Polizei- und Ordnungsrecht Flashcards
1
Q
In welchem Paragraphen des PolG NRW ist der unmittelbare Zwang auf eine Person geregelt?
A
In § 58 PolG NRW
Abs. I = Legaldefintion vom unmittelbaren Zwang
Abs. II = Legaldefinition der Körperlichen Gewalt
Abs. III = Legaldefinition der Hilfmittel der körperlichen Gewalt.
2
Q
Ist bei akuter Gefährdung eine sofortige Fixierung möglich?
A
Ja, allerdings muss die richterliche Entscheidung unverzüglich nachgeholt werden.
3
Q
Wann ist eine richterliche Entscheidung bzgl. der sofortigen Fixierung entbehrlich?
A
Wenn die akute Gefährdung und damit die Fixierung vor Entscheidung beendet ist und keine Wiederholungsgefahr besteht.