Gliederung Strafverfahren Flashcards
1
Q
Vorverfahren
A
- zuständig für Vorverfahren ist STA gem. 152, 160 StPO
> Polizei= ihre Ermittlungspersonen (161 S. 1 StPO)
> hier prüft STA, ob ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist, wenn ja DANN Erhebung der öff. Klage beim zuständigen Gericht
2
Q
Das Zwischenverfahren
A
- geregelt in 199-211 StPO
- hier prüft Gericht, ob Hauptverfahren zu eröffnen ist
> geschieht, wenn Angeschuldigter hinreichend verdächtig ist, die Tat begangen zu haben, wenn ja dann Zustellung der Anklageschrift an den Angeschuldigten - Zwischenverfahren endet mit Entscheidung des Gerichts Verfahren einzustellen (204 StPO) oder mit Eröffnungsbeschluss (203 StPO)
3
Q
Das Hauptverfahren
A
- hier wird Tatvorwurf öffentlich verhandelt und geprüft
> wichtigster Verfahrensabschnitt des gesamten Strafverfahrens!
> wird meistens mit Urteil abgeschloßen
4
Q
Das Vollstreckungsverfahren
A
- staatlicher Strafanspruch wird vollstreckt
- Vollstreckungsbehörde gem. 451 StPO= STA
- Polizei hier= keine Aufgaben außer Amtshilfe zu leisten wenn nötig