12 StVO - Halten u. Parken Flashcards

1
Q

Halten und Parken

A

(1) Das Halten ist unzulässig

  1. an engen Stellen u. an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungs- u. auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen
  5. vor u. in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt o. länger als drei Minuten hält, der parkt
(3) Das Parken ist unzulässig


(3a)


(3b)


(4)

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazz ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahn heranzufahren.

(4a-6)

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