Folgebeseitigungsanspruch Flashcards
1
Q
Welche verschiedenen Herleitungsgrundlagen gibt es für den FBA?
A
- Herleitung aus der Abwehrfunktion der Freiheitsgrundrechte
- Aus Art. 20 III GG
- Analogie zu §§ 823, 906, 1004 BGB
2
Q
Muss der Streit bzgl. der verschiedenen Herleitungsgrundlagen des FBA entschieden werden?
A
Nein, da der FBA als Rechtsinstitut allgemein anerkannt ist und seine Voraussetzungen unstreitig sind.
3
Q
Ist ein FBA in Drittbeteiligungsfällen anwendbar?
A
M1: Nein
M2: Ja
4
Q
Was ist die Begründung für die Ablehnung der Anwendbarkeit des FBA in Drittbeteiligungsfällen?
A
- Im Fall eines belastenden VA ist nach dem Grundsatz vom Gesetzesvorbehalt immer eine ausdrückliche EGL erforderlich.
- FBA ist jedoch nur Gewohnheitsrechtlich anerkannt
- Da nur Gewohnheitsrechtlich anerkannt, kann er nur im Zweipersonenverhältnis Bürger-staat, nicht aber in einem Dreipersonenverhältnis Anwendung finden.
5
Q
Was ist die Begründung für die Annahme der Anwendbarkeit des FBA in Drittbeteiligungsfällen?
A
- Erste Meinung vermengt zwei getrennt voneinander zu beurteilende Fragen miteinandern nämlich (1) Frage zur AGL und (2) die Frage der rechtlichen Möglichkeit der Folgenbeseitigung
- Zu (1): Der Bürger, der von der Folge eines rechtswidrigen VA betroffen ist, hat Anspruch auf gegen die Behörde auf Folgenbeseitigung
- Zu (2): Muss die Behörde im Einzelfall zur Beseitigung der Folgen einen VA erlassen, so greift ohne Zweifel im Verhältnis Behörde-Dritter der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. Der Behörde ist die Folgenbeseitigung in diesen Fällen nur möglich, wenn sie eine EGL zum Einschreiten ggn. den Dritten hat
6
Q
Was sind die Voraussetzungen eines FBA?
A
- Hoheitliche Maßnahme
- Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen
- Rechtswidriger Zustand geschaffen
- Rechtswidriger Zustand dauert noch an
- Wiederherstellung zulässig, möglich und zumutbar
- Ausschlussgründe
- Rechtsfolgen/ Anspruchsinhalt
a) Allgemeines
b) Mitverschulden
c) Prozessuales