Ref Strafstation: Allgemeines 2 Flashcards
Wie kann es zu einem Anfangsverdacht kommen?
- Strafanzeige
- Strafantrag
- Feststellung durch Polzei
- Mitteilungen durch Polizei
- eigene Erkenntnisse der StA
Strafanzeige §158
= kann von jedermann formlos angebracht werden
= Mitteilung eines Verdachts auf einen strafbaren SV (reine Kenntnisgabe)
= daneben kann auch ein Strafantrag gestellt werden
Strafantrag §§77ff
= förml Strafanzeige, die mit konkr Bestrafungsverlangen verbunden ist
= Formerfordernis §158 II: schriftl/ unterschrieben/ bei Gericht u StA auch zu Protokoll der Gesch.stelle
Unterschied Vernehmung des Beschuldigten durch Polizei od StA
= Beschuldigte ist auf Ladung der StA verpflichtet dort zu erscheinen §163a III
= kommt er der Ladung nicht nach, so kanns eine Vorführung angeordnet werden §134
Ladung zur Vernehmung eines Zeugen
= bei Ladung durch StA/ Polizei besteht Pflicht zum Erscheinen u zur Aussage
= Pflicht kann mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden
Wann ist der Strafbefehl zulässig?
= grds nur bei Geldstrafen
= bei verteidigtem Beschuldigten auch bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung §407 II 2
Beschleunigtes Verfahren §§417-420
= nicht verhängt werden dürfen eine höhere Freiheitsstrafe als ein Jahr od Maßregeln der Besserung u Sicherung
= zB Diebstahl/ Sachbeschädigung/ KV
= nicht gg Jugendliche
Form Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens
- schriftl/ mündl Antrag der StA
- kann mit Anklageschrift verbunden werden
- entspricht inhaltlich einer normalen Anklageschrift
Mat Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens
- nur in Fällen vor Strafrichter/ Schöffengericht
- Sache ist aufgrund des einfachen SV/ der klaren Beweislage zur sofortigen Verhdlung geeignet
Tat im prozessualen Sinne §264
= Ggst des Strafverfahrens gg Beschuldigten
= relevant für Strafklageverbrauch/ Anklage/ Urteil
= einheitl Lebensvorgang innerhalb dessen der Angeklagte einen StrafTB verwirklicht hat
= sachl, zeitl u örtl Zus.hang
Was ist für das Urteil bei prozessual selbständigen Taten §264 zu beachten?
= Verurteilung kann nur erfolgen wenn beide Taten angeklagt worden sind
= Ausnahme: soweit das tats Geschehen aber in der Anklageschrift dargestellt ist, ist eine rechtl Wertung erlaubt
Verhältnis prozessualer §264 zu mat Tatbegriff §52
= selbständige Tatbegriffe
= mat.rechtl selbständige Taten sind idR auch prozessual selbständig
= mat.rechtl einheitl Tat ist stets auch einheitl prozessuale Tat
Unterschied Geständnis - geständige Einlassung
- Geständnis
= kann Beschuldigter nur in richterl Vernehmung ablegen - geständige Einlassung
= gibt Beschuldigter in polizeil/ staatsanwaltl Vernehmung
Allgemeines zur Verständigung §257c
= in jedem Stadium mögl §§160b, 202a, 212, 257b, c (soweit außerhalb der HV, in HV zu protokollieren!)
= über RF/ Strafhöhe mögl (keine Pkt-landung, sondern Ober- u Untergrenze zu bestimmen)
= NICHT über Schuldspruch mögl
= grds Bindungswirkung! (entfällt in Fällen des §257c IV 1, 2)
= Gericht hat in der öff HV bekanntzugeben, ob u mit welchem Inhalt Verständigung stattgefunden hat §257c III 1, §243 IV (auch wenn keine Gespräche!)
Zustellungsvorschriften
= §37: Verweis auf §§166-190 ZPO
= § 180 ZPO: Ersatzzustellung durch Einlegen in Briefkasten
= § 181 ZPO: Ersatzzustellung durch Niederlegung
= § 182 ZPO: Zustellungsurkunde