(Allg. Form- und Verfahrensvorschriften) bei repressiven MN Flashcards
1
Q
Bei repressiven MN (geprüft unter form. Rechtmäßigkeit nach allg. Zuständigkeit)
A
Es gibt keine allg. Form- und Verfahrensvorschriften, deswegen es auch nicht erwähnen! So wird es aber geschrieben:
• Verfahrensrechtlich ist die ( z.B. Beschlagnahme) eine hoheitliche MN einer Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Außenwirkung. Da die Polizei als Ermittlungsperson der StA tätig wird, ist sie der Justizbehörde zuzuordnen. Somit ist die MN als Justizverwaltungsakt (JVA) i.S.d. 23 EGGVG zu qualifizieren.
Im Ergebnis erfolgte die (z.B Beschlagnahme) des (z.B Geldes) formell rechtmäßig.