KommunalrechtNRW Flashcards
Was besagt die 2-Stufen-Theorie?
Stufe 1: Bewilligungsverhältnis > “ob” = idR ÖR
Stufe 2: Abwicklungsverhältnis > “Wie” = idR ZR
Ist § 8 I GO NRW zu § 70 I GewO subsidiär oder andersherum?
§ 8 I GO NRW ist subsidiär zu § 70 I GewO.
Was ist bei der Einschränkung des Zulassungsanspruches nach § 70 III GewO zu beachten?
- Es muss zu einem Ausschluss aufgrund von Kapazitätserschöpfung unter sachgerechten Kriterien gekommen sein
- Durchgesetzte Auswahlkriterien sind etwa:
a) bekannt & bewährt
b) Attraktivität
c) Losentscheid
d) Rotationsprinzip
e) Prioritätsprinzip
Wonach ist der Rat grundsätzlich für was zuständig?
Nach § 41 I GO NRW ist der Rat für die Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Wann ist der Oberbürgermeister handlungsbefugt?
Sobald es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung gem. § 42 III GO handelt, die für die Stadt weder eine grundsätzliche Bedeutung haben, noch erhebliche Verpflichtungen mit sich bringen.
Was gehört zu den Geschäften der laufenden Verwaltung?
Die tägliche Routinearbeit in der Gemeinde
Kann man pauschal festlegen, was unter die Routinearbeit der Gemeinde fällt?
Nein, es kommt u.a. auf die konkreten Einzelfallumstände an, wie z.B. Größe, Struktur, Finanz- und Wirtschaftskraft der betroffenen Gemeinde
Wann kann es zu einer Organkompetenz des OBM nach § 60 II 1, I GO NRW kommen?
Wenn es sich um eine dringliche Anordnung oder ein unaufschiebbares Geschäft handelt.
Wann handelt es sich um eine dringliche Anordnung/ ein unaufschiebbares Geschäft?
Wenn der Stadtrat nicht mehr schnell genug zur Beschlussfassung einberufen werden kann, die Angelegenheit aber eine rasche Entscheidung erfordert um Schäden oder Nachteile für die Stadt oder Dritte abzuwenden.
Wann ist das Kriterium “bekannt und bewährt” problematisch und wann nicht?
Wenn nur danach vorgegangen wird, da neue Bewerber über die Jahre faktisch gesehen dann gar keine Chance auf Zulassung hätten.
Unproblematisch ist es, wenn Neubewerbern eine eigene Chance durch zB dezidiertes Platzangebot gegeben wird.
Wann ist das Kriterium “Attraktivität” zulässig?
Wenn es in einem hohen Maße sachbezogen ist.
Wann ist das Prioritätenprinzip o.k.?
Wenn trotz und durch das Anmeldeverfahren Chancengleichheit gewährt wird.
Wie steht es um die Zulässigkeit eines Losverfahrens?
Da dieses grundsätzlich eine Chancengleichheit gewährt ist es unproblematisch zulässig.
Was ist beim Rotationsprinzip zu beachten?
Es ist grds. zulässig, wenn der Bewerberkreis für doe wiederkehrende Veranstaltung im Wesentlichen identisch bleibt.
Welche Zulassungsansprüche zu öffentlichen Einrichtungen sind bekannt?
§ 70 I GewO und § 8 II, III GO NRW.