Bedeutung untern.politischer Bezugspunkte Kap. 3.2.2 Flashcards
Übersicht Untern.politischer Bezugspunkte
- nicht= Gegenstände der strat UF
- Ziele
- Wertsteigerung im Sinne der Shareholder
- Wertsteigerung im Sinne der Stakeholder
- Unternehmensethik
Ziele als Unternehmenspolitischer Bezugspunkt
- Gewinnmaximierung war lange Zeit das einzige ausgesprochene Ziel
- Untern verfolgen mehrere Ziele gleichzeitig, die nicht widerspruchsfrei sind und sich im Zeitablauf ändern können
- Unterscheidung ind langfristige, mittelfristige und kurzfristige
- Wertorientierung UF (im Sinne des Shareholder- bzw. Stakeholder-Ansatzes)
Wertsteigerung im Sinne der Shareholder
- Shareholder-Value-Man hat als Ausgangspunkt vom Wettbewerbsvorteil zur Steigerung des Untern.wertes zu gelangen
- Optimale Wertsteigerung nur durch gezielte Ausschöpfung aller Nutzenpotentiale
- frei verfügbare Cashflow als geeigneter Maßstab
- Valcore-Matrix als Kombi der Wertgeneratoren und Nutzenpotentiale, zur Gewinnung von Untern.strat.
5 zentrale Wertegeneratoren des Shareholder-Value Ansatzes
1) Umsatzwachstumrate
2) Betriebsgewinnmarge
3) Ertragssteuerrate
4) Inventionen ins Netto-Anlagevermögen
5) Kapitalkosten
5 Gebiete von ausschlaggebender Bedeutung für Hervorbringen einer Untern.strat. Im Sinne des Shareholder-Value-Ansatzes
1) Diversifikation (Horizontale, Konglomerate -> haben mit angestammten Geschäft nichts zu tun)
2) Desinvestionen (welches Wertsteigerungspotential die Geschäfte haben und ob jmd. anders die Mögl. besser nutzen kann, dann Desinvestionen und Nutzung der Mittel für erfolgsversprechendere)
3) Kooperation (Allianzen, Akquisitionen)
4) Restrukturierung (Org. bewusst dort verändert, wo gr Hebelwirkung zur Erzeugung künftiger freier Cashflows)
5) Finanzierung (reflektiert die Risiken der gewählten Strat., Opportinitätskosten, Marktwert, EK und FK Kosten reduzieren)
Wertsteigerung im Sinne der Stakeholder
- auch nicht monetäre Ziele bei Stakreholder- Ansatz berücksichtigt
- vielmehr durch. subj. Auswahl und Gewichtung der Anspruchsgruppen bestimmt
- Problem ist Messung der Wertsteigerung für die Anspruchsgruppen
Unternehmensethik
- beschäftigt sich explizit mit den Ansprüchen und abzielen aller von der Untern.tätigkeit Betroffener
- bietet Rechtfertigung für bst VH nicht nur innerhalb des Untern sondern der Unternehmung als Ganzes
- 3 Ansätze:
1) als ökonomische Ethik (Gewinnprinzip auf ethische Weise verfolgen)
2) als Institutionsethik (kritische Öffentlichkeit soll entscheiden werbliche VH-weisen gut sind)
3) als Beschränkung des Gewinnprinzips (nur eingesetzt wenn ethische VH dem Gewinnprinzip widerspricht)
-> Einsatzhäufigkeit von 78% des Corporate Codes of Ethics