81a, 81c StPO Flashcards

1
Q

81a StPO - Körperliche Untersuchung

A
  • sollte für das Verfahren von Bedeutung sein
  • ohne sein Einverständnis nur zulässig, wenn Beschuldigter durch Untersuchung keine gesundheitliche Nachteile erleidet

> > Anordnung steht dem Richter, bei GiV der StA u. Ermittlp. zu außer bei 315c und 316 (Trunkenheit im Verkehr…) brauchen wir keine richterliche Anordnung mehr!

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2
Q

81c StPO - Untersuchung anderer Personen

A
  • Andere, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen dürfen ohne ihre Einwilligung nur dann untersucht werden, soweit zur Wahrheitsfindung festgestellt werden muss, ob sich eine Spur oder Folgen einer Straftat an ihrem Körper befinden

> > Anordnung nur Gericht, bei GIV auch StA dann Ermittlp.

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