Polizei- und Ordnungsrecht Flashcards

1
Q

In welchem Paragraphen des PolG NRW ist der unmittelbare Zwang auf eine Person geregelt?

A

In § 58 PolG NRW
Abs. I = Legaldefintion vom unmittelbaren Zwang
Abs. II = Legaldefinition der Körperlichen Gewalt
Abs. III = Legaldefinition der Hilfmittel der körperlichen Gewalt.

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2
Q

Ist bei akuter Gefährdung eine sofortige Fixierung möglich?

A

Ja, allerdings muss die richterliche Entscheidung unverzüglich nachgeholt werden.

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3
Q

Wann ist eine richterliche Entscheidung bzgl. der sofortigen Fixierung entbehrlich?

A

Wenn die akute Gefährdung und damit die Fixierung vor Entscheidung beendet ist und keine Wiederholungsgefahr besteht.

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