Geschwindigkeit (weitere Normen neben 3 StVO) Flashcards
20 StVO - öff. Verkehrsmittel u. Schulbusse
Prüfung möglich!!!
Kurzgefasst:
(1) bei Halten von Bussen, Straßenbahnen… darf nur vom Gegenverkehr vorsichtig vorbeigefahren werden!
(33 BOKraft = Kennzeichen u. Beschriftung von Schulbussen, mit Schulbusse auch Pkws gemeint die mehrere Personen transportieren können)
(Vorsichtig = nicht im Gesetz exakt definiert, aber ergibt sich aus der Rechtssprechung > erhöhte Aufmerksamkeit, Bremsbereitschaft u. Beobachtung)
(2) Bei Ein- u. Aussteigen von Fahrgästen = Schrittgeschwindigkeit u. mit Abstand, dass eine Gefährdung o. Behinderung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Wenn nötig müssen Fz warten
(3) Omnibusse des Linienverkehrs u. gekennzeichnete Schulbusse (Zeichen 224) mit Warnblinklicht dürfen nicht überholt werden
(4) an Haltestellen nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) u. mit Abstand vorbeifahren, dass Gefährdung ausgeschlossen ist. Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr. Wenn nötig müssen Fz warten.
(5) Omnibusse des Linienverkehrs u. Schulbusse ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltesteölen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssem Fz warten.
(6) Erwartungshaltung, dass Personen gibt, die die öff. Verkehrsmittel benutzen wollen (am Seitenstreifen, Insel, Gehweg usw.)
26 StVO - Geschwindigkeit Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fz mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen o. Rollstühlen, welche den Gehweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann nur mit MÄßIGER GESCHWINDIGKEIT heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.
(Diese Norm sichert auch Fußgänger die ein Rad schieben aber nicht wenn sie es fahren!)
(Fußgängerüberweg Zeichen = 293)
> Markierung “Zebrastreifen” ist das Vorschriftszeichen!!! Zeichen 350 (Kind, Mutter, blau, Zebrastreifen) hat nur hinweisenden Charakter
(2) Stockt der Verkehr, darf Fz nicht auf Überweg warten
(3) An Überwegen nicht überholen u. nicht parken!
(4) Führt Markierung über Radweg u. anderen Straßenteil gelten diese Vorschriften entsprechend (also Radfahrer müssen dann auch darauf achten)
(!) Paragraphenkette
- 24 StVG = immer OWI > erklärt, wer ordnungswidrig handelt
- 49 StVO = gegen welche OWI bzw TBM wurde verstoßen (z.B. Geschwindigkeit, Rechtsfahrgebot etc.)
Beispiel: Anstatt 50 km/h (innerorts) zu fahren, fuhr B mit 75 km/h:
(!!!) Paragraphenkette = 3 III Nr. 1 StVO, 49 I Nr. 3 StVO iVm. 24 StVG