Folgebeseitigungsanspruch Flashcards
Welche verschiedenen Herleitungsgrundlagen gibt es für den FBA?
- Herleitung aus der Abwehrfunktion der Freiheitsgrundrechte
- Aus Art. 20 III GG
- Analogie zu §§ 823, 906, 1004 BGB
Muss der Streit bzgl. der verschiedenen Herleitungsgrundlagen des FBA entschieden werden?
Nein, da der FBA als Rechtsinstitut allgemein anerkannt ist und seine Voraussetzungen unstreitig sind.
Ist ein FBA in Drittbeteiligungsfällen anwendbar?
M1: Nein
M2: Ja
Was ist die Begründung für die Ablehnung der Anwendbarkeit des FBA in Drittbeteiligungsfällen?
- Im Fall eines belastenden VA ist nach dem Grundsatz vom Gesetzesvorbehalt immer eine ausdrückliche EGL erforderlich.
- FBA ist jedoch nur Gewohnheitsrechtlich anerkannt
- Da nur Gewohnheitsrechtlich anerkannt, kann er nur im Zweipersonenverhältnis Bürger-staat, nicht aber in einem Dreipersonenverhältnis Anwendung finden.
Was ist die Begründung für die Annahme der Anwendbarkeit des FBA in Drittbeteiligungsfällen?
- Erste Meinung vermengt zwei getrennt voneinander zu beurteilende Fragen miteinandern nämlich (1) Frage zur AGL und (2) die Frage der rechtlichen Möglichkeit der Folgenbeseitigung
- Zu (1): Der Bürger, der von der Folge eines rechtswidrigen VA betroffen ist, hat Anspruch auf gegen die Behörde auf Folgenbeseitigung
- Zu (2): Muss die Behörde im Einzelfall zur Beseitigung der Folgen einen VA erlassen, so greift ohne Zweifel im Verhältnis Behörde-Dritter der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. Der Behörde ist die Folgenbeseitigung in diesen Fällen nur möglich, wenn sie eine EGL zum Einschreiten ggn. den Dritten hat
Was sind die Voraussetzungen eines FBA?
- Herleitung: Gewohnheitsrechtlich anerkannt
- Hoheitliche Maßnahme/ Handlung
- Eingriff in ein subjektives öffentliches Recht des Anspruchsstellers
- Folge aus dem Eingriff
a) Kausalität: Folge muss durch hoheitliches Handeln geschaffen worden sein
b) Andauernde Folge
c) Rechtswidrigkeit der Folge - Rechtsfolge: Beseitigung der Folge
- Ausschluss der Beseitigung der Folge
a) Tatsächliche Unmöglichkeit
b) rechtliche Unmöglichkeit
c) wirtschaftliche Unzumutbarkeit
d) unzulässige Rechtsausübung
Worauf ist der FB als Anspruch gerichtet?
Auf die Beseitigung der unmittelbaren, rechtswidrigen Folgen öffentlich-rechtlichen Handelns, also auf die Wiederherstellung des ursprünglichen oder eines vergleichbaren Zustands.
Ist der FBA ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch?
Beides nicht. Er ist ein Wiederherstellungsanspruch.