Ref Strafstation: Revision Sachrügen Flashcards
Abgrenzung ob Sachrüge od Verf.rüge geltend zu machen ist
- Verf.rüge
= verstoßene Regelung betrifft den prozess Weg, auf dem Richter seine Entscheidung gefunden hat - Sachrüge
= Verletzung sonstiger Vorschriften, v.a. dass das Urteil Darstellungs- u Subsumtionsmängel zum mat Recht hat
= betrifft Schuld-/ RF-Ausspruch
= Fehler die sich erst u ausschließl im Urteil zeigen u darin auch eine Gesetzesverletzung liegt
Formulierung: Wie ist Sachrüge einzuleiten?
StA-Revision
II. Gerügt wird die Verletzung mat Rechts. Beanstandet wird inbes Folgendes:
1. Das LG hat den A zu Unrecht nicht auch wg eines tateinheitl mit …. schuldig gesprochen
Wichtigste Sachrügen
- Angriffe gg Form u Aufbau des Urteils
- Widersprüche innerhalb des Urteils/ zw verkündetem Tenor u schriftl Urteil
- Angriffe gg die Beweiswürdigung
a. Verwertungsverbote
b. fehlerhafte Anw des Grds in dubio pro reo - Angriffe gg rechtl Würdigung
- Angriffe gg Strafzumessung
Rüge über Fehler bei Form u Aufbau eines Urteils
= Angabe der Beweisgründe/ Beweiswürdigung/ Feststellung der pers Verhältnisse erforderl §267 I
= Begründung eines Freispruchs muss Anforderungen des §267 V 1 genügen
Rüge über Widersprüche zw verkündetem Tenor u schriftl Urteil
= Revision wird zu einer Schuldspruchberichtigung durch das Revis.gericht führen
= Berichtigung durch AG/ LG nur solange mögl, wie die Urteilsverkündung noch nicht abgeschlossen ist
= danach dürfen nur noch offensichtl Schreibfehler/ Unrichtigkeiten berichtigt werden
Rüge über Unvollständigkeit/ Unrichtigkeit der Liste der angewendeten Vorschriften
= Revision unbegr, da Liste weder Bestandteil des Tenors noch der Urteilsgründe ist
= auf ihrer Unzulänglichkeit kann Urteil nicht beruhen
Angriffe gg die Beweiswürdigung
= Sachrüge dass Beweiswürdigung einen Rechtsfehler/ eine Gesetzesverletzung enthält:
= Bew.würdigung ist rechtsfehlerhaft, wenn lückenhaft/ widersprüchlich/ gg Denkgesetze od Erfahrungssätze verstößt
= Revis.gericht darf die freie Bew.würdigung des Tatrichters nicht durch eine eigene ersetzen/ beanstanden weil aus seiner Sicht eine andere Bewertung näher gelegen hätte (KEINE eigene Bew.würdigung des Revis.gerichts, sondern reine Rechtskontrolle)
Wann liegt eine lückenhafte Beweiswürdigung vor?
= zB wenn Tatrichter eine für den A günstige, nahe liegende Mögl.keit außer Acht gelassen hat
= Tatrichter ist nicht dazu verpflichtet alle in die HV eingeführten Bew.mittel in den Urteilsgründen aufzuführen u sich über ihren Beweiswert zu äußern
= Richter kann Überzeugung auch auf Aussage eines einzigen Zeugen stützen, muss aber in Urteil erkennen lassen, dass er alle Umstände die für Beeinflussung geeign waren, beachtet hat (Aussage gg Aussage)
Fehlerhafte Anw des Grdsatzes in dubio pro reo
= Gericht verurteilt obwohl es tats Zweifel am Gegebensein einer Tatsache/ an der Schuld hatte
= nicht auf einzelne Elemente der Bew.würdigung anw.bar, sondern erst nach abgeschlossener Bew.aufnahme (Entscheidungsregel)
Angriffe gg die rechtl Würdigung
= Grdl der mat.rechtl Prüfung sind nur diejenigen Feststellungen, die Tatrichter in seinem Urteil mitgeteilt hat
= auch rechtsfehlerhafte Feststellungen sind der mat.rechtl Prüfung zugrunde zu legen u dürfen nicht weggelassen werden
= übersehene StrafTB müssen entdeckt werden
Wann kann es bei Fehlern in der Strafzumessung durch eine Sachrüge zur Aufhebung des Urteils kommen?
= Mängel bei RF begründen Revision nicht in jedem Fall
= eine ins einzelne gehende Richtigk.kontrolle ist ausgeschlossen, da Strafzumessung grds Sache des Tatrichters ist
= nur, mögl wenn..
1. wenn Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind
2. das Tatgericht gg rechtl anerkannte Strafzwecke verstößt
3. wenn sich die verhängte Strafe nach oben od unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein
Prüfungsreihenfolge ob eine fehlerhafte Strafzumessung vorliegt
- Bestimmung des Strafrahmens
a. sieht der verwirklichte StrafTB einen allg bes od minder schwerer Fall vor u ist dieser hier gegeben (zB §249 II/ §213/ §243…)
b. rechtfertigt ein vertypter Minderungsgrund eine Strafrahmenverschiebung §49 I
aa. zwingende Strafrahmenverschiebung (zB §27)
bb. mögliche Strafrahmenverschiebung (zB §21)
= es muss deutl werden, dass sich Gericht der Mögl.keit bewusst war u sein Ermessen aber in eine andere Richtung ausgeübt hat
- konkr Strafzumessung §46
= wesentl Umstände für konkr Zumessung sind mitzuteilen §46 III
= nur eingeschränkte Überprüfung mögl
= Verstoß gg Verbot der Doppelverwertung von TBM
Fehlerhafte Strafzumessung:
Strafmilderung in Strafzumessung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Verstoß gg Art.6 EMRK)
= BGH: Vollstreckungslösung: Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung:
- mildernde Strafzumessungserwägungen
a. Ermittlung von Art u Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen/
b. ob u in welchem Umfang zeitl Abstand zw Tat u Urteil/
c. bes Belastungen für A - Genügt vor diesem Hintergrund zur Kompensation die ausdrückl Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verf.verzögerung?
= ist Feststellung in den Urteilsgründen als Entschädigung ausreichend?
= soweit nicht ausreichend, hat Gericht in die Urteilsformel die zugemessene Strafe aufzunehmen u gleichzeitig auszusprechen welcher bezifferte Teil dieser Strafe als Entschädigung für die überlange Verf.dauer als vollstreckt gilt
-> ABER: grds als Verf.rüge zu erheben
Fehlerhafte Strafzumessung:
Kann ein Leugnen der Tat/ fehlendes Geständnis des A strafschärfend berücksichtigt werden?
= Leugnen ist zul Verteidigungsverhalten, sodass fehlerhafte Strafzumessung (+)
= ansonsten würde man Beschuldigten durch Androhung einer Strafschärfung dazu zwingen zu seiner Überführung beizutragen (Verstoß gg nemo-tenetur-Grds)
= Ausnahme: wenn Beschuldigter nicht nur leugnet, sondern wider besseres Wissen unwahre Tatsachen verbreitet
Fehlerhafte Strafzumessung:
Verbot der Doppelverwertung §46 III
= Umstände die schon TBM sind/ für die Tat typisch sind, dürfen iRd Strafzumessung nicht nochmal berücksichtigt werden
= zB darf A nicht der Vorwurf der Tatbegehung als solche angelastet werden
= berücksichtigt werden dürfen aber zugunsten/ zulasten des A der Ausprägungsgrad eines TBM, wenn dieses steuerungsfähig ist