142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Flashcards
TBM
- ÖVR (mind. 1 Satz)
- Verkehrsunfall
> plötzlich ungewolltes Ereignis
> seine typischen Gefahren
> Personen und/oder fremder nichtbelangloser Sachschaden - Unfallbeteiligter
- Unfallort/sich entfernen (2 Defis)
- Fremdes Feststellungsinteresse (kann vor Unfallort/sich entfernen kommen!!!) (ungeschriebenes TBM!)
> gibt es Feststellungsberechtigten? (Geschädigte, Zeugen, Unfallbeteiligten etc.)
> Feststellungsberechtigter muss auch Feststellungsbereit sein (also instande sein Feststellung zu treffen z.B. nicht bewusstlos sein etc.)
> > > wenn Feststellungsinteresse-,berechtigter o. bereiter gegeben ist dann Abs. 1 Nr. 1!! Ansonsten Nr. 2!!!
Hier scheidet 142 StGB aus!!!
- keine weiteren Unfallbeteiligten u. keine fremden Schäden entstanden
- es wird ein fremdes Feststellungsinteresse benötigt
- wenn alle Unfallbeteiligten bzw. Geschädigten auf Feststellung verzichten
- der Schaden so gering ist, dass Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden können (ab 25 €)
> > weiterhin aber 34 StVO prüfen, weil trotzdem ein Unfall und ein Unfall immer mindestens eine OWI ist!!!
Verkehrsunfall (Defi) > plötzlich ungewolltes Ereignis > Typische Gefahren > Nichtbelangloser Sachschaden > Personenschaden
Jedes plötzliche zumindest für einen Beteiligten ungewolltes Ereignis, welches mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängt und bei dem fremder Personen und/oder fremder nichtbelangloser Sachschaden entstanden ist
- Plötzlich ungewolltes Ereignis:
wenn damit nicht zu rechnen ist - Typische Gefahren (eher Erläuterung als Defi):
Folgen der typischen Gefahr also z.B. zu glatt oder zu schnell gefahren und Unfall muss dadurch entstanden sein - Nichtbelangloser Sachschaden (eher Erläuterung statt Defi):
Ab 25 € - Personenschaden (eher Erläuterung statt Defi):
Verletzung (logisch)
Unfallbeteiligter (Defi)
Ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
(Muss Angaben zu seiner Person machen u. zur Unfallbeteiligung + seinem Auto)
> > in Abs. 5 gegeben (also bei Blackout nachschlagen!!!)
Unfallbeteiligter = Verursacher!!!
Unfallort (Defi)
Die Stelle, an der sich das schädigende Ereignis zugetragen hat so wie der unmittelbare Umkreis wo die beteiligten Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind oder gefahrlos hätten angehalten werden können.
(wo der Beteiligte vermutet oder gesucht werden würde)
Sich entfernen (Defi)
Die räumliche Trennung des Unfallbeteiligten vom Unfallort sofern sie so erfolgt, so dass dieser nicht mehr uneingeschränkt für die Feststellung zur Verdügung steht.
(So weit wegsein, dass er seiner Pflicht, also Angaben etc. machen, nicht mehr nachkommen kann > Außer Sicht- und Rufkontakt = ca. 200 Meter)
> Ausnahmen = Schockmoment
Subj. TB
Vorsatz NUR in Bezug auf “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”
(Meist Vorsatz weil extra abgehauen, Ausnahme ist Schockmoment aber schwer nachzuweisen)
142 StGB = Vergehen, Offizialdelikt
Wartezeit
20-30 Minuten = geringer Sachschaden
60 Minuten = mittlerer Sachschaden
Über 60 min = schwere Personen- oder Sachschaden
Wenn man fertig gewartet hat und dann weg muss dann UNVERZÜGLICH OHNE SCHULDHAFTES VERZÖGERN DER POLIZEI MELDEN!!!