Eigentum Art. 14 GG (Defi) Flashcards
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Q
Eigentum
A
Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne = alle (privaten) vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der objektiven Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf.