§ 32 BVerfGG - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Flashcards
Wie könnte der Obersatz der Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sein?
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist begründet, soweit der Antrag in der Hauptsache weder von vorne herein unzulässig noch offensichtlich unbegründet erscheint und bei einer Folgenabwägung die für den Erlass der einstweiligen Anordnung streitenden Gründe überwiegen.
Wie ist die Prüfung der Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung?
- Antrag nicht von vorne herein unzulässig
- Nicht offensichtlich unbegründet
- Bei der Folgenabwägung überwiegt das Interesse für den Erlass der einstw. Anordnung
Was prüft man inzident in der Zulässigkeit des Hauptantrags?
Die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens
Wann ist der Antrag nicht offensichtlich unbegründet?
Wenn der Ausgang im Hauptverfahren offen erscheint