Folgebeseitigungsanspruch Flashcards

1
Q

Welche verschiedenen Herleitungsgrundlagen gibt es für den FBA?

A
  1. Herleitung aus der Abwehrfunktion der Freiheitsgrundrechte
  2. Aus Art. 20 III GG
  3. Analogie zu §§ 823, 906, 1004 BGB
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2
Q

Muss der Streit bzgl. der verschiedenen Herleitungsgrundlagen des FBA entschieden werden?

A

Nein, da der FBA als Rechtsinstitut allgemein anerkannt ist und seine Voraussetzungen unstreitig sind.

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3
Q

Ist ein FBA in Drittbeteiligungsfällen anwendbar?

A

M1: Nein

M2: Ja

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4
Q

Was ist die Begründung für die Ablehnung der Anwendbarkeit des FBA in Drittbeteiligungsfällen?

A
  1. Im Fall eines belastenden VA ist nach dem Grundsatz vom Gesetzesvorbehalt immer eine ausdrückliche EGL erforderlich.
  2. FBA ist jedoch nur Gewohnheitsrechtlich anerkannt
  3. Da nur Gewohnheitsrechtlich anerkannt, kann er nur im Zweipersonenverhältnis Bürger-staat, nicht aber in einem Dreipersonenverhältnis Anwendung finden.
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5
Q

Was ist die Begründung für die Annahme der Anwendbarkeit des FBA in Drittbeteiligungsfällen?

A
  1. Erste Meinung vermengt zwei getrennt voneinander zu beurteilende Fragen miteinandern nämlich (1) Frage zur AGL und (2) die Frage der rechtlichen Möglichkeit der Folgenbeseitigung
  2. Zu (1): Der Bürger, der von der Folge eines rechtswidrigen VA betroffen ist, hat Anspruch auf gegen die Behörde auf Folgenbeseitigung
  3. Zu (2): Muss die Behörde im Einzelfall zur Beseitigung der Folgen einen VA erlassen, so greift ohne Zweifel im Verhältnis Behörde-Dritter der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. Der Behörde ist die Folgenbeseitigung in diesen Fällen nur möglich, wenn sie eine EGL zum Einschreiten ggn. den Dritten hat
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6
Q

Was sind die Voraussetzungen eines FBA?

A
  1. Hoheitliche Maßnahme
  2. Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen
  3. Rechtswidriger Zustand geschaffen
  4. Rechtswidriger Zustand dauert noch an
  5. Wiederherstellung zulässig, möglich und zumutbar
  6. Ausschlussgründe
  7. Rechtsfolgen/ Anspruchsinhalt
    a) Allgemeines
    b) Mitverschulden
    c) Prozessuales
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