9 StVO - Abbiegen, Wenden u. Rückwärtsfahren Flashcards
Abbiegen
ABBIEGEN umfasst die Bewegungen, durch die der Fahrzeugführer die bisher benutzte Straße o. Fahrbahn “zur Seite” verlässt o. auf ihr in einem Bogen die Gegenrichtung o. den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht.
(9 StVO umfasst jedes Abbiegen, nicht nur in eine andere Straße, z.B. auch Abbiegen in einen öff. Parkplatz, Tankstelle, privates Grundstück etc.)
RECHTZEITIG ist das Richtungszeichen, wenn der nachfolgende - auch schnellere - Verkehr sein Verhalten der Fahrweise des Vorausfahrenden anpassen, das heißt ein Auffahren ohne Gefahrenbremsung vermeiden kann.
Abbiegen/Einbiegen
Abbiegen beschreibt das Einfahren eines Fahrzeuges in eine untergeordnete Straße
Einbiegen ist das Anhalten u. anschließende Einfahren eines Fahrzeuges in eine übergeordnete Straße.