Ref Strafstation: StA-Klausur Abschlussverfügung Flashcards
Aufbau einer Abschlussverfügung
[I. Einstellungsteil]
[1. Auszug aus dem BZR einfordern
2. Das Verfahren gg … wird abgetrennt]
- Teileinstellung gem §170 II mangels hinr Tatverdacht aus den Gründen des nachfolgenden Bescheids
- Einstellungsbescheid an Anzeigenden
- Einstell.nachricht an Beschuldigten
- Beschränkung §154a/ von der Verfolgung der.. wird gem §154 abgesehen, weil…
- sichergestellte … an Besch senden
[II. Anklageteil]
8. die Ermittlungen sind abgeschlossen
9. Vermerke
10. Anklage in Reinschrift fertigen
11. Handakte anlegen
12. Abschrift der Anklage
a. gem Nr.13 MiStra an AG Esslingen (Bewährung)
b. gem 114d StPO an JVA ES (U-Haft)
c. gem §114d II StPO an Haftrichter wegen Übergangs der Haftkontrolle
- Wiedervorlagefrist: 2 Wochen
- U.m.A. dem AG ES
unter Bezugnahme auf die beiligende Ankl.schrift übersandt,
dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen
[Unterschrift]
Wer ist bei Einstelllung §170 II zu bescheiden?
- Antragsteller §171
= jeder der mit erkennbaren Willen die Strafverfolgung zu veranlassen, eine Straftat anzeigt
= grds immer zu bescheiden
= ausnahmsw nicht, wenn erkennbar verzichtet wurde/ nicht umb Geschädigter - anzeigende Verletzte §§171, 172
= jeder, der durch behauptete Tat in einem RG verletzt wäre
= grds immer zu bescheiden
= ausnahmsw nicht, wenn erkennbar verzichtet wurde/ mangels Strafinteresse/ Schaden nur marginal - Beschuldigter §170 II
= Einstellungsnachricht wenn er Kenntnis von dem gg ihn geführten Verfahren hat
= nicht wenn Anklage im Übrigen, zB wenn Verwirrung
= nicht wenn Antragsteller als zugleich Verletzter die Mögl.keit der Einstellungsbeschwerde §170 I binnen 2 Wochen hat, dann ist Frist abzuwarten
= nicht wenn Hinweis in Anklageschrift: “Mitteilung unterbleibt, da Hinweis in der Ankl.schrift”
Bsp: Inhalt eines Einstellungsbescheids an Antragsteller/ Antragsteller der zugleich Verletzter ist
Einstellungsbescheid an Anzeigenden…
- Betreff: Ihre Strafanzeige vom.. gg…
- Persönl Anrede des Anzeigenden: Sehr geehrter..
- Gründe, warum Tatverdacht verneint wurde
= “ auf Ihre Anzeige vom.. teile ich Ihnen mit.. dass ich das Strafverfahren gg.. mangels hinr Tatverdachts eingestellt habe…. Der TB der Untreue erfordert… Dies lässt sich dem… nicht nachweisen, denn…”
= welches TBM wurde aus welchen Gründen nicht erfüllt - Mögl zivilrechtl Anspr bleiben unberührt
- Beschwerdebelehrung: binnen 2 Wochen ab Bekanntgabe
Inhalt einer Einstellungsnachricht an Beschuldigten
= grds nur formlos über Einstellung in Kenntnis zu setzen, ohne Begründung (“Einstellungsnachricht an Besch”)
= entbehrl bei einzelner selbst Tatvorwürfe (EN untunlich, weil Anklage iÜ)
= ausnahmsw Begründung aufgrund Antrag des Besch
Mitteilungen innerhalb Abschlussverfügung
- Abschrift der Anklage
a. gem Nr.13 MiStra an AG Esslingen (Bewährung)
= wegen der dort laufenden Bewährung
b. gem Nr.43 MiStra an JVA
= nur wenn Angeschuldigter in anderer Sache in Haft ist
b. gem 114d StPO an JVA ES (U-Haft)
= bei U-Haft in derselben Sache, muss JVA in Kenntnis vom aktuellen Stand der Anschuldigungen gesetzt werden u wissen wer zuständig ist
c. gem §114d II StPO an Haftrichter wegen Übergangs der Haftkontrolle
= bei U-Gefangenen ist auch zuständige Haftrichter beim AG zu informieren, weil mit Anklageerhebung die Haftkontrolle auf das erkennende Gericht übergeht
Übersendungsverfügung
= U.m.A.: urschriftlich mit Akten
= Verfahrensakten werden mit dem Original der Verfügungen an den genannten Empf übersendet
= Erweiterung der Verfügung nur, wenn Ggstände mit übersandt werden, die nicht Bestandteil der Hauptakten geworden sind (Asservate)
= auch Anträge sind hier zu formulieren auf Haftbefehl/ Bestellung Pflichtverteidiger/ vorläufige Entziehung Fahrerlaubnis/ Beschlagnahme/ Hrg
Formulierung einer Übersendungsverfügung
- U.m.A. dem AG ES
unter Bezugnahme auf die beiligende Ankl.schrift übersandt,
dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen,
gg den Angeschuldigten nach Maßgabe des Ankl.satzes einen Haftbefehl zu erlassen,
dem Angeschuldigten gem §111a aus Gründen des Vermerks die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen.
Sinn u Zweck der Abschlussverfügung
= Umsetzung des prozess Gutachtens
1. Anweisungen an Gesch.stelle der StA
2. Dokumentation der Entsch.findung in Vermerk (hinr Tatverdacht liegt vor, aber TBM sind nicht erfüllt, sodass andere Straftat vorliegt)
= gehört vor die Anklageschrift
- Auszug aus dem BZR einfordern
= wenn im SV noch keine Erkenntnisse über Vorstrafen zu entnehmen sind, ist Einholung der Auszüge anzuordnen
- Verfahrenstrennung
= ausnahmsw nur erforderl
“Das Verfahren gg… wird abgetrennt.
Beglaubigte Abschrift dieser Verfügung mit Ablichtungen … als neue Js-Sache wegen… in Abteilung… eintragen u vorlegen….”
- Einstellung §170 II
= bei jeder Einstellung ist Vorschrift, auf der die Einstellung beruht, zu nennen
= zur Begründung der Einstellung kann auf Inhalt eines nachfolgenden Einstellungsbescheids Bezug genommen werden
“Das Verfahren gg… wg…. WIRD gem §170 II aus den Gründen des Bescheids zu Nr…. dieser Verfügung eingestellt”
= soweit Gründe erlassen:
“Das Verfahren gg… wird gem §170 II eingestellt, soweit A zur Last lag…. zu haben”
Wann ist ein Einstellungsbescheid erforderl?
- wenn hinr Tatverdacht abgelehnt wurde
- kein öff Interesse an der Verfolgung besteht
- gem §154 I von der Verfolgung abgesehen wird
Allgemeiner Inhalt des Einstellungsbescheids
= Nr.89 RiStBV
= darf nicht aus Floskeln bestehen (zB Straftat nicht nachweisbar)
= kurze Zusammenfassung der Beweislage u Darstellung der Rechtslage
= Einstellungsbeschwerden sollen vermieden werden
Formulierung: Opportunitätsentscheidung §154
“von der Verfolgung der fl Brandstiftung wird gem §154 I Nr.1 abgesehen, weil die wegen dieser Tat zu erwartende Strafe neben der für den Raub §249 zu erwartenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt”
Wer ist im Falle von §154 I zu bescheiden?
= Antragsteller nach §171 1 zu bescheiden
= keine Beschwerdebelehrung wenn zugleich Verletzter, weil das Klageerzwingungsverfahren unzul ist §172 II 3