Polizei- und Ordnungsrecht Flashcards

1
Q

Welche Arten der Gefahr kennt das POR?

A
  1. Abstrakte Gefahr
  2. Konkrete Gefahr
  3. Anscheinsgefahr
  4. Putativgefahr
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Aus welcher Norm ergibt sich die Allgemeine Zuständigkeit der Ordnungsbehörde?

A

1 I OBG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Welche Aufgabe hat die Ordnungsbehörde nach 1 1 OBG?

A

Die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Welcher Grundsatz kann dem Tätigwerden der Ordnungsbehörden im PolG entgegenstehen?

A

Der Grundsatz der Subsidiarität in 1 II PolG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wann darf die Polizei nach dem Grundsatz der Subsidiarität zum Schutz privater Rechte gem. 1 II PolG nur tätig werden?

A
  1. Wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig erlangt wird
  2. Wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert wird
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wann greift der Subsidiaritätsgrundsatz des 1 II PolG ausschließlich?

A

Wenn die Gefahr ausschließlich privatrechtswidrig ist, also wenn die Behörde eingreifen soll, um einen Privaten gegenüber einem anderen Privaten zu seinem ausschließlich zivilrechtlich begründetem Recht zu verhelfen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Wann greift der Subsidiaritätsgrundsatz des 1 II PolG nicht mehr?

A

Wenn die betroffenen Schutzgüter zugleich durch Normen des öffentlichen Rechts geschützt werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche Formvorschriften gibt es im OBG?

A
  1. 20 OBG
  2. 30 OBG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des 14 OBG?

A
  1. Gefahr
  2. Für die öffentliche Sicherheit, oder
  3. für die öffentliche Ordnung
  4. Richtiger Adressat
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wann liegt eine abstrakte Gefahr vor?

A

Wenn bei ungehindertem Ablauf des objektiven zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geschädigt wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was ist ein Verhaltensstörer iSd 17 OBG?

A

Nach der Theorie der unmittelbaren Verursachung ist nur derjenige verhaltensverantwortlich, der die letzte unmittelbare Ursache zum Überschreiten der Gefahrenschwelle gesetzt hat.

Es ist aber nie derjenige verantwortlich, der sich rechtmäßig verhält.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was ist ein Notstandspflichtiger bzw. Nichtstörer iSd 19 OBG?

A

Eine nicht verantwortliche Person, von der keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, die u.U. dennoch in Anspruch genommen werden kann.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Wann kann eine nicht verantwortliche Person nach 19 OBG in Anspruch genannt werden?

A

Wenn die Voraussetzungen des 19 OBG, also Nr. 1-4, kumulativ erfüllt worden sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Wenn die Behörde nach 19 OBG dazu befugt ist, einen Notstandspflichtigen in Anspruch zu nehmen, in was steht dann die Entscheidung ob, wie und gegen wen sie einschreiten will?

A

In ihrem pflichtgemäßen Ermessen, 16 OBG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

In welcher Norm des OBG ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit normiert?

A

15 OBG

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Aus welcher zeitlichen Perspektive wird die Gefahr üblicherweise beurteilt?

A

Üblicherweise aus der ex-ante Perspektive, also vor dem Eintritt der Gefahr

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Was ist die Definition der gegenwärtigen/ drohenden Gefahr? Und auf Welche Zeitpunkte bezieht er sich?

A

Der Schadenseintritt muss entweder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in allernächster Zeit bevorstehen oder der Schaden muss bereits eingetreten sein und fortdauern.

Bezieht sich auf den Zeitpunkt des Schadenseintritt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Was ist die Definition der erheblichen Gefahr? Und auf Welche Zeitpunkte bezieht er sich?

A

Es droht ein Schaden an einem betroffenen Rechtsgut, d.h. es droht ein Schaden für bedeutsame Rechtsgüter, insb. Leib, Leben, Freiheit und wertvolle Sachen.

Er bezieht sich auf keinen Schadenszeitpunkt, sondern nur auf die betroffenen Rechtsgüter.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Was ist die Definition der dringenden Gefahr? Und auf Welche Zeitpunkte bezieht er sich?

A

Die Lage muss sich durch eine besondere zeitliche Nähe eines drohenden Schadens für bedeutsame Schutzgüter (Leib, Leben, Freiheit o. wertvolle Sachen) charakterisieren.

Bezieht sich sowohl auf den Schadenszeitpunkt, als auch auf das betroffene Rechtsgut

Setzt sich also aus der gegenwärtigen/ drohenden und der erheblichen Gefahr zusammen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q
A
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Was muss gegeben sein, damit man eine Gefahr für Leib und Leben annehmen kann?

A

Es müssen schwere Körperverletzungen oder der Tod drohen. Der Maßstab des 223 StGBs ist hier zu gering.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Was ist eine abstrakte Gefahr?

A

Es handelt sich dabei nicht um eine konkrete Sachlage, die zu einem Schaden führen kann. Vielmehr liegt “nur” eine Sachlage vor, die nach fachlichen Erkenntnissen oder sogar bloß nach allgemeiner Lebenserfahrung eine konkete Gefahr darstellen wird, wenn sie eintritt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Wann ist Gefahr im Verzug gegeben? Bzw. worauf bezieht sich der Begriff?

A

Der Begriff bezieht sich auf das einzuhaltende gesetzliche Verfahren vor Erlass des belastenden VA. Dieses Verfahren wurde nicht eingehalten und zwar, weil eine unvorhersehbare Eilbedürftigkeit bestand, die den Erfolg des belastenden VA gefährdet hätte, sofern man das “normale” Verfahren eingehalten hätte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Warum könnte der Begriff der öffentlichen Ordnung nicht den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 20 III GG entsprechen?

A

Weil er nicht positivrechtlich verankert und sehr weit auslegbar ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Wie wird die öffentliche Ordnung definiert?

A

Als Inbegriff der Normen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander von der überwiegenden Bevölkerung angesehen werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Worauf bezieht sich der Begriff der öffentlichen Ordnung?

A

Auf das Gefühl für Sitte und Moral

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Der Begriff der öffentlichen Ordnung bezieht sich ja auf das Gefühl für Sitte und Moral. Was ist er deswegen naturgemäß unterlegen?

A

Er unterliegt naturgemäß sowohl in Bezug auf den Ort und die Zeit stetigen Schwankungen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Warum könnte es unvereinbar mit der Verfassung sein, die sittlichen und moralischen Vorstellungen der Mehrheit als Maßstab für die öffentliche Ordnung zu nutzen?

A

Weil Deutschland eine pluralistische Demokratie ist, welche unterschiedliche Wertevorstellungen und Meinungen toleriert und einen umfassenden Minderheitenschutz gewährleistet.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Warum könne das Argument, dass die öffentliche Ordnung als Schutzgut neber der öffentlichen Sicherheit notwendig ist, um auf eine unvorhergesehende Gefährdung reagieren zu können, nicht überzeugen?

A

Weil auch bei einer neuen Gefährdungsart ein albekanntes Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit verletzt sei, sodass es nicht auf die öffentliche Ordnung ankomme

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Was spricht für die Annahme, dass der Begriff der öffentlichen Ordnung verfassungsgemäß ist?

A
  • Er wurde in jahrzentelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre hinreichend präzisiert
  • Ist in seiner Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch gefestigt
  • Die Verfassung selbst nutzt den Begriff in Art. 13 VII und Art. 35 II 1; wenn daher unter der Verfassung stehende Normen denselben Begriff verwenden, kann keine Verfassungswidrigkeit angenommen werden.
30
Q

Gibt es im POR eine abdrängende Sonderzuweisung?

A

Ja, es könnte § 23 EGGVG in Betracht kommen

31
Q

Was ist im POR idR die statthafte Klage-/ Antragsart?

A

Häufig: FFK nach 113 I 4 VwGO analog
Denkbar: Anfechtungsklage, Antrag nach 80 V o. 123

32
Q

Wie ermittelt man die EGL im POR?

A
  1. Lex Specialis außerhalb der Polizei- und Ordnungsgesetze (Bsp.: Baurechtliche Normen)
  2. Lex Specialis innerhalb der Polizei- und Ordnungsgesetze = Standardmaßnahmen
  3. Lex Generalis in Form der Generalklauseln (8 PolG NRW bzw. 14 OBG NRW)
33
Q

Was sind typische o. denkbare EGL außerhalb des POR?

A

Typische: Versammlungsrecht, LandesbauO oder Gewerbe- und Gaststättenrecht

Denkbar: BImSchG, Landesimmissionsschutzgesetze, WaffG, BJagdG

34
Q

Was sind die häufigsten Standardmaßnahmen innerhalb des POR?

A
  1. Identitätsfeststellung
  2. Erkennunsdienstliche Maßnahmen
  3. Platzverweis
  4. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot
  5. Durchsuchung von Personen und Sachen
  6. Sicherstellung
35
Q

Sperrt eine vorhandene, spezialgesetzliche Regelung den Rückgriff auf “die anderen” Normen?

A

Ja. D.h., wenn eine EGL außerhalb des POR vorliegt, sperrt diese die Standardmaßnahmen und Generalklauseln.
Liegt eine EGL in Form der Standardmaßnahmen im POR vor, so sind die Generalklausel gesperrt

36
Q

Wann ist ausnahmsweise ein Rückgriff auf die allgemeineren Normen möglich?

A

Wenn die Norm ausnahmsweise nicht die vorliegende Gefahr erfasst.

37
Q

Wie ist die Definition der öffentlichen Sicherheit?

A

Unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit fallen die gesamte objektive Rechtsordnung, einschließlich von Gewohnheitsrechten und durch Verwaltungsakte geschaffenes Einzelrecht, als auch der Schutz individueller Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen des Einzelnen) und der des Staates und seiner Einrichtung.

38
Q

Wie ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung besteht?

A
  1. Sozialnorm feststellen (empirisich, Gutachten/ Presseberichte, Wertmaßstäbe des GG)
  2. Verstoß feststellen
39
Q

Wann kann ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (nicht) festgestellt werden?

A
  1. Nicht festgestellt werden kann ein Verstoß, wenn nur die Privatsphäre tangiert ist
  2. Kann festgestellt werden, wenn Privatsühäre durch Ankündigung oder Werbung gegeben ist
  3. Kann festgestellt werden, wenn der Verstoß sozialrelevant ist
40
Q

Wann ist ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung sozialrelevant?

A

Wenn eine Wahrnehmbarkeit des Verhaltens durch Dritte gegeben ist und wenn gegen gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt verstoßen wird.

41
Q

Die öffentliche Ordnung ist grds. subsidiär zu öffentlichen Sicherheit. In welchen Fällen ist sie das nicht?

A
  1. Sexuelle Darstellungen (Nacktheit in der Öffentlichkeit/ Bordell neben Schule)
  2. Nicht gemeinverträgliche Nutzung öffentlicher Straßen (aggressives Betteln)
  3. Gefährdung inneren Friedens durch extremistische Parolen (Nazi-Demo)
  4. Sonstiges (“Laserdrome” o. “Zwergenweitwurf”)
42
Q

Wer ist Zweckveranlasser?

A

Eine Person, die sich aus gefahrenabwehrrechtlicher Perspektive zunächst neutral verhaltenden Person, die aber durch dieses Verhalten Dritte veranlasst, diese Grenze unmittelbar zu überschreiten.

43
Q

Es ist umstritten, wie insbesondere der mittelbare Verursacher durch Zurechnung des unmittelbar gefahrursächlichen Drittverhaltens gefahrenabwehrrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Welche Meinungen und Lösungsansätze gibt es dazu?

Nenne erst die Namen der Meinungen

A
  1. M1: Objektive Theorie
  2. M2: Subjektive Theorie
  3. Kombinationstheorie
  4. BVerfG
44
Q

Wie löst die objektive Theorie die Zurechnungn des unmittelbaren Drittverhaltens zum mittelbaren Verursacher?

A
  • Maßgeblich ist der Wirkungs- und Verantwortungszusammenhang
  • Ein “Veranlassen” liegt vor, wenn die Gefahr eine zwangsläufige oder jedenfalls typische Folge des mittelbaren Verhaltens ist
  • Zurechnung soll ausgeschlossen sein, wenn ein ausreichendes Sicherheitskonzept beim mittelbaren Veranlasser vorhanden ist, welche den möglichen Gefahren hinreichend begegnet
45
Q

Was spricht für die objektive Theorie bei der Zurechnung des Verhaltens des unmittelbaren Drittens?

A

(+) Es kann bei der Prüfung der Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, wegen der Effektivität der Gefahrenabwehr, nicht auf subjektive Elemente zurückgegriffen werden
(+) Subjektive Elemente sind auch bei den anderen Störerbegriffen nicht relevant

46
Q

Wie löst die subjektive Theorie die Zurechnungn des unmittelbaren Drittverhaltens zum mittelbaren Verursacher?

A
  • Veranlassen setzt auf die Verursachung bezogene Wissen und Wollen des Zweckveranlassers voraus
  • Die infolge des eigenen Verhaltens durch Dritte verursachte Gefahr muss zumindest billigend in Kauf genommen worden sein.
47
Q

Was spricht für die subjektive Theorie bei der Zurechnung des Verhaltens des unmittelbaren Drittens?

A

(+) Entgegnet einer ggfls. ausufernden polizeirechtlichen Verantwortlichkeit schon auf TB-Ebene
(+) Bei der obj. Theorie besteht die Gefahr einer weitreichenden polizeirechtlichen Inanspruchnahme, welche keine gesetzliche Grundlage erfahren hat

48
Q

Wie löst die Kombinationstheorie die Zurechnungn des unmittelbaren Drittverhaltens zum mittelbaren Verursacher?

A

Sie führt die subj. und obj. Theorie insofern zusammen, dass für die spezifische Haftungsbegründung entweder ein subjektives Bezwecken durch den Veranlasser oder ein zwangsläufiges Einstellen der Gefahrensituation in Folge seines Verhaltens genügt

49
Q

Was sagt das BVerfG zu der Thematik der Zurechnung des unmittelbaren Drittverhaltens?

A

Hat in einer Entscheidung gefordert, dass die drohenden Gewalttätigkeiten Dritter durch den Versammlungsveranstalter “beabsichtigt” bzw. “zumindest gebilligt” sein müssten.

In einer anderen Sache hat es gefordert, dass die Gegengewalt “objektiv oder gar subjektiv” bezweckt sein müsse.

Es verfolgt also keine gerade Linie.

50
Q

Was ist beim Zustandsstörer zu beachten?

A

Dass eine saubere Subsumtion unter den einschlägigen Absätzen der jeweiligen Norm erforderlich ist.

Die jeweiligen Normen sind entweder 5 I PolG NRW oder 18 OBG NRW

51
Q

Was ist beim Notstandspflichtigem zu beachten?

A

Dass dessen Voraussetzungen erst geprüft werden dürfen, wenn kein Verhaltens- oder Zustandsstörer vorliegt

52
Q

Die Rechtsfolge im POR ist zumeist ein Ermessen. Jedoch muss die Behörde nicht nur hinsichtlich der Entscheidung ermessensfehlerfrei handeln, sondern auch hinsichtlich was?

A

Hinsichtlich der Störerauswahl. Dabei muss sie das Auswahlermessen beachten.

53
Q

Was ist der Maßstab für das Auswahlermessen?

A

Primär der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr. Das bedeutet, es ist derjenige heranzuziehen, der die Gefahr am schnellsten, effektivsten und sichersten beseitigen kann.

54
Q

Wenn beim Auswahlermessen mehrere Adressaten gleicheffektiv sind, welche weiteren Abgrenzungskriterien sind dann anzubringen?

A
  • Keine pauschalen Grundsätze wie “Verhaltens- und Zustandsstörer” oder “Doppelstörer vor Einfachstörer”, weil sie letztlich Verschuldenskriterien in das POR einfließen lassen, welches aber auf der Primärebene keine Verschuldenprüfung kennt
  • Meist auf Kriterien der Verhältnismäßigkeit zurückgegriffen (Erforderlichkeit und Angemessenheit)
55
Q

Wann ist das Entschließungsermessen relevant?

A

Wenn ein Kläger ein polizeiliches Einschreiten der Behörde begehrt.

56
Q

Was soll in der Klausur, wenn das Entschließungsermessen relevant ist, angesprochen werden?

A

Ob die Behörde sich entschieden hat, untätig zu bleiben und ob die Entscheidung ermessensfehlerfrei war.

57
Q

Kann eine Wohnung nach § 43 PolG NRW iVm 24 Nr. 12 OBG NRW sichergestellt werden?

A

Grundsätzlich können Wohnungen als unbewegliche Sache sichergestellt werden.

58
Q

Muss der, durch die Sicherstellung, begründete Gewahrsam der Wohnung durch einen Hoheitsträger ausgeübt werden?

59
Q

Kommt es zu einer Sicherstellung und damit einer Verwahrung iSd 44 PolG, wenn Obdachlose in ihre bisherige Wohnung eingewiesen werden?

A

Nein, da dem bisherigen Inhaber seine Sachherrschaft gerade nicht entzogen wird, was aber für ein Verwahrungsverhältnis eben charakteristisch ist.

60
Q

Für eine Sicherstellung muss zudem was von der Sache ausgehen oder ihr drohen?

A

Es muss entweder eine Gefahr von ihr ausgehen oder ihr drohen.

61
Q

Welches Prinzip kann man, wenn jemand private Rechte durchsetzen will, am Anfang der Tatbestandsprüfung ansprechen?

A

Das Subsidiaritätsprinzip

62
Q

Was besagt das Subsidiaritätsprinzip im POR und was ist die normative Anbindung?

A

Private Rechte sind vorrangig auch privatrechtlich durchzusetzen.

Ist in 1 II PolG normiert.

63
Q

Gilt das Subsidiaritätsprinzip auch für die Ordnungsbehörden?

64
Q

Die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei einer konkreten Gefahr beurteilt sich diese aus der ex-ante Sicht, also vor dem Zeitpunkt des Erlasses des VA. Aber auf wessen Sicht kommt es beim Erlass auch noch an?

A

Auf die Sicht eines objektiv besonnenen Beamten, der eine Gefahrenprognose durchführt.

65
Q

Wenn beim Gefahrenbegriff Zweifel an der Wahrscheinlichkeitsprognose bestehen, hilft welche Formel von welchem Gericht?

A

Vom BVerwG: Je höherwertig das betroffene Rechtsgut, desto geringer die Anforderung an den Grad der Wahrscheinlichkeit

66
Q

Wenn sich im Nachhinein (ex post) herausstellt, dass zum Zeitpunkt des Einschreitens gar keine Gefahr vorlag, muss immer was geprüft und voneinander abgegrenzt werden?

A

Es müsen die Rechtsinstitute “Gefahrenverdacht, Anscheinsgefahr und Scheingefahr” geprüft und voneinander abgegrenzt werden.

67
Q

Wann liegt eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des 19 I Nr. 1 OBG vor?

A

Wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, bei der jedoch der Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten würde oder schon eingetreten ist und fortdauert.

68
Q

Wie lange darf die Einweisung eines Obdachlosens in eine Wohnung allenfalls sein?

A

Zwischen zwei bis acht Monaten. Mit einer guten Argumentation, kann man jedoch auch bis zu einem Jahr akzeptieren, ohne gegen die Verpflichtung der Behörde zu verstoßen.

69
Q

Was ist die Verpflichtung der Behörde nach 19 I Nr. 3 OBG?

A

Die Pflicht der Behörde, die Gefahr selbst abzuwehren.

70
Q

Wer erhält eine Einweisungsverfügung in eine Wohnung, und wer eine Duldungsverfügung?

A

Der Obdachlose erhält eine Einweisungsverfügung und der Wohnungsinhaber eine Duldungsverfügung.

Häufig kriegen aber beide Parteien jeweils beide Verfügungen in einem.

71
Q

Kann die Generalermächtigung auch eine AGL für einen Anspruchsteller darstellen, oder lediglich eine EGL für die Behörde?

A

Nach der Schutznormtheorie können öR Vorschriften ausnahmsweise nicht nur der Allgemeinheit und zumindest auch dem Einzelnen schützen, wenn sich das durch Auslegung ermitteln lässt.

Grds. führt die Auslegung im Rahmen der “klassschen” EGL wie der Generalklausel dazu, dass sie lediglich der Behörde eine Eingriffsbefugnis ggü. dem Bürger gibt.

Ein Anspruchsrecht kann sich nur aus der Generalklausel ergeben, wenn besonders hochwertige Rechtsgüter bedroht sind, da sich dann auch das behördliche Ermessen auf Null reduziert und nur noch Entscheidung denkbar ist.

72
Q

Wann ist ein Mietverhältnis zwischen einem Obdachlosem und dem Vermieter ein öR Verhältnis?

A

Wenn es aufgrund eines Bescheids der Behörde besteht.