eine Dienstleistung gem. Art. 56 AEUV?

A

Jede selbstständig und vorübergehend ausgeführte Leistung nicht körperlicher Art, die in der Regel gegen ein Entgelt erbracht wird.

115
Q

Was erfasst der grenzüberschreitender Bezug bei der Dienstleistungsfreiheit?

A

Es wird jede aktive oder passive Dienstleistungsfreiheit erfasst, sowie auslandsbedingte Dienstleistungn oder auch Korrespondenzdienstleistungen

116
Q

Wann liegt keine Bereichsausnahme vor?

A

Bei Tätigkeiten, die in einem Mitgliedstaat dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, Art. 62 iVm 51 AEUV

117
Q

Wie lautet der Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 AEUV?

A
  1. Sachlichre Schutzbereich: Niederlassung
    a) Niederlassung
    b) Grenzüberschreitender Bezug
    c) Unterscheidung primäre/ sekundäre Niederlassungsfreiheit
  2. Persönlicher Schutzbereich (Unionsbürger o. jP)
  3. Keine Bereichsausnahmen
118
Q

Was bedeutet Niederlassung iSd 49 AEUV?

A

Jede feste Einrichtung, die der tatsächlichen Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit auf unbestimmter Zeit zu dienen bestimmt ist.

119
Q

Wie lautet der Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeitm Art. 45ff. AEUV?

A
  1. Persönlicher Schutzbereich: Arbeitnehmer
    a) Arbeitnehmer
    b) Unionsbürger
  2. Sachlicher Schutzbereich
  3. Grenzüberschreitender Bezug
  4. Keine Bereichsausnahme
120
Q

Wer ist Arbeitnehmer iSd Art. 48 AEUV?

A

Jeder, der während einer bestimmten Zeit fpr einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung rhält.

121
Q

Was umfasst der sachliche Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit genau?

A

Das Recht auf Gleichbehandlung, Bewerbung, Aufenthalt, Beschäftigung, Verbleib
= einheitliches Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit

122
Q

Können Sekundärrechtsakte der EU vor dem BVerfG auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden?

A

M1 - Auffassung des EuGH:
Es gilt ein genereller Vorrang des EU-Rechts vor dem nationalen Recht und damit nein. Das liegt daran, dass weil die EU-Rechtsordnung eigenständig ist unf weil Art. 4 III EV den Mitgliedstaaten das Unterlassen Handlungen gegen die Ziele der EU vorschreibt (Loyalitätsgebot).

M2 - Auffassung des BVerfG:
Es gilt solange uneingeschränkter Anwendungsvorrang des EU-Recht, bis der deutschen Grundrechtsstandard durch die Anwendung des EU-Rechts nicht mehr gesichert erscheint.
Ist allerdings restriktiv dahingehend zu verstehen, dass nur bei strukturellen Rechtssprechungsdefiziten des EuGH eine Prüfungskompetenz des BVerfG eröffnet ist.
Das BVerfG beschränkt sich dabei insb. auf die Prüfung offensichtlicher Kompetenzverstöße (der EU) = “ultra vires Kontrolle”

123
Q

Wann darf die EU nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung tätig werden?

A

Wenn sie dazu im europäischen Primärrecht ermächtigt wurde. (AEUV)

124
Q

Nenne drei EGL nach dem prinzip der begrenzten Einzelermächtigung

A
  1. 114 AEUV
  2. 192 AEUV
  3. 194 AEUV
125
Q

Wie sind die EGL der begrenzten Einzelermächtigung zu prüfen?

A

Durch Auslegung ihres Wortlauts und Normenimmanenten Tatbestands

126
Q

Wann ist die EU dazu berechtigt, ihre Kompetenzen auszuüben?

A

Trennung zwischen der ausschließlichen Zuständigkeit der EU in Art. 3 I AEUV und der geteilten Zuständigkeit zwischen EU und Mitgliedstaaten in Art. 4 I AEUV.

127
Q

Wenn es ein Fall der geteilten Zuständigkeit ist, wie darf die EU dann von ihren Kompetenzen gebrauch machen?

A

Nur unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Art. 5 IV AEUV)

128
Q

Was ist unter dem Subsidiaritätsprinzip zu verstehen?

A

Die Union darf nur dann ihre Ziele ausführen, wenn die Mitgliedstaaten die jeweiligen Ziele nicht ausreichend verfolgen können und sich die Ziele durch die Union besser verwirklichen lassen.

129
Q

Wann muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet werden?

A

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegt. Er soll das Handeln der Organe der Europäischen Union (EU) beschränken und regeln.

Nach diesem Grundsatz gilt für EU-Maßnahmen:

  1. Sie müssen geeignet sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen;
  2. sie müssen erforderlich sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen;
  3. Sie dürfen einzelne Personen im Verhältnis zum angestrebten Ziel nicht übermäßig belasten (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne).
130
Q
A