Ref Strafstation: Allgemeines 2 Flashcards
Wie kann es zu einem Anfangsverdacht kommen?
- Strafanzeige
- Strafantrag
- Feststellung durch Polzei
- Mitteilungen durch Polizei
- eigene Erkenntnisse der StA
Strafanzeige §158
= kann von jedermann formlos angebracht werden
= Mitteilung eines Verdachts auf einen strafbaren SV (reine Kenntnisgabe)
= daneben kann auch ein Strafantrag gestellt werden
Strafantrag §§77ff
= förml Strafanzeige, die mit konkr Bestrafungsverlangen verbunden ist
= Formerfordernis §158 II: schriftl/ unterschrieben/ bei Gericht u StA auch zu Protokoll der Gesch.stelle
Unterschied Vernehmung des Beschuldigten durch Polizei od StA
= Beschuldigte ist auf Ladung der StA verpflichtet dort zu erscheinen §163a III
= kommt er der Ladung nicht nach, so kanns eine Vorführung angeordnet werden §134
Ladung zur Vernehmung eines Zeugen
= bei Ladung durch StA/ Polizei besteht Pflicht zum Erscheinen u zur Aussage
= Pflicht kann mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden
Wann ist der Strafbefehl zulässig?
= grds nur bei Geldstrafen
= bei verteidigtem Beschuldigten auch bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung §407 II 2
Beschleunigtes Verfahren §§417-420
= nicht verhängt werden dürfen eine höhere Freiheitsstrafe als ein Jahr od Maßregeln der Besserung u Sicherung
= zB Diebstahl/ Sachbeschädigung/ KV
= nicht gg Jugendliche
Form Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens
- schriftl/ mündl Antrag der StA
- kann mit Anklageschrift verbunden werden
- entspricht inhaltlich einer normalen Anklageschrift
Mat Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens
- nur in Fällen vor Strafrichter/ Schöffengericht
- Sache ist aufgrund des einfachen SV/ der klaren Beweislage zur sofortigen Verhdlung geeignet
Tat im prozessualen Sinne §264
= Ggst des Strafverfahrens gg Beschuldigten
= relevant für Strafklageverbrauch/ Anklage/ Urteil
= einheitl Lebensvorgang innerhalb dessen der Angeklagte einen StrafTB verwirklicht hat
= sachl, zeitl u örtl Zus.hang
Was ist für das Urteil bei prozessual selbständigen Taten §264 zu beachten?
= Verurteilung kann nur erfolgen wenn beide Taten angeklagt worden sind
= Ausnahme: soweit das tats Geschehen aber in der Anklageschrift dargestellt ist, ist eine rechtl Wertung erlaubt
Verhältnis prozessualer §264 zu mat Tatbegriff §52
= selbständige Tatbegriffe
= mat.rechtl selbständige Taten sind idR auch prozessual selbständig
= mat.rechtl einheitl Tat ist stets auch einheitl prozessuale Tat
Unterschied Geständnis - geständige Einlassung
- Geständnis
= kann Beschuldigter nur in richterl Vernehmung ablegen - geständige Einlassung
= gibt Beschuldigter in polizeil/ staatsanwaltl Vernehmung
Allgemeines zur Verständigung §257c
= in jedem Stadium mögl §§160b, 202a, 212, 257b, c (soweit außerhalb der HV, in HV zu protokollieren!)
= über RF/ Strafhöhe mögl (keine Pkt-landung, sondern Ober- u Untergrenze zu bestimmen)
= NICHT über Schuldspruch mögl
= grds Bindungswirkung! (entfällt in Fällen des §257c IV 1, 2)
= Gericht hat in der öff HV bekanntzugeben, ob u mit welchem Inhalt Verständigung stattgefunden hat §257c III 1, §243 IV (auch wenn keine Gespräche!)
Zustellungsvorschriften
= §37: Verweis auf §§166-190 ZPO
= § 180 ZPO: Ersatzzustellung durch Einlegen in Briefkasten
= § 181 ZPO: Ersatzzustellung durch Niederlegung
= § 182 ZPO: Zustellungsurkunde
Wann liegt keine ordn.gem Urteilszustellung vor?
- §273 IV: bevor Protokoll ordn.gem fertiggestellt wurde, kann keine wirks Zustellung erfolgen
-> Frist beginnt nicht zu laufen
Welcher Zustellungszeitpunkt gilt bei mehreren Empfangsberechtigten?
= §37 II: Frsit läuft erst nach der zuletzt bewirkten Zustellung
Ist eine Zustellung an den Verteidiger mögl?
= §145a I: wenn Bevollmächtigung nachgewiesen ist
= §145a II: Ladung nur wenn ausdrückl zur Empfangnahme ermächtigt
= §145a III: wird Entscheidung zugestellt, so wird B davon unterrichtet u erhält formlos eine Abschrift
= ACHTUNG §37 II: wird mehreren zugestellt, läuft Frist erst nach letzter Zustellung
Kann Verschulden des Verteidigers dem A zugerechnet werden?
= KEINE Zurechnung von Verteidigerverschulden
= entsprechende Norm zu §85 II ZPO existiert in StPO nicht
= keine analoge Anw mangels planwidriger Regelungslücke
Unterschied Verfügung <-> Beschluss
- Verfügung
= Vorsitzende verfügt alleine ohne Rücksprache
= §238 II: wird eine Verfügung beanstandet, dann entscheidet das Gericht - Beschluss
= Spruchkörper beschließt gemeinsam
= wenn unzul Beschränkung durch Beschluss erfolgt ist, dann abs Revis.grund §338 Nr.8 (zB §338 Nr.8 iVm §244 wenn Ablehnung des Beweisantrag unzul)
= §337 iVm §244 wenn anstatt Beschluss eine Verfügung erfolgt ist
3 Varianten der Hdlungseinheit §52
- Hdlung im nat Sinne
= eine einzige Körperbewegung - nat Hdlungseinheit
a. mehrere gleichartige Verhaltensweisen werden von einem einheitl Willen getragen
b. enge Verbindung aufgrund räuml.zeitl Zus.hang
c. gesamtes Handeln erscheint wegen a. u b. obj auch für einen Dritten als ein einheitl zus.gehöriges Tun - rechtl Hdlungseinheit
= bei Dauerdelikten (§239)/ mehraktigen (§249) od verklammerten Delikten
Natürliche Hdlungseinheit §52 bei sukzessiver TB-Verwirklichung
= wenn Täter über versch Etappen auch bei großen zeitl Abständen der Hdlungen zum Erfolg gelangt
= Ausführungshdlungen müssen iSe gleichartigen Ausrichtung auf das Ziel gerichtet sein
= ABER Abgrenzung zu einer Gesetzesverletzung:
= zb mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers bei Erpressung u nur urspr Drohung wird angepasst/ aktualisiert, aber iÜ dieselbe Leistung gefordert
Wann entfällt Bindunsgwirkung einer Verständigung §257c?
- §257c IV 1: bedeuts Umstände übersehen/ neu ergeben u Strafe nicht mehr tat- u schuldangemessen
- §257c IV 2: wenn das weitere Prozessverhalten des A nicht dem Verhalten der Prognose des Gerichts entspricht
= dem A wird auch zugerechnet, wenn Verständigung nicht ordn.gem war (Gemauschel)
Belehrung des A über Verständigung §257c V u RF bei Verstoß
= BEVOR Verständigung stattfindet hat Gericht den A über Voraussetzungen (grds Bindungswirkung) u Folgen nach Abs.4 zu belehren (Ausn.fälle in denen Bindungswirkung entfällt)
= RF wenn keine Belehrung u Bindungswirkung nicht entfällt, dann relativer Revis.grund §337 ABER Beruhen? streitig! (BGH): (-) <-> BVerfG: (+) Verständigung insges fehlerhaft u Urteil fusst auf dieser
Promille-Grenzen
a. absolute Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille
b. relative Fahruntauglichkeit bei 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen
= je höher BAK, desto geringer Anforderungen an Ausfallerscheinungen
= je geringer BAK, desto höherer Anforderungen
c. ab 0,5 OWi
d. Fahrrad absolut 1,6 Promille
Welche Arten von Haftbefehlen gibt es?
- Untersuchungshaftbefehl
- Unterbringungshaftbefehl
- Haftbefehl in HV
- Sicherungshaftbefehl
- Vollstreckungshaftbefehl §457 II: wenn Haftantritt ignoriert wird
- Trunkenheit: BAK-Rückrechnung
a. Prüfung innerhalb Schuld
- Grds: je höher BAK, desto günstiger für B (wegen Schuldunfähigkeit)
→ in dubio pro reo: denkbar höchste Abbauwert
a. absolute Schuldunfähigkeit
Tatzeit: BAK 3 %, bzw 3,3%
aa. Regel: Indizwirkung!
bb. Ausnahme: erhaltene Leistungsmerkmale
= logische/ schlüssige Handlungsabläufe u motorische Kombinationsleistungen
b. Berechnung: 0,2% pro Stunde + einmaliger Sicherheitszuschlag von 0,2%
05.00h (Blutentnahme): 2,8% +0,4% für 2 Std + 0,2% Sicherheitszuschlag
03.00h (Tatzeit): 3,4%
- Trunkenheit: BAK-Rückrechnung
b. Prüfung innerhalb obj TB:
= §§315c (infolge des Genusses alkoholischer Getränke → hier: Rückrechnung prüfen)
- Grds: je niedriger BAK desto günstiger für B → in dubio pro reo gilt niedrigster Abbauwert
- Berechnung: 0,1% pro Stunde + KEIN Sicherheitszuschlag
= ACHTUNG: für die ersten 2 Std nach Trinkende keine Rückrechnung!
05.00h (Blutentnahme): 0,9%
01.00 (Trinkende) → erste 2 Std keine Rückrechnung – 0,2%
03.00h (Tatzeit): 1,1%