Prozessmaxime (VA) Flashcards
Offizialprinzip
- stellt klar, dass zur Strafverfolgung allein der Staat berufen ist
- grundsätzlich Entscheidung des Staates, ob eine Straftat verfolgt und angeklagt wird oder nicht
(Opfer hat nur eingeschränkte bis keine Möglichkeiten - im Privatklageverfahren aber, ist Opfer selbst verpflichtet aktiv zu werden um seine Rechte geltend zu machen)
> wird durch Privatklageverfahren DURCHBROCHEN Paragr. 374 StPO (d.h. Staat hier nicht mehr zur Strafverfolgung zuständig)
Akkusationsprinzip (Anklagegrundsatz)
“Wo kein Kläger, da kein Richter”
- Gericht wird nicht aus eigenem Antrieb tätig, es bedarf Anklage durch STA
(wichtiger Grundsatz für innerjustizielle Gewaltenteilung für Unvoreingenommenheit des Richters)
> d.h. nicht wie im Mittelalter als Richter auch Ermittler war, heute Ermittler= STA
Legalitätsprinzip
Nach Paragr. 152 II StPO ist STA verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
> Polizei ist laut Paragr. 163 I S. 1 StPO auch verpflichtet Straftaten zu erforschen (sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen)
Grundsatz des rechtlichen Gehörs ( Art. 103 I GG)
- der vom Verfahren Betroffene muss die Möglichkeit bekommen, sich vor der Entscheidung zu äußern.
> Dieses Recht = wesentliches Element des Rechtsstaates und muss auch beim OWI-Verfahren und Verwaltungsverfahren beachtet werden
Beweiserhebungsverbote
- Beweisthemaverbote= Bestimmte Tatsachen dürfen nicht in das Verfahren eingebracht werden (z.B. bereits getilgte Vorstrafen)
- Beweismittelverbote= Bestimmte Beweismittel können nicht in das Verfahren eingebracht werden (z.B. Vernehmung von Zeugen, die die Zeugenaussage verweigert haben also Zeugenverweigerungsrecht)
- Beweismethodenverbote= Die Beweise verboten, die durch unzulässige Art und Weise zustande gekommen sind (z.B. fehlende Belehrung, verbotene Vernehmungsmethoden)
Ermittlungsgrundsatz
Im Prozessrecht der Grundsatz, dass das Gericht von sich aus alle Fakten ermitteln muss. (z.B mögliche Beweiserhebungsverbote möglich u. trz. von STA an Gericht geschickt)
> gilt im gesamten Strafprozess und bei gesonderten Verfahrensarten im Zivilprozess
(Gegenbegriff= Verhandlungsgrundsatz)