Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum (töVR) Flashcards

1
Q

Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum (töVR)

A

● töVR sind nicht gewidmete, private Verkehrsflächen, die trotzdem von jedem genutzt werden können
● stillschweigende Duldung (Defi)
● ist gegeben, wenn nicht unmissverständlich vom Berechtigten Vorkehrungen getroffen wurden (Hindernisse, Schranken, Pfosten, Tore, Ketten usw.)
● oder mit ausdrücklicher Duldung / Zustimmung z.B. Parkplätze von Einkaufszentren, Tankstellengelände, …

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4
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