3 StVO "Geschwindigkeit" Flashcards
Abs. 1, S. 1 und 2
• wer ein FAHRZEUG FÜHRT, darf nur so schnell fahren, dass das Fshrzeug STÄNDIG BEHERRSCHT wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den STRAßEN-, VERKEHRS-, SICHT- und WETTERVERHÄLTNISSEN sowie den PERSÖNLICHEN FÄHIGKEITEN und den EIGENSCHAFTEN VON FAHRZEUG UND LADUNG anzupassen
Grundregeln: angepasste Geschwindigkeit
> Fahrer muss zu jeder Zeit sein Fahrzeug unter Kontrolle haben
> nur so die Einhaltung der Verhaltensvorschriften gem. StVO möglich
> zu berücksichtigen bei Wahl der richtigen Geschwindigkeit sind dabei die aus Satz 2 aufgezählten Einflussfaktoren!
• Straßenverhältnisse (Staßenausbau-, decke-, führung, Fahrbahnbreite Zustand Straße, Straßenschäden etc.)
• Verkehrsverhältnisse (Anpassung an Verkehrsfluss, unklare Verkehrslage, unübersichtliche Straßenstelle…
• Sichtverhältnisse (Dunkelheit, Sonne, Nebel…)
• Wetterverhältnisse (Schnee, Glätte Aquaplsning…)
• pers. Fähigkeiten (Erfahrung, Fahranfänger, Alter, Ermüfung, Ablenkung…)
• Eigenschaften von Fahrzeugen und Ladung (Bremsverzögerung, Motorleistung, Reifenzustand, noch nicht vertrautes Fahrzeug, Art u. Verstauung der Ladung…)
Abs. 1, S. 3 , S. 4
• Beträgt die SICHTWEITE durch NEBEL, SCHNEEFALL oder REGEN WENIGER ALS 50 m, darf NICHT SCHNELLER ALS 50 KM/H gefahren werden, wenn nicht eine GERINGERE GESCHWINDIGKEIT geboten ist
- bei Sichtweiten weit unter 50m können selbst 50km/h noch zu schnell sein
- dann muss noch langsamer gefahren werden
Abs. 1, S. 4
• Es darf nur so schnell gefahren werden, das INNERHALB DER ÜBERSEHBAREN STRECKE GEHALTEN werden kann.
Sichtfahrgebot
> innerhalb der übersehbaren Strecke muss Fahrer anhalten können
> dadurch rechtzeitiges Anhalten bei plötzlich auftauchenden Hindernissen möglich
> höhere Geschwindigkeiten, bedeuten einen längeren Anhalteweg
> Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg
Abs. 1 S. 5 + Wichtigkeit für Prüfungsschema!
• Auf FAHRBAHNEN, die so SCHMAL sind dass dort ENTGEGENKOMMENDE FAHRZEUGE GEFÄHRDET werden könnten, muss jedoch so LANGSAM GEFAHREN werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke GEHALTEN werden kann
schmal (Defi) = Schmal ist eine Fahrbahn, die bei ausreichenddm Zwischenraum Fahrbegegnungen mit einem 2,5m breiten Fahrzeug nicht erlaubt.
Fahren auf halbe Sicht
• Fahrer muss schon auf Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten können
• Schutz des Gegenverkehrs
Wichtig für Prüfungsschema!: Grundregeln gem. Abs. 1 • Fahrzeug • Führen • angepasste Geschwindigkeit entsprechend der Einflussfaktoren • Sichtweite unter 50m / 50 km/h oder weniger • Sichtfahrgebot • Fahren auf halber Sicht
Abs. 2 (Langsamfahren ohne trifftigen Grund)
• ohne TRIFFTIGEN GRUND dürfen Kraftfahrzeuge NICHT SO LANGSAM FAHREN, dass sie den VERKEHRSFLUSS BEHINDERN.
Trifftiger Grund (Defi) = zum Langsamfahren hat, wer dies aus objektiven Gründen oder subjektiven Gründen darf oder sogar muss
Verkehrsbehinderndes Langsamfahren ohne trifftigen Grund
> obj. Gründe: mangelhafte Motorleistung, Ladung, Verkehrslage, Wetter…
> subj. Gründe: Körperzustand
> es muss sich hinter dem Langsamfahrenden eine Fahrzeugschlange gebildet haben, die behindert werden
Wichtug für Prüfschema!: LANGSAMFAHREN OHNE TRIFFTIGEN GRUND • trifftiger Grund • langsam fahren • Verkehrsfluss • Behinderungsverbot
Abs. 2a (besonders gefährdete Gruppen)
• wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber KINDERN, HILFSBEDÜRFTIGEN und ÄLTEREN MENSCHEN, insbesondere durch VERMINDERUNG DER FAHRGESCHWINDIGKEIT und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine GEFÄHRDUNG dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Äußerste Sorgfalt gegenüber besonders gefährdeten Gruppen
• Kinder: bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zweifel gehen zu Lasten des Fahrzeugführers, der die Sorgfaltspflicht zu erfüllen hat, bis er ausschließen kann, dass es sich um ein Kind handelt.
• Hilfsbedürftige: Personen, die wegen ihrer körperlichen oder altersmäßigen, erkennbaren Behinderung besonderer Rücksichtnahme bedürfen, z.B. auch erkennbar Betrunkene
• ältere Menschen: dieser Begriff ist unklar. Ältere können besonders umsichtig und rüstig sein. Im Sinne von Abs. 2a sind sie zunächst jedenfalls auf Grund ihres Alters Personen, die den Anforderungen des Verkehrs nicht mehr im vollem Umfang gewachsen sind.
Wichtig für Prüfschema!: BESONDERS GEFÄHRDETE GRUPPEN • Fahrzeug • Fahrzeug führen • Kinder / Hilfsbedürftige / Ältere • Verminderung der Fahrgeschwindigkeit u. Bremsbereitschaft • Gefährdungsverbot
Abs. 3 (zulässige Höchstgeschwindigkeiten ohne Verkehrszeichen)
• siehe StVO!
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten ohne Vorschriftszeichen
> gelten nur unter günstigen Umständen, entbinden also nicht von Grundregeln des Abs. 1
> innerorts beträgt die Höchstgeschwindigkeit, außer wenn durch Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit angeordnet wurde, für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Die 50 km/h-Grenze beginnt mit der Ortstafel Z 310 und endet bei Z 311
> außerorts gelten für verschiedene Kraftfahrzeuge unterschuedliche Höchstgeschwindigkeiten. Sie gelten absolut und können nicht durch Verkehrszeichen erhöht werden.
Wichtig für Prüfschema!:
ZUGELASSENE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT OHNE VERKEHRSZEICHEN
• i.g.O. / Kfz / führen / 50 km/h
• a.g.O. / Kfz / führen / Kfz-Gruppe / entsprechend / 60, 80 oder 100 km/h
Abs. 4 (Schneeketten)
• die ZULÄSSIGE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT beträgt für KRAFTFAHRZEUGE mit SCHNEEKETTEN auch unter günstigen Umständen 50 KM/H
> Schneeketten, gleich aus welchem Material, beschränken die Höchstgeschwindigkeit, wenn angelegt, oder auch nur an einem Anhänger angelegt, bei allen Kraftfahrzeugen und Anhängern ausnahmslos auf 50 km/h
Wichtig für Prüfschema!: SCHNEEKETTEN • Kraftfahrzeug • Kraftfahrzeug führen • Schneeketten • zgH. 50 km/h
3 StVO, 39 StVO, 40 StVO, 41 StVO, 42 StVO
• 3 StVO = ohne Verkehrszeichen!
> regelt Geschwindigkeit innerorts (50km/h) u. außerorts (unterteilt in 3 Gruppen - 60, 80 o. 100km/h)
• 39 StVO = Verkehrszeichen (Regelungen der Verkehrszeichen gehen allgemeinen Regelungen vor!!!) > Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftszeichen und Richtzeichen!!!
> > geht es um Verkehrszeichen dann 39 StVO anwenden, keine Verkehrszeichen dann 3 StVO anwenden!!!
- 40 StVO = Gefahrzeichen (hiergegen kann man nicht verstoßen!!! Mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit) - Allg. Gefahrzeichen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt 1 (Seite 38 in StVO), Bes. Gefahrzeichen auf Anlage 1 Abschnitt 2 (Seite 41 in StVO)
- 41 StVO = Vorschriftszeichen (Anlage 2, Seite 42 in StVO)
- 42 StVO = Richtzeichen (Anlage 3 zu 42 Abs. 2 StVO)
Reihenfolge - Anordnungen, die von Verkehrsteilnehmer zu befolgen sind!
- Polizeiweisung
(36 I StVO Polizeiweisungen gehen allen anderen Anforderungen vor, entbinden Verkehrsteilnehmer aber bicht vor Sorgfaltspflicht!) - LZA (Lichtzeichenanlage)
- Verkehrszeichen
- Grundregeln (rechts vor links)
VZ 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit)
- zulässige Höchstgeschwindigkeit
Wichtig!:
• Innerhalb g. Ortsschaften = 50 km/h außer VZ besagt was anderes dann gilt es für alle Fahrzeuge!
• Außerhalb g. Ortsschaften = geltende Regeln gem. 3 StVO verbindlich!! (60, 80, 100) ABER nur für Nr. 2 a,b! Bei C (bei Personenkraftwagen kann variieren durch VZ!)
Defi: unklare Verkehrslage
Unklare Verkehrslage besteht, wenn der Kraftfahrer die Entwicklung des Verkehrs vor ihm nicht sicher beurteilen kann
Defi: Gefahrenbremsung
Bremsschlag
Defi: schmale Fahrbahn
Schmal ist eine Fahrbahn, die bei ausreichendem Zwischenraum Fahrbegegnungen mit einem 2,5 m breiten Fahrzeug nicht erlaubt
Defi: trifftigen Grund
Trifftigen Grund zum Langsamfahren hat, wer dies aus obj. Gründen oder subj. Gründen darf oder sogar muss
Defi: Verkehrsfluss
Erfordert mehrere Verkehrsteilnehmer, die behindert werden