Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum (töVR) Flashcards
1
Q
Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum (töVR)
A
● töVR sind nicht gewidmete, private Verkehrsflächen, die trotzdem von jedem genutzt werden können
● stillschweigende Duldung (Defi)
● ist gegeben, wenn nicht unmissverständlich vom Berechtigten Vorkehrungen getroffen wurden (Hindernisse, Schranken, Pfosten, Tore, Ketten usw.)
● oder mit ausdrücklicher Duldung / Zustimmung z.B. Parkplätze von Einkaufszentren, Tankstellengelände, …