Verdächtiger/Unverdächtiger/Beschuldigter Flashcards
Tatverdächtiger (aich gleich Beschuldigter also der gegen den ein Strafverfahren läuft)
Eine Person ist Verdächtiger, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt.
(Der in 152 II StPO konkretisierte Anfangsverdacht muss sich also auf eine Person beziehen)
> Tatverdachtige können auch schuldunfähige Personen gem. 20 StGB, nicht jedoch auch strafmündige 19 StGB sein.
Unverdächtiger
Unverdächtiger, ist jede Person
> gegen die sich ein Tatverdacht nicht richtet,
> die zuvor tatbestandsmäßig, aber (offensichtlich) nicht rechtswidrig gehandelt hat oder
> gegen die ein Strafverfahren nicht betrieben werden kann.
Beschuldigter
Eine Person die verdächtig ist eine Straftat begangen zu haben und gegen die mindestens eine strafprozessuale MN getätigt worden ist