12 StVO - Halten u. Parken Flashcards
1
Q
Halten und Parken
A
(1) Das Halten ist unzulässig
- an engen Stellen u. an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs- u. auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen
- vor u. in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt o. länger als drei Minuten hält, der parkt
(3) Das Parken ist unzulässig
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(3a)
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(3b)
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(4)
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazz ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahn heranzufahren.
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(4a-6)
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